PUV - private Unfallversicherung
Hallo Community:
ich habe folgenden Umstand:
-eine private Unfallversicherung (über Arbeitgeber eine Gruppenversicherung inkl. versicherter Privatzeit),
-einen Freizeitunfall,
-eine festgestellte Restinvalidät und diese ist vom gestellten Versicherungsgutachter anerkannt und die Auszahlungssumme liegt vor.
-Für mich ist die Auszahlungssumme ok, und auch wenn ggf. mehr Prozente drin sein könnte, sehe ich aktuell davon ab einen Gegengutachter und ggf. rechtliche Schritte etc. einzuleiten
-der Unfall war April 2022
im Schreiben steht:
...Sind Leistungen für den Fall der Invalidität vereinbart, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach Eintritt des Unfalles, neu bemessen zu lassen.
Für den Fall, dass Sie von dem Recht auf Neubemessung Gebrauch machen, üben auch wir dieses Recht bereits jetzt aus. Sollten Sie eine fristgemäße Neufeststellung wünschen, erfolgt unsere o.g. Invaliditätsleistung
unter dem Vorbehalt der Rückforderung, soweit das Ergebnis der erneuten Bemessung den gezahlten Betrag nicht rechtfertigt....
in der Versicherungspolicy steht:
...Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu 36 Monaten nach dem Unfall zu. Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4% jährlich zu
verzinsen. ...
Frage:
Der Fall, dass die endgültige Bemessung der Invaliditätsleistung auch geringer sein kann, wird hier nicht beschrieben, weder im Schreiben, noch in der Vericherungsbedingungen. Ist dann automatisch anzunehmen, dass ich keinesfalls in solch einem Szenario die Verischerung was von mir zurückfordern kann/darf?
danke
Hallo Community:
ich habe folgenden Umstand:
-eine private Unfallversicherung (über Arbeitgeber eine Gruppenversicherung inkl. versicherter Privatzeit),
-einen Freizeitunfall,
-eine festgestellte Restinvalidät und diese ist vom gestellten Versicherungsgutachter anerkannt und die Auszahlungssumme liegt vor.
-Für mich ist die Auszahlungssumme ok, und auch wenn ggf. mehr Prozente drin sein könnte, sehe ich aktuell davon ab einen Gegengutachter und ggf. rechtliche Schritte etc. einzuleiten
-der Unfall war April 2022
im Schreiben steht:
...Sind Leistungen für den Fall der Invalidität vereinbart, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach Eintritt des Unfalles, neu bemessen zu lassen.
Für den Fall, dass Sie von dem Recht auf Neubemessung Gebrauch machen, üben auch wir dieses Recht bereits jetzt aus. Sollten Sie eine fristgemäße Neufeststellung wünschen, erfolgt unsere o.g. Invaliditätsleistung
unter dem Vorbehalt der Rückforderung, soweit das Ergebnis der erneuten Bemessung den gezahlten Betrag nicht rechtfertigt....
in der Versicherungspolicy steht:
...Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des Gesundheitszustands ergeben. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu 36 Monaten nach dem Unfall zu. Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.
Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf der Frist mitteilen. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits gezahlt haben, ist der Mehrbetrag mit 4% jährlich zu
verzinsen. ...
Frage:
Der Fall, dass die endgültige Bemessung der Invaliditätsleistung auch geringer sein kann, wird hier nicht beschrieben, weder im Schreiben, noch in der Vericherungsbedingungen. Ist dann automatisch anzunehmen, dass ich keinesfalls in solch einem Szenario die Verischerung was von mir zurückfordern kann/darf?
danke