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PUV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Billie2
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Billie2

Neues Mitglied
Guten Abend,

ich habe mir im April 2024 eine schwere Sprunggelenksfraktur bei einer beruflichen Tätigkeit rechts zugezogen. Leider hat sich eine Atrose entwickelt und die Funktion des oberen Sprunggelenks ist eingeschränkt. BG Gutachten mit 20 Prozent wurden vorläufig ohne Probleme akzeptiert.

Nun habe ich das ganze an meine PUV gemeldet. Mein Arzt hat die Invalidität bestätigt und bot an, dass die Versicherung sein BG-Gutachten nutzen können. Ist das ein sinnvolles Vorgehen ?

Ich habe zwei PUv, eine private PUV und eine Gruppenumfallversicherung meines Arbeitgebers. Kann ich den Unfall bei beiden einreichen?

Gibt es hier Erfahrungen zu einer Einstufung der Gliedertaxe bezüglich Sprunggelenk.

Vielen Dank
Jessica
 
Hallo @Billie2,
herzlich willkommen hier im Forum. Natürlich mußt Du den Unfall beiden privaten Unfallversicherungen melden. Das BG Gutachten als Grundlage für die PUV zu nehmen ist keine gute Idee, da es nach anderen (Sozialrecht) Grundsätzen erstellt ist und nicht nach den zivilrechtlichen Grundsätzen. Lies unbedingt Deine Versicherungsbedingungen genau, da sollte genau beschrieben sein, welche Schritte wann zu erfolgen haben.

Gruß von der Seenixe
 
@ Seenixe vielen Dank für deine Antwort.

Meine Versicherungssumme beläuft sich auf 130000 Grundsumme. Ab 25 Prozent ist eine Dynamik eingebaut. Die Gliedertaxenwert für das Sprunggelenk sieht 45 Prozent vor.

In den Bedingungen steht das teilweise Funktionseinschränkungen auf die vollen Prozente gerechnet werden.

Dann werde ich das BG-Gutachten nicht rausgeben.

Ich habe verstanden, dass die Versicherung den Gutachter auswählen kann. Kann ich meinen behandelnden Arzt als Gutachter vorschlagen ?

Freue mich auf weitere Hilfen.
 
Hallo,
Ja, darf die Versicherung auch zum Ablauf der Drei-Jahresfrist nach Unfall den Gutachter bestimmen? Ich würde nie meinen eigenen Arzt als Gutachter der Versicherung zum Fraß vorwerfen. Den brauchst Du immer wieder und vielleicht aiuch im Klageverfahren.

Gruß von der Seenixe
 
Guten Abend,

ich werde also erstmal abwarten müssen, wie die Versicherung weitervorgehen möchte.

Gibt es Tipps zum Besuch beim Gutachter?

Die BG hat das Gutachten meines Arztes so schnell akzeptiert, dass ich mich nach den Erfahrungen hier, echt gewundert habe. Aber da gab es bisher keine Probleme.

Möchte bei der Versicherung nun keinen Fehler machen. Was muss ich da beachten.

Laut Gliedertaxe sind 45 Prozent für das Sprunggelenk angegeben. Angeblich werden Funktionseinschränkungen wie Verlust eingeordnet laut AUB. Das wird doch die Versicherung bestreiten wollen. Oder regelt der Abschnitt dies eindeutig?

Bei mir würde ab 50 Prozent auch eine Rentenzahlung monatlich möglich sein. Dafür würden mir ja 5 Prozent fehlen, können da Atrose im Gelenk am Oberschenkel zusätzlich hinzugezogen werden?

Oder denke ich mir das zu einfach? Mich würden auch Erfahrungen mit PUv und Sprungelenk interessieren?

Viele Grüße
Jessica
 
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