Hallo,
Der Gutachter für die PUV wird von der PUV bestellt - iss klar.
Nun hat mir aber mein Hauptgutachter für die Begutachtung auf zwei weiteren Gebieten:
1. einmal meinen behandelnden Arzt bzw. dessen Ober-Oberarzt im mündlichen Gespräch vorgeschlagen (Fachgebiet 2) ("soll ich da machen lassen...")
2. es mir freigestellt, mir einen anderen, als seinen "Kooperationspartner" zu suchen. (Fachgebiet 3)
Habe ihm geschrieben zu:
zu 1) Ja das möchte ich
zu 2) Habe ihm einen Namen genannt. Wiederum der Ober-Oberarzt bei dem ich in Behandlung bin.
Mal abwarten, was kommt.
Im Gespräch/ Untersuchung sagte er mir, ich solle dies auch der Versicherung mitteilen.
Aber ER bekam doch den Auftrag, dass ich auf drei Gebieten begutachtet werden soll. Habe ich tatsächlich soetwas wie Wahlfreiheit bzw. lassen Unfallversicherer bei der Wahl der Zweitgutachter mit sich reden?
gruß,
w124
Der Gutachter für die PUV wird von der PUV bestellt - iss klar.
Nun hat mir aber mein Hauptgutachter für die Begutachtung auf zwei weiteren Gebieten:
1. einmal meinen behandelnden Arzt bzw. dessen Ober-Oberarzt im mündlichen Gespräch vorgeschlagen (Fachgebiet 2) ("soll ich da machen lassen...")
2. es mir freigestellt, mir einen anderen, als seinen "Kooperationspartner" zu suchen. (Fachgebiet 3)
Habe ihm geschrieben zu:
zu 1) Ja das möchte ich
zu 2) Habe ihm einen Namen genannt. Wiederum der Ober-Oberarzt bei dem ich in Behandlung bin.
Mal abwarten, was kommt.
Im Gespräch/ Untersuchung sagte er mir, ich solle dies auch der Versicherung mitteilen.
Aber ER bekam doch den Auftrag, dass ich auf drei Gebieten begutachtet werden soll. Habe ich tatsächlich soetwas wie Wahlfreiheit bzw. lassen Unfallversicherer bei der Wahl der Zweitgutachter mit sich reden?
gruß,
w124