In meinem Gutachten zur Hand steht in der Abschlussbewertung:
...in dieser beurteilungnist die anzunehmende Teilversteifungsoperation des rechten handgelenkes dabei berücksichtigt, wöhrend eine Komplettversteifung des Handgelenks im Rahmen des möglichen, aber letztlich auch nicht sicher ist.
Asu diesem Grund wurde auch nicht ein Invaliditätsgrad angegeben, der für eine komplettversteifung des Handgelenkes vorgesehen ist, sondern ein nächst besserer...
Konkret bedeutet das für mich das mein Invaliditätsgrad nur 13,75% (Beeinträchtigung 1/4) und nicht 55% (Hand im Handgelenk).
Da hieße das der Unterschied zwischen Komplettversteifung und Teilversteifung im Verhältniss
ziemlich groß ist.
Einen festen Wert (100 %) wie für die Komplettversteifung (bei Hand im Handgelenk) schein es also für die Teilversteifung nicht zu geben.
Mir ist schon klar das man nicht sagen kann ob/wann eine Komplettversteifung erfolgt - es muss doch aber eine Art Wahrscheinlichkeit geben wie häufig und wann nach erfolgter Teilversteifung eine Komplettversteifung erfolgt.
Die Versicherung/Gutachter gehen mit Ihrer Aussage aber davon aus das die Komplettversteifung quasi ausgeschlossen sei. Das finde ich nicht o.k. Zumal jetzt nach 3 Jahren keine "Nachbesserung" mehr möglich ist.
Wenn man die Möglichkeit der Komplettversteifung erwähnt muss das auch irgendwie in der Bewertung berücksichtigt werden.
...in dieser beurteilungnist die anzunehmende Teilversteifungsoperation des rechten handgelenkes dabei berücksichtigt, wöhrend eine Komplettversteifung des Handgelenks im Rahmen des möglichen, aber letztlich auch nicht sicher ist.
Asu diesem Grund wurde auch nicht ein Invaliditätsgrad angegeben, der für eine komplettversteifung des Handgelenkes vorgesehen ist, sondern ein nächst besserer...
Konkret bedeutet das für mich das mein Invaliditätsgrad nur 13,75% (Beeinträchtigung 1/4) und nicht 55% (Hand im Handgelenk).
Da hieße das der Unterschied zwischen Komplettversteifung und Teilversteifung im Verhältniss
ziemlich groß ist.
Einen festen Wert (100 %) wie für die Komplettversteifung (bei Hand im Handgelenk) schein es also für die Teilversteifung nicht zu geben.
Mir ist schon klar das man nicht sagen kann ob/wann eine Komplettversteifung erfolgt - es muss doch aber eine Art Wahrscheinlichkeit geben wie häufig und wann nach erfolgter Teilversteifung eine Komplettversteifung erfolgt.
Die Versicherung/Gutachter gehen mit Ihrer Aussage aber davon aus das die Komplettversteifung quasi ausgeschlossen sei. Das finde ich nicht o.k. Zumal jetzt nach 3 Jahren keine "Nachbesserung" mehr möglich ist.
Wenn man die Möglichkeit der Komplettversteifung erwähnt muss das auch irgendwie in der Bewertung berücksichtigt werden.