Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe:
Wie sieht es denn aus, wenn die PUV entstandene Schäden durch einen Unfall als nicht unfallbedingt ablehnt nach der ersten Begutachtung und wenn man dann Klage einreicht. Müssen dann die Gutachten innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem gemacht werden? Müssen das dann Privatgutachten sein?
Oder muss man warten, bis das Gericht gerichtlich bestellte Gutachter nennt, die die Begutachtung vornehmen? Das würde dann aber auf jeden Fall wohl nicht mehr innerhalb der 3-Jahresfrist stattfinden. Jedenfalls nicht alle.
Wäre froh um eure Hilfe.
Viele Grüße,
Rubinchen
ich bräuchte mal eure Hilfe:
Wie sieht es denn aus, wenn die PUV entstandene Schäden durch einen Unfall als nicht unfallbedingt ablehnt nach der ersten Begutachtung und wenn man dann Klage einreicht. Müssen dann die Gutachten innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem gemacht werden? Müssen das dann Privatgutachten sein?
Oder muss man warten, bis das Gericht gerichtlich bestellte Gutachter nennt, die die Begutachtung vornehmen? Das würde dann aber auf jeden Fall wohl nicht mehr innerhalb der 3-Jahresfrist stattfinden. Jedenfalls nicht alle.
Wäre froh um eure Hilfe.
Viele Grüße,
Rubinchen