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Prognose..im Rahmen des möglichen..aber nicht sicher...?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Pupsi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Pupsi

Mitglied
In meinem Gutachten zur Hand steht in der Abschlussbewertung:

...in dieser beurteilungnist die anzunehmende Teilversteifungsoperation des rechten handgelenkes dabei berücksichtigt, wöhrend eine Komplettversteifung des Handgelenks im Rahmen des möglichen, aber letztlich auch nicht sicher ist.
Asu diesem Grund wurde auch nicht ein Invaliditätsgrad angegeben, der für eine komplettversteifung des Handgelenkes vorgesehen ist, sondern ein nächst besserer...

Konkret bedeutet das für mich das mein Invaliditätsgrad nur 13,75% (Beeinträchtigung 1/4) und nicht 55% (Hand im Handgelenk).

Da hieße das der Unterschied zwischen Komplettversteifung und Teilversteifung im Verhältniss
ziemlich groß ist.
Einen festen Wert (100 %) wie für die Komplettversteifung (bei Hand im Handgelenk) schein es also für die Teilversteifung nicht zu geben.
Mir ist schon klar das man nicht sagen kann ob/wann eine Komplettversteifung erfolgt - es muss doch aber eine Art Wahrscheinlichkeit geben wie häufig und wann nach erfolgter Teilversteifung eine Komplettversteifung erfolgt.
Die Versicherung/Gutachter gehen mit Ihrer Aussage aber davon aus das die Komplettversteifung quasi ausgeschlossen sei. Das finde ich nicht o.k. Zumal jetzt nach 3 Jahren keine "Nachbesserung" mehr möglich ist.
Wenn man die Möglichkeit der Komplettversteifung erwähnt muss das auch irgendwie in der Bewertung berücksichtigt werden.
 
Hallo Pupsi,
suche mal nach folgenden BGH - Urteilen, die dürften Dir weiter helfen.
IV ZR 203/03
IV ZR 32/00
VI ZR 74/02

Mit freundlichen Grüßen
Hansen
 
Hallo Pupsi,

Gutachten für die PUV werden immer nach dem Istzustand innerhalb der
zu bewertenden Frist erstellt.
Ein Gutachter kann nur Wahrscheinlichkeitsrechnungen mit dem Grundwert
von 50 % nach oben oder unten erstellen.
Bei der PUV gibt es das jedoch nicht.

Streng genommen müßtest Du Dir Dein Handgelenk versteifen lassen, um die 55 % zu bekommen.
Hier kann der Gutachter aber beauftragt werden (von Dir)
ob es sinnvoll wäre (hier wieder die 50% Wahrscheinlichkeit nach oben)
es Dir in Zukunft helfen würde.

Ich verstehe sowiso nicht, warum eine Unfallversicherung zeitlich begrenzt ist :confused:

Hier werde ich auch mal nachfragen:
- die meisten PUV haben auch einem bestimmten Betrag für Narberkorrekturen;
nun diese sind aber erst später möglich (nach der Bemessungsfrist) :confused:

Auch wenn ein UO gegen die PUV klagen sollte und nach geraumer Zeit
bei Gericht ein Gutachten zu erstellen ist:
Wie kann ein Gutachter ein Gutachten erstellen,
wo die zu begutachtende Person den Ist-Zustand in der Vergangenheit
einnehmen müßte :confused: :confused:

Viele Grüße
Mareike
 
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