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PUV Wirbelsäule

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas monroe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

monroe

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

ich habe eine Frage zur privaten Unfallversicherung. Meine Geschichte in Kurzform:

2007 Unfall mit LWK1 Fraktur und zwei Operationen. Folge war eine Versteifung von LWK2 auf BWK12.

2008 Gutachten, Festellung auf 20 Prozent. Kurz darauf Diagnose Pseudarthrose, erneute OP

2009 Metallentfernung. Nun "nur" noch Versteifung von LWK1 auf einen anderen Wirbel. Versuch an der Spanentnahme Nerven zu veröden. Ist aber eher schlimmer geworden.

Heute massive Probleme an Spanentnahmestelle, an den Narben am Brustkorb und auch an der WS selbst. Deshalb erneute Begutachtung.

Nun wird mir aus der Metallentfernung ein STrick gedreht, schliesslich ist ein Segment wieder frei. Merken tu ich das nicht, dafür sind die anderen Beschwerden nach dem SPass mit der Pseudartrhose noch mehr geworden.

Wurde jetzt als "abschliessend" bewertet.

Meine Fragen:
Komme ich gegen die Aktenlage an, die anscheinend besser ist als mein Befinden?

Jetzt läuft ja diese Dreijahresfrist bald ab. Bekommt man es irgendwie hin, dass später noch Ansprüche gestellt werden können oder gilt das jetzt als abgegolten?

VIelleicht kann mir da ja mal jemand berichten.

Danke und vile Grüße
Monroe
 
Hallo Monroe
Ich habe gerade gelesen das du den selben unfall wie ich hattest..
Bei mir war es ein Arbeitsunfall also BG. Sache.
Ich habe ja auch 2 Puvs. Es ist interesant das du schreibst das du 20% bekommst.Aber schreib mal wie es dir so geht. Nimmst du noch Medis?
Hast du eine Schmerztherapie gemacht. Schreib das doch bitte mal hier im Forum.

Gruss Dicki;);)
 
Hallo Monroe,

wenn Du mit der Begutachtung und dem Ergebnis nicht einverstanden bist, teile dieses Deiner PUV. mit. Sollte die PUV. Deine Invalidität und Beschwerden nicht ausreichend gemäß der vereinbarten AUB. anerkennen, bleibt Dir nur der Weg Klage bei Gericht einzureichen. Dazu ist es aber nötig, dass Du dich von einem RA. vertreten lässt!
Ich würde Dir empfehlen, schnellsten einen Termin bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu vereinbaren und Dich beraten zu lassen. Die Kosten für eine Ausführliche Beratung liegt bei ca. 250,00€ und sollte es Dir wert sein!

MfG.
Pit
 
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