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PUV und SHT bzw. HWS-Distorsion / Begutachtung

Grüß Dich, Rudinchen,

01
Im Gericht kommt es zunächst einmal darauf an: Was tragen die Prateien vor?

02
Ist (so oder so ähnlich) vorgetragen, wie folgt?

"Die unfallbedingten Leiden sind versichert. Die Voraussetzungen für die Ausnahme eines Leistungsausschlusses liegen nicht vor. Insbesondere sind es keine "psychischen Reaktionen".

So sinngemäß vorgetragen? Gut.
Noch nicht vorgetragen: SOFORT nachholen, aber subito


03
Sachverständige sind i.d.R. keine Juristen. Also wissen sie oft nicht, wie sie mit einer Störung vorgehen sollen, von der sie meinen: "Die KÖNNTE psychischer Natur sein - oder auch nicht, jedenfalls: Man kann es nicht ermitteln". Daher sagt § 404a Abs. 1 ZPO, dass das Gericht den Sachverständigen anleiten soll. Das aber machen Richter oft nur oberflächlich.

Man kann aber, um dem Richter in die SChuhe zu helfen, schreiben lassen:

"Ich bitte, den Sachverständien anzuleiten. Psychische Reaktionen sind ein Leistungsausscchluss, den die Beklagte beweisen muss. Bitte leiten Sie den Sachverständigen an. Es ist nicht sicher, ob er weiß, was er tun muss, wenn er die Beweislast beachten muss und wer sie hat. Die Überlegung, er sei sehr erfahren -die so oft kommt- begründet eine Hoffnung, aber keine Gewähr, dass er das weiß. Auf das Hoffen und Glauben darf die Klägerin nicht verwiesen werden, vielmehr: Sie kann die Anwleitung nach § 404a ZPO verlangen.

Das Gericht wird daher gebeten, den Sachverständigen anleiten: ALLE Unsicherheiten bei der Anwort auf die Frage, ob die Leiden psychische Reaktionen sind, müssen dazu führen, dass eine solche psychische Reaktion als "nicht vorhanden" im Gutachten gewertet wird."

Wenn das nicht funktioniert, bitte nimm KOntakt mit mir auf, sobald das Gutachten vorliegt.

04
Gliedertaxe: Wo sie nicht passt, gilt Ziffer 2.1.2.2 (neue Bedingungen) bzw § 7 I (2) c) (alte Bedingungen). Das geht im wirklichen Leben so:

Der Gutachter denkt sich aus, wie hoch die MdE oder der GdB für diese Unfalldauerfolgen wären. Da findet er eine Zahl, sagen wir mal: 50 %. Zwar ist die Invalidität etwas anderes als MdE und GdB. Aber diesen Gedanken unterdrückt er, was er nicht zugibt, weil es nichts Besseres gibt. Dann sagt er:

Diese Unfalldauerfolge bedingt eine Invalidität von 50 %.

Der Schachzug wird sogar in der Begutachtungsliteratur empfohlen! Vgll. Widder/Gaidzik, Begutachtung in der Neurologie, S.428, rechte Spalte.

05
Das Zeug ist edrartige fallenreich, dass ich Dir raten muss, mich zu benachrichtigen, falls es mit dem Gutachten Probleme gibt.

ISLÄNDER
 
Hallo,

schade, dass hier nicht geschrieben wurde, wie die Sache ausgegangen ist, denn ich habe einen ähnlichen Fall.
Meine PUV meint auch, dass meine Kopfschmerzen, mein Schwindel, meine Sehstörung und Konzentrationsstörung nicht vom SHT herrühren, sondern psychisch bedingt sind.
In Kürze fahre ich zur Reha und werde wieder mit der PUV diskutieren müssen, wenn es um die Zahlung des Reha-Geldes geht, da ich in eine psychosomatische Reha gehe.

LG
 
Hallo Rosi70,

Du scheinst Dir die Beiträge nicht wirklich durchgelesen zu haben. Lese Dir durch, was Isländer dazu geschrieben hat und das kannst Du auf jeden Fall für die PUV anwenden.

Kannst Du den unfallbedingten Erstschaden (SHT und HWS) nachweisen, hast dauernde Folgen und Du kannst durch lückenlose Dokumentation die Kausalität nachweisen - dann hat die PUV das Gegenteil zu beweisen und das im Strengbeweis.

Wir haben im Moment nach wie vor das gleiche mit unserer PUV in zwei Schadenfällen. Bei mir ist allerdings der Vorteil, das die PUV Verzugsschaden nach HGB zahlen muss.
 
Guten Morgen Rajo,

doch doch ... den Beitrag von Isländer habe ich mir schon durchgelesen und auch verstanden ... seine Beiträge sind immer sehr hilfreich.
Bedauerlicherweise lasse ich mich von der PUV ganz schön verunsichern. Ich soll immer beweisen, wieso, weshalb, warum. Zuletzt sollte mein Augenarzt bestätigen, dass mein Sehstörung nicht psychisch bedingt ist. Das bestätigt kein Arzt, denn die Psyche spielt überall eine Rolle. Bevor ich einen Anwalt aufgesucht habe, habe ich es 6 Monate versucht und der Anwalt selbst wollte auch einen außergerichtlichen Versuch starten, was aber nicht´s bringt ... es kostet nur Zeit und Nerven.
Weiß jemand von euch, wie lange so ein Klage-Verfahren dauern kann und wie ich die Wartezeit sinnvoll nutzen könnte?
Die Chancen stehen eigentlich ganz gut. Das SHT wird nicht angezweifelt und die Symptome, Einschränkungen und Krankschreibungen laufen durchgängig ab Unfalldatum bis heute... also lückenlos. Stellt sich für mich nur die Frage, warum eine BG nach 3 Monaten behaupten kann, dass die Symptome nun nicht mehr unfallbedingt sind. Wahrscheinlich gelten bei der BG andere Gesetze. Ich vermute mal, dass die Klage gegen die BG härter wird.

In diesem Sinne: Der Weg ist das Ziel und wenn es auch über Gerichte führt (toller Spruch)

LG
 
Hallo,

Stellt sich für mich nur die Frage, warum eine BG nach 3 Monaten behaupten kann, dass die Symptome nun nicht mehr unfallbedingt sind.

Hallo Rosi, behaupten kann die BG viel. Wenn der Unfall als Arbeitsunfall und die Erstschäden wie SHT nicht strittig sind, dann muss die BG ihre Behauptungen beweisen können.
Behauptet wird einiges; es ist ein Versuch, ob du aufgibst.

Alles Gute und viel Kraft für den Kampf!
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Rosi70,

wir streiten ja inzwischen seit über 4 Jahren wegen der Folgen der Borreliose mit der Versicherung (seit 3 Jahren im gerichtlichen Verfahren) und seit fast 2 Jahren wegen der Folgen des Verkehrsunfalles.

Der Müll der da von der Gegenseite kommt ist sowas von unterster Schublade, das man sich nur noch an den Kopf fassen kann. Dennoch hat man ausser den Zivilverfahren kaum eine handhabe.
Erstattet man Strafanzeige wegen offensichtlichem Betrug, dann kommt von der Staatsanwaltschaft "ist eher eine zivilrechtliche Angelegenheit".

Ich kenne das zur Genüge! Wenn das Argument mit "unfallfremden Ursachen o. Psyche" kommt, dann beziehe Dich auf die von Isländer zitierten Gerichtsurteile und schreibe einfach, dann beweisen Sie bitte ihre Behauptung.
Du hast den Unfallzusammenhang bereits bewiesen und alles was an Gegenbehauptungen kommt, das ist durch die Gesellschaft im Strengbeweis § 286 zu beweisen.
 
Hallo,

aufgeben kommt für mich nicht in Frage, aber mit dem Wissen, dass es sooooo lange dauern könnte, macht mich extrem wütend. Keine Ahnung, ob ich das aushalte ... ist ja auch alles eine finanzielle Frage.
Rajo@ deinen Fall finde ich sehr schlimm. Bemerkenswert, dass ihr euch nicht unterkriegen lasst. Deine Frau kann froh sein, dass sie dich als Unterstützung an ihrer Seite hat. Ich muss das alles alleine durchstehen.
 
Hallo,

mein Unfall liegt im September 3 Jahre zurück.

In meinem Fall geht es um die Klage gegen die private Unfallversicherung.

Um die Kausalität und den Invaliditätsgrad zu ermittelt, hat das Gericht einen Gutachter beauftragt. Das Gutachten erfolgte vor wenigen Tagen. Wie dieser ausfällt, kann ich nicht beurteilen.

Angenommen das Gutachten spricht für mich, hat der ganze Stress für mich dann endlich ein Ende oder muss ich noch mit weiteren Gutachten seitens der PUV rechnen?
Mein Bauchgefuehl sagt ja, dass das Gutachten vom Gericht beauftragt wurde; warum dann also weitere Gutachten? Falls etwas mit meinem Bauchgefuehl nicht hinhaut, wie lange darf die PUV das ganze in die Länge ziehen? Nur bis Ende der 3-Jahresfrist? Und dann MUSS die Versicherung zählen?

Da der Leistungshoehe von Jahr zu Jahr steigt, wuerde ich gerne wissen, welcher Stichtag zaehlt...Unfalltag, Urteilstag oder 3-Jahresfrist?
Die gleiche Frage bezieht sich auch auf die Unfallrente. Erhält man die Rückwirkend?

Ich weiß, dass sicher alles in den Bedingungen steht, habe aber mit dem Kleingerucktem so meine Probleme. Ich könnte mir vorstellen, dass es von Versicherung zu Versicherung gar nicht so große Unterschiede gibt.

Eine schönen Restsonntag wünscht

Rosi 70
 
Hallo Rosi,

wenn das Gutachten positiv für Dich ausfällt, dann entscheidet das Gericht wie es weiter geht.
Die PUV kann zwar noch einreden einlegen, aber der Richter ist Herr des Geschehens.

Wenn Du die Instanz gewinnst, dann seht es der PUV offen nochmals Berufung einzulegen. Dann wird das Verfahren vor der nächst höheren Instanz geprüft.

Ist das Urteil rechtskräftig, dann kan die PUB rein garnichts mehr machen, da sie ja bisher (wenn ich das so richtig in Erinnerung habe) keine Leistungserklärung abgegeben haben und auch keine Zahlungen geleistet haben können sie eine erneute Gebutachtung nicht verlangen.

Die Leistung wird nach dem Datum des Unfalltages berechnet und auch die Unfallrente muss ab diesem Datum rückwirkend gezahlt werden.
Auf die Gesamtsumme die seit Fälligkeit aufgelaufen ist, muss die PUV dann die gerichtlichen Verzugszinsen zahlen.
Eventuell, das hängt aber von der Rechtsansicht des Richters ab, muss die PUV auch die 5 % Zinsen aus dem Vertrag zahlen.
 
Hallo Rajo,

vielen Dank für für deine Information. Das hilft mit schon weiter., trotzdem habe ich noch eine Frage, du du sicherlich locker beantworten kannst.

Unfallrente wird ab 50% Invalitität gezahlt.

Angenommen die Unfall-Rente beträgt 1.000 € und man erhält ein Invalidität von 60%.
Beträgt die Unfall-Rente 600 €, was ich ja eher vermute oder 1.000 €.

Zum Glück gibt es keine dummen Fragen ;-)

LG

Rosi70
 
Hallo Rosi,

so dumm ist die Frage garnicht, denn es gibt durchaus Verträge bei denen die Unfallrente ebenfalls gestaffelt ist.

Da Du keine konkrete Frage dahin gehend gestellt hast, gehe ich davon aus, das es bei Dir ein "einfacher" Vertrag ist. Dann wird die volle Unfallrente ein leben lang gezahlt. Also in Deinem Beispiel 1000 Euronen, egal ob Du 51% oder 99% Invalidität hast.
 
Hallo Rajo,

na das sind ja mal gute Nachrichten, allerdings habe ich nur für eine vereinfachte Rechnung 1.000 € angegeben ... liege leider um einiges drunter. Aber egal, denn ich rechne nicht damit, eine Unfall-Rente zu erhalten.
Es ist schwierig Einschränkungen, die außerhalb der Gliedertaxe liegen einzuschätzen. Mein Laien-Verstand meint aber, dass wenn man zu 100 % seit 2,5 Jahren arbeitsunfähig/berufsunfähig und aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar ist, mindestens 50% erhalten müsste, um eine monatliche Rente zu erhalten; sonst macht die Versicherung nicht wirklich Sinn, oder?

LG

Rosi
 
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