• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

PUV kürzt Gutachtenwerte...

Franky1967

Nicht aktive Mitglieder
Hallo!

Momentan habe ich keinen Plan mehr.......
Aus dem Gutachten, daß die PUV zum 2. Unfalljahr in Auftrag gegeben hat, gehen
folgende Werte hervor:
Kniegelenk
Invalidität:1/2
Vorschaden mitgewirkt : 1/20
Invaliditätsgrad zum Ablauf der 3-Jahres Frist :3/4 bis 4/5 vorhergesagt.

Heute schreibt mir die PUV:
Invalidität 7/20
und......."...ärztlich festgestellte unfallfremde Mitwirkung 50 %..."....?
Gibt einen Grad von 12,25%

Und ich kann ja zum Ablauf des 3ten Jahres eine neue Begutachtung beantragen sagen die ....:confused:

Ich glaub ich steh im Wald...!

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen
RSV habe ich ohne SB!

Bitte um Eure Hilfe

Vielen Dank

Franky
 
PUV Antwort

Hallo Franky,

also erst mal die Ruhe bewahren. Du hast noch ein Jahr Zeit.

Schau in Deine AUB's und beachte die Fristen zur Dreijahresbegutachtung.

Und, hole Dir ein eigenes GA sofern Du in der Lagé bist das zu bezahlen. Und das bitte vom Zeitablauf so, dass es kurz vor ende des dritten Jahres erstellt wird.

Weiterhin nehme das vorhandene GA und widerspreche schon mal begründet den Ergebnissen. Es gibt hinreichend Literatur.

Und dann heißt es warten.

Wichtig auch für Dich zu wisssen, ist, dass auch die PUV Dich zur Dreijahresuntersuchung schicken kann. Sollte sie dieses tun, müssen die Untersuchungen mit Ablauf Unfalltag / 3. Jahr erfolgen.
Wahrscheinlich wird dich deine Versicherung nicht mehr hinschicken und auf Basis dieses GA regulieren wollen.

Also melde Deine Ansprüche rechtzeitig an und suche Dir schon mal einen guten Arzt.

Viel Glück
 
Hallo Franky1967,
Ich würde so schnell wie möglich Wiederspruch einlegen. Das Gutachten gibt die Invalidität bzw. den Grad ja vor. Das die Versicherungen versuchen da dran zu drehen ist ja klar aber so dreist hab ich das noch nicht gehört. Wenn du eine RS hast, nimm dir einen guten Fachanwalt. Der kann sich ja die Deckungszusage der Versicherung einholen. Ich würde nicht so lange warten denn es geht um dein Geld.
LG Wolfgang
 
Hallo Franky1967,

nimm dir sofort einen guten Anwalt für Versicherungsrecht! Je eher um so besser!

Er kennt die Fristen besser und kann GA vielleicht besser ablehnen als wir Laien.

Den Versicherer schicken immer dahin wo für Sie das beste Ergebnis zu erzielen ist.

Wenn schon zahlen, dann so wenig wie eben möglich, am besten gar nicht

MfG
Fritzi
 
Hallo Franky,

auch wenn es bei Dir um viel geht entscheidend ist, was an Invalidität nach dem dritten Jahr noch vorhanden ist.
Aus Deinem Vertrag geht diese Regelung klar und deutlich hervor.(AUB.) Ich vermute mal, dass Deine PUV. dich z.Z. ab schecken will um zu sehen, was für sie machbar ist. Lege gegen diese Einschätzung Widerspruch ein und dieses ruhig und sachlich. Beantrage 3-4 Monate(also rechtzeitig) vor Ablauf der drei Jahresfrist eine erneute Begutachtung und bereite Dich auf diese gut vor. (Wie, steht in diversen Beiträgen hier im Forum.)
Da Du eine RS. hast kannst Du dich in aller Ruhe nach einem Fachanwalt um schauen und beraten lassen. Jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen, hallte ich für verfrüht, da Du deiner PUV. noch kein vertragswidriges Verhalten vorwerfen kannst.(siehe AUB.)
Ich möchte damit aber nicht zum Ausdruck bringen, dass hier kein Handlungsbedarf vorliegt, sondern das Du dich ruhig und sachlich auf alle Eventualitäten vorbereitest um dann mit den nötigen Mitteln Deine berechtigten Ansprüche bei deiner PUV. durchzusetzen.

MfG.
Pit
 
Hallo Franky,

ich sehe es wir Pit, da Du deiner PUV. noch kein vertragswidriges Verhalten vorwerfen kannst.

Ich würde mich in Ruhe nach einem guten Gutachter umsehen und ggf., falls Deine PUV Dich nicht zur 3-Jahres-Begutachtung schickt, ein privates Gutachten in Auftrag geben.

Uns ist es auch so gegangen, erst hat unsere PUV uns hingehalten und hingehalten.
Dann 3 Monate vor Ende der 3-Jahresfrist endgültig mitgeteilt, dass eine weitere Begutachtung für sie nicht in Frage kommt.

Wir hatten aber kurz vor Ende der 3-Jahresfrist 2 Gutachter beauftragt und mit diesen Gutachten haben wir Klage gegen die PUV eingereicht.

Die Differenz zwischen PUV und unserem Gutachten ist 86%:eek:

Ich würde auch schon nach einem RA suchen, aber noch keinen beauftragen...erst mal in Ruhe suchen.

Viel Glück
Kai-Uwes Frau
 
Hallo Franky,

mir ist es genauso ergangen. Aus einem Unfall von 2006 gingen keine bleibenden Schäden hervor und die PUV hat daher nicht gezahlt. Dann erneuter Unfall in 2008 mit bleibendem Dauerschaden. War zur Begutachtung diesen Monat und es wurde ein Vorschaden von 50 % in Abzug gebracht.
Habe mir gleich einen Termin beim Anwalt geholt, um dagegen vorzugehen.
Das scheint wohl die neuste Masche der PUV's zu sein, erstmal 50% in Abzug bringen und abzuwarten, ob der Verunfallte noch die Kraft hat, dagegen anzugehen.
Mit mir jedenfalls nicht.
Da Du eine RSV hast, solltest Du Dir erstmal eine Deckungszusage der Versicherung holen und einen Beratungstermin beim Anwalt Deines Vertrauens holen.
Bei meiner RSV ist dieser Beratungstermin auch bei SB kostenlos.

Gruß Micky Mouse
 
Hallo Micky Mouse,

"solltest Du Dir erstmal eine Deckungszusage der Versicherung holen"

die RS. wird fragen was für ein Rechtsstreit vorliegt?
Sich beraten lassen bei einem Fachanwalt ist o.K. aber mehr sehe ich zum jetzigem Zeitpunkt noch nicht. Es macht m.M. nach wenig Sinn, schon im Vorfeld sein Pulver zu verschießen. Die PUV. wird zum jetzigem Zeitpunkt auf die AUB. verweisen und das war dann erst einmal.

MfG.
Pit
 
Hallo Pit,

nichts anderes habe ich doch geschrieben. Auch für ein Beratungsgespräch muss man sich von der RSV eine Deckungszusage holen.
Ohne diese würde Franky auf den Kosten sitzen bleiben.
Ein Beratungsgespräch ist doch kein Pulververschießen, sondern lediglich eine Rechtsberatung und macht meiner Meinung nach sehr viel Sinn.


Gruß Micky Mouse
 
Hallo,
warum soll er sich ein neuen Gutachter besorgen, dass Gutachten liegt doch vor und ist doch ok. Oder habe ich den Bericht falsch verstanden?
Die PUV kürzt die vom Gutachter festgestellten Werte. Ich nehme an, dass sich dieses zum jetzigen Zeitpunkt auch finanziell negativ auswirkt. Und die Prognose des Gutachters, dass es im 3 Jahr nach dem Unfall noch schlechter aussieht bedingt ja eine Nachbegutachtung so sehe ich dass.
Warum also den Gutachter wechseln?
Oder habe ich jetzt den Bericht von Franky falsch verstanden.
LG Wolfgang
 
Back
Top