Grüß Dich, Rudinchen,
01
Im Gericht kommt es zunächst einmal darauf an: Was tragen die Prateien vor?
02
Ist (so oder so ähnlich) vorgetragen, wie folgt?
"Die unfallbedingten Leiden sind versichert. Die Voraussetzungen für die Ausnahme eines Leistungsausschlusses liegen nicht vor. Insbesondere sind es keine "psychischen Reaktionen".
So sinngemäß vorgetragen? Gut.
Noch nicht vorgetragen: SOFORT nachholen, aber subito
03
Sachverständige sind i.d.R. keine Juristen. Also wissen sie oft nicht, wie sie mit einer Störung vorgehen sollen, von der sie meinen: "Die KÖNNTE psychischer Natur sein - oder auch nicht, jedenfalls: Man kann es nicht ermitteln". Daher sagt § 404a Abs. 1 ZPO, dass das Gericht den Sachverständigen anleiten soll. Das aber machen Richter oft nur oberflächlich.
Man kann aber, um dem Richter in die SChuhe zu helfen, schreiben lassen:
"Ich bitte, den Sachverständien anzuleiten. Psychische Reaktionen sind ein Leistungsausscchluss, den die Beklagte beweisen muss. Bitte leiten Sie den Sachverständigen an. Es ist nicht sicher, ob er weiß, was er tun muss, wenn er die Beweislast beachten muss und wer sie hat. Die Überlegung, er sei sehr erfahren -die so oft kommt- begründet eine Hoffnung, aber keine Gewähr, dass er das weiß. Auf das Hoffen und Glauben darf die Klägerin nicht verwiesen werden, vielmehr: Sie kann die Anwleitung nach § 404a ZPO verlangen.
Das Gericht wird daher gebeten, den Sachverständigen anleiten: ALLE Unsicherheiten bei der Anwort auf die Frage, ob die Leiden psychische Reaktionen sind, müssen dazu führen, dass eine solche psychische Reaktion als "nicht vorhanden" im Gutachten gewertet wird."
Wenn das nicht funktioniert, bitte nimm KOntakt mit mir auf, sobald das Gutachten vorliegt.
04
Gliedertaxe: Wo sie nicht passt, gilt Ziffer 2.1.2.2 (neue Bedingungen) bzw § 7 I (2) c) (alte Bedingungen). Das geht im wirklichen Leben so:
Der Gutachter denkt sich aus, wie hoch die MdE oder der GdB für diese Unfalldauerfolgen wären. Da findet er eine Zahl, sagen wir mal: 50 %. Zwar ist die Invalidität etwas anderes als MdE und GdB. Aber diesen Gedanken unterdrückt er, was er nicht zugibt, weil es nichts Besseres gibt. Dann sagt er:
Diese Unfalldauerfolge bedingt eine Invalidität von 50 %.
Der Schachzug wird sogar in der Begutachtungsliteratur empfohlen! Vgll. Widder/Gaidzik, Begutachtung in der Neurologie, S.428, rechte Spalte.
05
Das Zeug ist edrartige fallenreich, dass ich Dir raten muss, mich zu benachrichtigen, falls es mit dem Gutachten Probleme gibt.
ISLÄNDER
01
Im Gericht kommt es zunächst einmal darauf an: Was tragen die Prateien vor?
02
Ist (so oder so ähnlich) vorgetragen, wie folgt?
"Die unfallbedingten Leiden sind versichert. Die Voraussetzungen für die Ausnahme eines Leistungsausschlusses liegen nicht vor. Insbesondere sind es keine "psychischen Reaktionen".
So sinngemäß vorgetragen? Gut.
Noch nicht vorgetragen: SOFORT nachholen, aber subito
03
Sachverständige sind i.d.R. keine Juristen. Also wissen sie oft nicht, wie sie mit einer Störung vorgehen sollen, von der sie meinen: "Die KÖNNTE psychischer Natur sein - oder auch nicht, jedenfalls: Man kann es nicht ermitteln". Daher sagt § 404a Abs. 1 ZPO, dass das Gericht den Sachverständigen anleiten soll. Das aber machen Richter oft nur oberflächlich.
Man kann aber, um dem Richter in die SChuhe zu helfen, schreiben lassen:
"Ich bitte, den Sachverständien anzuleiten. Psychische Reaktionen sind ein Leistungsausscchluss, den die Beklagte beweisen muss. Bitte leiten Sie den Sachverständigen an. Es ist nicht sicher, ob er weiß, was er tun muss, wenn er die Beweislast beachten muss und wer sie hat. Die Überlegung, er sei sehr erfahren -die so oft kommt- begründet eine Hoffnung, aber keine Gewähr, dass er das weiß. Auf das Hoffen und Glauben darf die Klägerin nicht verwiesen werden, vielmehr: Sie kann die Anwleitung nach § 404a ZPO verlangen.
Das Gericht wird daher gebeten, den Sachverständigen anleiten: ALLE Unsicherheiten bei der Anwort auf die Frage, ob die Leiden psychische Reaktionen sind, müssen dazu führen, dass eine solche psychische Reaktion als "nicht vorhanden" im Gutachten gewertet wird."
Wenn das nicht funktioniert, bitte nimm KOntakt mit mir auf, sobald das Gutachten vorliegt.
04
Gliedertaxe: Wo sie nicht passt, gilt Ziffer 2.1.2.2 (neue Bedingungen) bzw § 7 I (2) c) (alte Bedingungen). Das geht im wirklichen Leben so:
Der Gutachter denkt sich aus, wie hoch die MdE oder der GdB für diese Unfalldauerfolgen wären. Da findet er eine Zahl, sagen wir mal: 50 %. Zwar ist die Invalidität etwas anderes als MdE und GdB. Aber diesen Gedanken unterdrückt er, was er nicht zugibt, weil es nichts Besseres gibt. Dann sagt er:
Diese Unfalldauerfolge bedingt eine Invalidität von 50 %.
Der Schachzug wird sogar in der Begutachtungsliteratur empfohlen! Vgll. Widder/Gaidzik, Begutachtung in der Neurologie, S.428, rechte Spalte.
05
Das Zeug ist edrartige fallenreich, dass ich Dir raten muss, mich zu benachrichtigen, falls es mit dem Gutachten Probleme gibt.
ISLÄNDER