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PUV Frist

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Actros
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Actros

Gesperrtes Mitglied
Hallo....
Ich hatte einen schweren Unfall, es wurde auch schon ein gutachten gemacht aber es liegt der versicherung noch nicht vor da es noch fertig geschrieben werden muss.

Jetzt meine Frage , muss das Gutachten in der 15 Monate Frist bei der Versicherung sein oder zählt es wann das Gutachten erstellt bzw gemacht wurde?
 
Hallo,

maßgeblich sind grundsätzlich Deine Versicherungsbedingungen. Dort findest Du entsprechende Antworten. Es kommt jetzt darauf an, von welchen Fristen Du hier sprichst. Da Du von einem Gutachten sprichst, gehe ich von der Feststellung der Invalidität aus. Hier ist tatsächlich der Tag der Begutachtung entscheidend. Ich gehe aber davon aus, dass die Versicherung die Begutachtung in Auftrag gegeben hat und folgerichtig auch für eventuelle Versäumnisse verantwortlich ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Actros,

die Frist, die Du wahrscheinlich meinst, gilt für die Anmeldung der Invalidität. Hier ist es je nach den Bedingungen der einzelnen Gesellschaften unterschiedlich - bei Dir 15 Monate?

Das hat mit dem Gutachten selbst nichts zu tun, denn das sind Unterlagen die nicht Du beibringen mußt.
Eigentlich müßte die PUV innerhalb von 3 Monaten erklären ob und in welcher Höhe sie eine Invalidität anerkennen (dazu benötigen sie oft ein Gutachten) nach der Invaliditätsanmeldung - Bescheinigunge des Arztes das Folgen bleiben und nur diese muss innerhalb der Frist eingegangen sein.

Wenn Du alle anderen Dinge eingereicht hast, dann ist das für Deine Ansprüche unrelevant wie lang es dauert bis das Gutachten vorliegt.
 
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