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PUV Verjährung

Herwilhelm

Mitglied
Habe im Oktober 2012 eine Sprunggelenk-Fraktur erlitten. Habe den Schaden meiner PUV gemeldet, die
auch gezahlt hat.Im Herbst läuftdie 3-Jahres-Frist ab.

Nun mein Problem:
Im November 2014 plante ich eine Reise und habe in meinen Unterlagen nachgesucht, ob ich eine Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen habe. Diese werden bekanntlich von den Kreditkarten-Unternehmen mit angeboten.
Bei Durchsicht stellte ich fest, dass bei einem Anbieter, wovon ich seit Anfang 2012 eine Kreditkarte Gold besitze, sowohl diese als auch eine Verkehrsmittel-Un-
fallversicherung eingeschlossen ist. Der Unfall passierte in einem Hotel. Lt. den Bedingungen ist ein Unfall in einem Hotel abgesichert, sofern die Hotelkosten mit der Kreditkarte bezahlt wurde, was auch geschah. Also besteht Anspruch auf Leistung. Habe dann sofort meinen Schaden gemeldet. Die Versicherung lehnt Leistung wegen zu später Meldung ab.
Aus den Bedingungen der Kreditkartenfirma konnte man nicht ersehen, dass der Hotel-Unfall auch Gegenstand der Versicherung war und ist.
Erst als ich die Versicherungsbedingungen, die ich vorher nicht kannte, angefordert und durchgelesen hatte, erkannte ich meinen Anspruch.
Wie konnte ich erahnen, dass ein Verkehrsmittel -Unfallversicherung auch bei Hotelunfällen Gültig-
keit hat?
Nach der Auffassung meines Anwaltes verstößt die Verklausulierung gegen Treu und Glauben.
Wer kann mir weiterhelfen, ob ich trotzdem eine Chance auf einen erfolgreichen Rechtsstreit habe?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.

 
Nach der Auffassung meines Anwaltes verstößt die Verklausulierung gegen Treu und Glauben.
Wer kann mir weiterhelfen, ob ich trotzdem eine Chance auf einen erfolgreichen Rechtsstreit habe?

Hallo,
wenn dein Anwalt der Auffassung ist würde ich ihn eine Klageschrift schreiben und eine Feststellungsklage einreichen lassen.

Verstehe irgendwie nicht wo das Problem liegt?:confused:

VG DH
 
Das Problem ist die Rechtssicherheit und.... evtl. Kosten.

Nach meiner und meines Anwalts Meinung beginnt
die Frist erst im November 2014, bei der PUV im Okt.
2012. Wer hatRecht?
 
Hallo Herwilhelm,

auf deine Frage weiß ich keine Antwort,
aber ich würde an deiner Stelle ums Verschieben des Beitrags (--> Private Versicherungen) bitten. Vielleicht wird er dort von Experten zu dem Thema eher gefunden.

Liebe Grüße
HWS-Schaden

P.S. Oben rechts beim Fenster des Beitrags ist ein Verkehrszeichen. Klicke es bei Bedarf an und bitte ums Verschieben.
 
Hallo,

könntest Du einmal den Worttext des Ablehnungschreibens einstellen?

Du hattest sicher die Information im Umfang der Golden Kart, das dort eine Unfallversicherung inbegriffen ist, wurden Dir die Bedingungen (mit Abschluss des Kratenvertrages) der Unfallversicherung ausgehändigt?

Welche Invaliditätsmeldefristen wurden Dir bei der Ablehnung genannt?
 
Verjährung PUV

Hallo Rajo,
zitiere: Die Frist für die Geltendmachung der Invaliditätsleistung endete somit am 23.01.2013 (Unfall war am 24.10.2013)
Erst am 11.11.2014 erhielten wir von Ihnen die Erstmeldung des o.g. Ereignisses.

Mit der Zusendung der 'GOLD CARD' wurde mir lediglich das Preis- und Leistungsverzeichnis für die -----mobil Karte zugesandt.
Unter Zusätzliche Leistungen der ....mobilKarten GOLD ist bei
Versicherungen aufgeführt:
Auslandsreisen-Krankenversicherung
Reisekosten-Rücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch-Vers.
-Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Reiserechtschutzversicherung für Mietfahrzeuge
etc.
Es ist in diesem Preis- und Leistungsverzeichnis kein Hinweis
auf die Versicherungsumfänge.

Gruß
Herwilhelm
 
Hallo Herwilhelm,

meine erste vorsichtige Einschätzung.

Es wird schwierig sein und ein eindeutiges Ergebnis kann Dir keiner voraussagen die Chancen, das Du damit Recht bekommst liegen bei max. 40 %.

Das in welche Richtung Dein Anwalt meiner Meinung nach denkt, ist das Du den Vertrag abgeschlossen hast und damit die Bedingungen hättest ausgehändigt bekommen müssen, ohne die Aushändigung der Unterlagen kannst Du die Anmeldefristen und Bedingungen nicht kennen. Somit würden die zivilrechtlichen Fristen gelten. Das ist meiner Meinung nach aber dünnes Eis.
Wie hoch ist denn die Invalidität bei der anderen PUV anerkannt worden (bitte % Zahlen und keine Summen)?

Schwer zu sagen, was richtig ist. Ich selbst habe auch eine Klage gegen eine PUV zu laufen (meine Frau ist versicherte Person) wegen eines Schadens, bei dem alle vorher gesagt haben das wir das nie durch bekommen werden. Nun bereits der Beweisbeschluss ist so positiv gewesen, das es nur noch um die Höhe der Invalidität geht.

Vielleicht wäre es ein Weg, erstmal eine Feststellungsklage zur Leistungspflicht in Angriff zu nehmen (dort ist der Streitwert dann geringer).
 
Hallo Herwilhelm,

ich hatte ein ähnliches Problem.

Über meine eigene private Unfallversicherung hinaus war ich zum Zeitpunkt des Unfalls auch noch über eine Sportunfallversicherung versichert.
Dass diese Versicherung existiert und dass ich mich während des Unfalls in versicherter Sportausübung befand, fand ich erst zufällig nach über zwei Jahren nach dem Unfall heraus.

Ich habe mich dann mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und alles nachgemeldet.
Allerdings steht in den Versicherungsbedingungen dieser Versicherung:

"Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren zwölf Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherten geltend gemacht sein.
Das Versäumen dieser Frist von 24 Monaten nach einem Unfall zur Anmeldung eines Invaliditätsanspruches führt nicht zum Untergang des Anspruches, sondern wird wie eine Obliegenheitsverletzung behandelt, wenn die Meldung innerhalb weiterer 6 Monate (insgesamt somit 30 Monate) erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Invaliditätsleistung."

Ich meine, dass ich noch in der Frist von 30 Monaten war.
Jedenfalls hat sich die Versicherung nicht dagegen gewehrt, dass ich noch Ansprüche geltend gemacht habe. Dass bis jetzt keine Zahlung geleistet wurde hat andere Gründe.

Leider kann ich Dir zur Rechtslage in Deinem Fall nichts sagen.
Sicherlich, wenn o.g. Passus nicht in meinen Versicherungsbedingungen stehen würde, wäre ich in genau der gleichen Situation wie Du. Ich hatte nämlich auch überhaupt keine Versicherungsunterlagen vorliegen.

Viel Erfolg.

Gruß
Emma
 
Hallo Rajo,
bei dem Gutachten vor etwa 6 Monaten wurden 2/7 festgestellt. Allerdings hat der
Gutachter 'einige Böcke geschossen'. D. h. Vermessung des Fusses durch eine un-
erfahrene Assistentin. Bei Nachprüfung durch meinen Orthopäden hat der wesentlich
andere Werte (stärkere Schwellungen) festgestellt. Auch andere Gutachterfehler wur-
den gemacht. Mein Anwalt meinte jedoch, dass ein Gegengutachten nicht sinnvoll wäre,
da ja etwa im August/September vor Ablauf der 3-Jahres-Frist ein erneutes Gutachten
ansteht. Bin eigentlich nicht seiner Meinung. Was denkst Du darüber?

Herzlichst
Herwilhelm
 
Hallo Herwilhem,

kann man so oder so betrachten.
Wenn Du die Invaliditätsleistung bereits ausgezahlt bekommen hast, dann würde ich auch warten bis zur Endbegutachtung, zumal es ja nicht mehr so lang hin ist (aber unbedingt früh genug einen Antrag darauf stellen, von selbst muss die PUV das nicht - selbst wenn sie das angekündigt haben).
Allerdings würde ich die Versicherung schriftlich darauf hinweisen, das nach ärztlicher Meinung die Feststellungen zu niedrig angesetzt wurden.

Wenn keine Zahlungen erfolgt sind (was gerne mit dem Ablauf der 3-jahres Frist oder sonstigen "Gründen" begründet wird), dann würde ich ein Gegengutachten machen lassen.
 
Hallo zusammen,

hier nochmal die allgemeinen Verjährungsfristen seit der VVG Reform

15 Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
15.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich
nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
15.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der
Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem
Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
 
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