Hallo,
ich habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung. Meine Geschichte in Kurzform:
2007 Unfall mit LWK1 Fraktur und zwei Operationen. Folge war eine Versteifung von LWK2 auf BWK12.
2008 Gutachten, Festellung auf 20 Prozent. Kurz darauf Diagnose Pseudarthrose, erneute OP
2009 Metallentfernung. Nun "nur" noch Versteifung von LWK1 auf einen anderen Wirbel. Versuch an der Spanentnahme Nerven zu veröden. Ist aber eher schlimmer geworden.
Heute massive Probleme an Spanentnahmestelle, an den Narben am Brustkorb und auch an der WS selbst. Deshalb erneute Begutachtung.
Nun wird mir aus der Metallentfernung ein STrick gedreht, schliesslich ist ein Segment wieder frei. Merken tu ich das nicht, dafür sind die anderen Beschwerden nach dem SPass mit der Pseudartrhose noch mehr geworden.
Wurde jetzt als "abschliessend" bewertet.
Meine Fragen:
Komme ich gegen die Aktenlage an, die anscheinend besser ist als mein Befinden?
Jetzt läuft ja diese Dreijahresfrist bald ab. Bekommt man es irgendwie hin, dass später noch Ansprüche gestellt werden können oder gilt das jetzt als abgegolten?
VIelleicht kann mir da ja mal jemand berichten.
Danke und vile Grüße
Monroe
ich habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung. Meine Geschichte in Kurzform:
2007 Unfall mit LWK1 Fraktur und zwei Operationen. Folge war eine Versteifung von LWK2 auf BWK12.
2008 Gutachten, Festellung auf 20 Prozent. Kurz darauf Diagnose Pseudarthrose, erneute OP
2009 Metallentfernung. Nun "nur" noch Versteifung von LWK1 auf einen anderen Wirbel. Versuch an der Spanentnahme Nerven zu veröden. Ist aber eher schlimmer geworden.
Heute massive Probleme an Spanentnahmestelle, an den Narben am Brustkorb und auch an der WS selbst. Deshalb erneute Begutachtung.
Nun wird mir aus der Metallentfernung ein STrick gedreht, schliesslich ist ein Segment wieder frei. Merken tu ich das nicht, dafür sind die anderen Beschwerden nach dem SPass mit der Pseudartrhose noch mehr geworden.
Wurde jetzt als "abschliessend" bewertet.
Meine Fragen:
Komme ich gegen die Aktenlage an, die anscheinend besser ist als mein Befinden?
Jetzt läuft ja diese Dreijahresfrist bald ab. Bekommt man es irgendwie hin, dass später noch Ansprüche gestellt werden können oder gilt das jetzt als abgegolten?
VIelleicht kann mir da ja mal jemand berichten.
Danke und vile Grüße
Monroe