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PUV - Gutachten nach Ablehung Unfallzusammenhang

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe:

Wie sieht es denn aus, wenn die PUV entstandene Schäden durch einen Unfall als nicht unfallbedingt ablehnt nach der ersten Begutachtung und wenn man dann Klage einreicht. Müssen dann die Gutachten innerhalb der 3-Jahresfrist trotzdem gemacht werden? Müssen das dann Privatgutachten sein? :confused:

Oder muss man warten, bis das Gericht gerichtlich bestellte Gutachter nennt, die die Begutachtung vornehmen? Das würde dann aber auf jeden Fall wohl nicht mehr innerhalb der 3-Jahresfrist stattfinden. Jedenfalls nicht alle.

Wäre froh um eure Hilfe.

Viele Grüße,

Rubinchen
 
Hallo Rudinchen,
du wurdest innerhalb der 3 Jahresfrist durch PUV - Auftrag begutachtet und dieses GA fiel nicht gut aus für dich.
Du kannst auf eine erneute Begutachtung innerhalb der 3 Jahre bestehen aber ob die Vers. darauf eingeht ist fraglich.
Ich habe mir einen RA genommen, dieser hat die PUV angeschrieben aber erst mit einem privat erstelltem GA wurde die Vers. da zu gebracht, eine erneute Begutachtung durch führen zu lassen.
Nun harre ich der Dinge die da kommen.
LG Wolfgang
 
Hallo berthel01,

die PUV hat ja bereits abgelehnt. Nun ist Klage eingereicht. Ich weiß nur nicht, ob trotzdem noch innerhalb der 3-Jahresfrist Gutachten gemacht werden müssen? Das könnten dann ja nur private sein.

WEnn man darauf wartet, bis die gerichtlich bestellten Gutachter tätig werden, wäre die 3-Jahresfrist ja schon um ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

nach der Klageeinreichung kommt es ja zwangsläufig zu einer gerichtlichen Begutachtung außerhalb des 3-Jahreszeitraums. Deshalb wird dann bei der Begutachtung regelmäßig auf den Zustand innerhalb dieses Zeitraums abgestellt. Neuere Diagnosen, Untersuchungsergebnisse etc fallen somit unter den Tisch und werden nicht mehr gewertet.

Aufgabe des Gutachters ist somit den Invaliditätsgrad festzulegen, wie er sich innerhalb der 3-Jahresfrist dargestellt hat. Sozusagen eine "rückwirkende Prognoseentscheidung"

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

danke für die Antwort. Ist es dann also nicht sinnvoll/nötig, noch entsprechende Gutachten innerhalb der 3-Jahresfrist einzuholen? Würden in diesem Falle die vorliegenden Arztbriefe reichen?

Ob sie dann Gewichtung finden, ist wohl wieder vom entsprechenden Gutachter abhängig ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

also ein Muß ist ein Privatgutachten in diesem Stadium keinesfalls! Da der Versicherer ja bereits abgelehnt hat, wird diese Entscheidung durch eure Klageeinreichung jetzt vom Gericht überprüft - und das sicherlich mit einem gerichtlichen Gutachten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Gericht aufgrund eines jetzt beauftragten Privatgutachtens von einer eigenen Begutachtung absieht. Insofern dürfte es jetzt so oder so immer seinen gerichtlichen Gang gehen.

Ein Privatgutachten kannst du auch noch während des Gerichtsverfahrens einbringen, z.B. um ein unvollständiges Gerichtsgutachten zu erschüttern - es muss halt nur das o.g. Prinzip erfüllen.

Ob ein Privatgutachten jetzt dennoch hilfreich sein könnte, kann ich nicht beurteilen. Das würde ich mit eurem Anwalt besprechen, da für meine Begriffe hier auch einfließt was die Versicherung bislang überhaupt anerkannt hat und wie bisher die medizinischen Berichte gewürdigt wurden.

Ach so, und dann noch eine Überlegung: vermutlich werdet ihr ja nicht gerade eine Riesenauswahl an Privatgutachtern in der Hinterhand haben und auch keinen Goldesel. Insofern würde ich in diesem Stadium ein solches Gutachten absolut gezielt zur Verteidigung einsetzen und nicht "nur" als ein zusätzliches Argument. Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung!

Gruß
Joker
 
Danke, Joker,

das hilft mir weiter. Ich war schon in Panik, dass ich - wg. Mangels eines Goldesels - etliche private Gutachten in Auftrag geben muss, da mehrere Fachgebiete betroffen sind. Und das wäre teuer geworden ...

Außerdem gibt es innerhalb der 3 Jahre noch versch. Gutachten, die Schädigungen belegen, aber wie die vor Gericht bewertet werden, bleibt abzuwarten.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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