Herwilhelm
Mitglied
Habe im Oktober 2012 eine Sprunggelenk-Fraktur erlitten. Habe den Schaden meiner PUV gemeldet, die
auch gezahlt hat.Im Herbst läuftdie 3-Jahres-Frist ab.
Nun mein Problem:
Im November 2014 plante ich eine Reise und habe in meinen Unterlagen nachgesucht, ob ich eine Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen habe. Diese werden bekanntlich von den Kreditkarten-Unternehmen mit angeboten.
Bei Durchsicht stellte ich fest, dass bei einem Anbieter, wovon ich seit Anfang 2012 eine Kreditkarte Gold besitze, sowohl diese als auch eine Verkehrsmittel-Un-
fallversicherung eingeschlossen ist. Der Unfall passierte in einem Hotel. Lt. den Bedingungen ist ein Unfall in einem Hotel abgesichert, sofern die Hotelkosten mit der Kreditkarte bezahlt wurde, was auch geschah. Also besteht Anspruch auf Leistung. Habe dann sofort meinen Schaden gemeldet. Die Versicherung lehnt Leistung wegen zu später Meldung ab.
Aus den Bedingungen der Kreditkartenfirma konnte man nicht ersehen, dass der Hotel-Unfall auch Gegenstand der Versicherung war und ist.
Erst als ich die Versicherungsbedingungen, die ich vorher nicht kannte, angefordert und durchgelesen hatte, erkannte ich meinen Anspruch.
Wie konnte ich erahnen, dass ein Verkehrsmittel -Unfallversicherung auch bei Hotelunfällen Gültig-
keit hat?
Nach der Auffassung meines Anwaltes verstößt die Verklausulierung gegen Treu und Glauben.
Wer kann mir weiterhelfen, ob ich trotzdem eine Chance auf einen erfolgreichen Rechtsstreit habe?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.
auch gezahlt hat.Im Herbst läuftdie 3-Jahres-Frist ab.
Nun mein Problem:
Im November 2014 plante ich eine Reise und habe in meinen Unterlagen nachgesucht, ob ich eine Reise-Rücktrittsversicherung abgeschlossen habe. Diese werden bekanntlich von den Kreditkarten-Unternehmen mit angeboten.
Bei Durchsicht stellte ich fest, dass bei einem Anbieter, wovon ich seit Anfang 2012 eine Kreditkarte Gold besitze, sowohl diese als auch eine Verkehrsmittel-Un-
fallversicherung eingeschlossen ist. Der Unfall passierte in einem Hotel. Lt. den Bedingungen ist ein Unfall in einem Hotel abgesichert, sofern die Hotelkosten mit der Kreditkarte bezahlt wurde, was auch geschah. Also besteht Anspruch auf Leistung. Habe dann sofort meinen Schaden gemeldet. Die Versicherung lehnt Leistung wegen zu später Meldung ab.
Aus den Bedingungen der Kreditkartenfirma konnte man nicht ersehen, dass der Hotel-Unfall auch Gegenstand der Versicherung war und ist.
Erst als ich die Versicherungsbedingungen, die ich vorher nicht kannte, angefordert und durchgelesen hatte, erkannte ich meinen Anspruch.
Wie konnte ich erahnen, dass ein Verkehrsmittel -Unfallversicherung auch bei Hotelunfällen Gültig-
keit hat?
Nach der Auffassung meines Anwaltes verstößt die Verklausulierung gegen Treu und Glauben.
Wer kann mir weiterhelfen, ob ich trotzdem eine Chance auf einen erfolgreichen Rechtsstreit habe?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.