• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Probleme mit gegnerischen Versicherung

schnuppi888

Neues Mitglied
Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe auf Hilfe.
Ich hatte vor ca. 1,5 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall und kann auf Grund einer schweren Schulterverletzung in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten. Durch die starken Bewegungseinschränkungen bin ich auch im Alltag ungemein eingeschränkt.
Mein Hauptproblem ist, dass die gegnerische Versicherung noch nichts wirklich gezahlt hat, weder Lohnausgleich noch Schmerzensgeld oder sonstiges. Die Polizei war an der Unfallstelle und ich bin zu 100% nicht schuld. Etwa 1 Monat nach dem Unfall habe ich mir einen Anwalt genommen, inzwischen auch einen Anwaltswechsel vorgenommen. Allerdings passiert auf Seite der gegnerischen Versicherung nichts. Es ist schon seit langem ein Gutachten geplant, jedoch auch das noch ohne Erfolg. Die Versicherung sagt, dass erst geprüft werden muss, ob meine Verletzungen wirklich unfallbedingt sind, obwohl ich seit einem Tag nach dem Unfall in ärztlicher Behandlung bin, ununterbrochen krankgeschrieben bin und seitdem schon 2 Mal an der Schulter operiert wurde.
Ich finde, dass sie für ein Gutachten schon mehr als genug Zeit hatten und ich habe auch sofort zu dem Gutachten eingewilligt.
Das Krankengeld war schon nicht gar so viel, jetzt musste ich aber erstmal Arbeitslosengeld beantragen - und das ist nochmal viel weniger. Ich weiß langsam nicht mehr, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreiten soll - und will mir auch nicht ständig irgendwo Geld borgen.
Kann man die gegnerische Versicherung wegen Verzögerung oder Ähnlichem verklagen?
Ich weiß, dass es mit den Versicherungen immer sehr langwierig ist, mir würde ja wenigstens erstmal der Lohnausgleich reichen.
Außerdem würde ich auch sehr gerne wissen, was genau man bei der gegnerischen Versicherung alles einklagen kann. Einiges ist mir schon bekannt, aber vielleicht kann mir jemand mit mehr Erfahrung noch einige Tipps geben.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,

Lg, schnuppi888
 
Hallo schnupppi888,

Dein Zitat:
Die Polizei war an der Unfallstelle und ich bin zu 100% nicht schuld.

Wo steht das mit der nicht Schuld oder Schuldfrage?

Wurde von deiner Seite gegen den Unfallverursacher, Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Polizei gestellt?

Oder was ist hier los?


Dein Zitat:
Ich hatte vor ca. 1,5 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall und kann auf Grund einer schweren Schulterverletzung in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten.

Hast du dich schon mal bei der DRV oder Agentur für Arbeit , über eine Umschulung etc. informiert, oder einen REHA-Antrag gestellt?

Dein Zitat:
Die Versicherung sagt, dass erst geprüft werden muss, ob meine Verletzungen wirklich unfallbedingt sind, obwohl ich seit einem Tag nach dem Unfall in ärztlicher Behandlung bin, ununterbrochen krankgeschrieben bin und seitdem schon 2 Mal an der Schulter operiert wurde.

Was sagen deine Ärzte bzw. deine Operateure über die Angelegenheit?
Kommt deine Schulterverletzung von einem Ast der wohl vom Himmel gefallen ist?


Dein Zitat:
Kann man die gegnerische Versicherung wegen Verzögerung oder Ähnlichem verklagen?

Ja wenn die Damen und Herren nicht spuren, aber vor allem sollte die Schuldfrage und die Kausalität von deinen Verletzungen 100 % geklärt
werden.


Wenn eine überwiegende Schuld bzw. Haftungsquote von der Gegenseite feststeht, dann kann deine Anwalt vorab schon mal einen Vorschusszahlung bei der geg. Haftpflichtversicherung eintreiben.

Feststellungsklage:
Im Rahmen von Verkehrsunfall- oder sonstigen Haftpflichtprozessen, wenn es um die Frage geht, inwiefern der Beklagte dem verletzten Kläger auf Ersatz von Folgeschäden haftet, deren Umfang noch nicht genau
feststeht.

Feststellungsinteresse, Feststellungsklage, Zukunftsschaden:
Da die Verjährungsfristen im Bereich der Unfallschadenregulierung relativ kurz sind, können zunächst unerkannte Spätfolgen eines Schadensereignisses oftmals nicht mehr mit Erfolg gegenüber dem Schädiger geltend gemacht werden.

Dem Geschädigten wird deshalb die Möglichkeit geboten, entweder rechtsgeschäftlich mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer oder auf gerichtlichem Wege die Feststellung zu erlangen, dass der Geschädigte verpflichtet ist, dem Geschädigten dessen materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche auch künftig zu ersetzen. Wird dies durch ein sog. Feststellungsurteil ausgesprochen bzw. durch ein vertragliches Anerkenntnis "wie in einem Feststellungsurteil" unter gleichzeitigem Verzicht auf die Einrede der Verjährung vereinbart, dann können derartige zukünftige Folgeansprüche 30 Jahre lang geltend gemacht werden.

§ 842 BGB
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

Der Erwerbsschadensersatz, §§ 249, 842, 843 BGB, § 10 Abs. 2 StVG, gleicht aus, dass durch die Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Verletzten an dessen Vermögen ein konkreter Schaden entstanden ist. Er umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Geschädigte dadurch erleidet, dass er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr verwerten
kann.

Usw.

erstmal

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Schnuppi,
Da Du in ärztliche Behandlung bist, dürfte es Dir nicht schwer fallen, der Versicherung medizinische Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dein Anwalt scheint eine sehr große Schlafmütze zu sein. Die Haftpflicht hat bisher noch nichts wirklich bezahlt?
Was haben Deine Anwälte dann bisher gemacht?
Wenn Du Dich sachkundig machen möchtest, dazu findest Du eine Vielzahl von Beiträgen, die Du nur lesen mußt. Ich hoffe, Du erwartest nicht, dass Dir nach 5 Monaten im Forum jemand alles zusammenträgt und die Arbeit Deiner Anwälte erledigt. Hier gibt es schon die Möglichkeit sehr viel zu erfahren, aber, wie heißt es so schön....ohne Fleiß kein Preis.

Gruß von der Seenixe
 
Erstmal vielen Danke für die schnellen Antworten.
Die Schuldfrage ist meines Erachtens geklärt, weil die Polizei an der Unfallstelle war und und auch gleich bestätigt hat, dass ich zu 100% schuldfrei bin. Es existiert auch ein Aktenzeichen.
Eine Umschulung habe ich beantragt und auch bewilligt bekommen. Demnächst muss ich zu einer soganannten Arbeitserprobung, wo festgestellt werden soll, welche Berufe ich noch ausüben kann.
Ärzte und auch der Operateur haben bestätigt, dass meine Verletzungen Folgen des Unfalls sind, jedoch wurde das von der Versicherung nichr anerkannt.
Sie haben gemeint, dass die Verletzungen auch Folgen meines Berufes sein können, in dem ich schwer körperlich arbeiten musste (als Physiotherapeutin). Allerdings bin ich gerade mal 24 Jahre alt und habe nur etwas mehr als 1 Jahr gearbeitet.
Die Versicherung hat schon von Anfang medzinische Unterlagen von mir. Ich habe eine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschrieben - und auch der Anwalt hat immer sofort angeforderte Unterlagen hingeschickt.
Seit Monaten geht es jetzt wegen dem Gutachten hin und her.
Ich habe schon sehr viele Beiträge gelesen, jedoch habe ich zu meiner Frage, ob ich die gegnerische Versicherung wegen Verzögerung verklagen kann, nichts gefunden.

Liebe Grüße und nochmals Danke,

schnuppi888
 
Hallo,

weshalb willst Du sie wegen Verzögerung verklagen?
Du mußt sie auf Leistungen verklagen. Das ist Spiel auf Zeit. Letztmalige Aufforderung durch den Anwalt, sie mögen zu Potte kommen und wenn nicht, dann wird Klage erhoben und dann kommen die Kosten des Verfahrens eben noch drauf und vor Gericht wird die Verzögerungstaktik durch den Richter eventuell dann gleich nochmal bestraft mit einer Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Hast Du denn Vorstellungen, was Du als Schmerzensgeld haben willst?
Und nur nicht wieder Verzögerungen zulassen.

Gruß von der Seenixe
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man die Versicherungen auch wegen Verzögerung verklagen kann. Aber wahrscheinlich war damit gemeint, dass sie dafür vor Gericht bestraft werden können und z.B. eine höhere Schmerzensgeldsumme zahlen müssen.
Mein Anwalt hat mir erstmal von einer Klage abgeraten, da ich zum Zeitpunkt des Unfalls keine Rechtsschutzversicherung hatte und jetzt sowieso erstmal in der Beweispflicht bin.
Wegen Höhe der Schmerzensgeldsumme habe ich nicht wirklich Ahnung. Dies war bis jetzt noch kein Thema bei einem Treffen mit meinem Anwalt, die Behandlungen wurden auch erst vor ca. 1 Monat abgeschlossen.

Liebe Grüße,

schnuppi888
 
hallo, schnuppi

bei einer Leistungs/feststellungsklage verdient dein schwarzkittel weniger geld. darum rät er dir ab.
was hält er denn von prozesskostenhilfe?
kann mir vorstellen, dass du nach 1-jähriger berufstätigkeit kein vermögen aufgebaut hast.
mfg
pussi
 
Hallo schoppi,

Dein Zitat:
Die Schuldfrage ist meines Erachtens geklärt, weil die Polizei an der Unfallstelle war und und auch gleich bestätigt hat, dass ich zu 100% schuldfrei bin.

Ja aber z. B. es gibt u. a. eine Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs:

Der nach einem Verkehrsunfall Geschädigte bekommt den an seinem eigenen Schaden nur ausnahmsweise zu 100 Prozent von der Gegenseite ersetzt. Das liegt daran, dass oftmals ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, welches sich anspruchsmindernd auswirkt. Selbst wenn kein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt, ist der Anspruch des Geschädigten in der Regel auf Grund der sogenannten „Betriebsgefahr“ des eigenen Fahrzeugs zu einem Anteil von 15-25 Prozent gemindert.

Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht Wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar oder das Verhalten vom Unfallgegner z. B. grob fahrlässig etc. war.

Haftungsquote:

Die Bildung einer Haftungsquote ist immer Ermessenssache der Unfallbeteiligten, der Haftpflichtversicherer bzw. des Gerichtes, falls man sich nicht auf eine Haftungsquote einigen kann.
Es ist zu überlegen und festzustellen, welchen Unfallbeteiligten welches Verschulden an der Verursachung des Unfalls trifft. Aus dieser Abwägung beider Verschuldensanteile ergibt sich dann eine Haftungsquote. Diese könnte in z. B. 75% für A zu 25% für B lauten. Es dürfte einleuchten, dass die Haftungsquote stets vom Einzelfall abhängt. So wird ein Verschulden des einen oder des anderen Verkehrsteilnehmers nicht auf den Prozentpunkt genau ermittelt werden können.

Dein Zitat::eek:da ich zum Zeitpunkt des Unfalls keine Rechtsschutzversicherung hatte:eek:

Sollte eigendlich eine Pflichtversicherung sein bzw. die 100€ für eine KFZ RS macht wohl keinen Arm. (aus Schaden wird man klug)?

Dein Zitat:Ich habe schon sehr viele Beiträge gelesen, jedoch habe ich zu meiner Frage, ob ich die gegnerische Versicherung wegen Verzögerung verklagen kann, nichts gefunden.

Kreditaufnahme

Erhöhtes Schmerzensgeld bei verzögerter Schadensregulierung:

http://209.85.129.132/search?q=cach...hötes+schmerzensgeld&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Bei der Bemessung von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ist auch das Regulierungsverhalten des Unfallgegners und seiner Versicherung zu
berücksichtigen. Unangemessene Kleinlichkeit kann zur Erhöhung des
Schmerzensgeldes führen. Das entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in
einem jetzt veröffentlichten Zivilurteil. Einen festen Wert für den Aufschlag
nannte das Gericht nicht. Es stellte aber klar, daß übertriebenes Feilschen und
grundloses Hinauszögern der Zahlung als Negativpunkte in die Gesamtabwägung einfließen.

Unfallgeschädigte müssen bei unverschuldeten Unfällen oft wochenlang auf die Entschädigung der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers warten.
Das Amtsgericht Erlangen beanstandete diese schleppende Regulierungspraxis und sprach einem Geschädigten das Recht zu, bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Verschuldensfrage bereits nach zwei Wochen Klage auf Ersatz seines Schadens zu erheben. Dies gilt auch während der Urlaubszeit. Urteil des AG Erlangen vom 30.03.2005
1 C 1787/04


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

ich habe mich gerade nochmal kundig gemacht und ich bin zu 100% schuldfrei. Bis jetzt hatte ich mir darüber nie Gedanken gemacht, weil für mich die Schuldfrage geklärt war und es auch bei den Anwälten nie ein Thema war.
Genau, so ist es. Aus Fehlern lernt man - und wenn es um Versicherungen geht gleich besonders viel.
Ich kann auch nicht mehr nachvollziehen, warum ich keine Rechtsschutzversicherungen hatte. Das habe ich natürlich gleich geändert.
Prozesskostenhilfe habe ich auch schon in einem anderen Rechtsstreit beantragt (gegen die private BU, die natürlich auch nicht zahlen will).
Da muss ich mich mal kundig machen, ob ich sie auch ein zweites Mal gewährt bekomme.
Ein Vermögen habe ich mir bestimmt nicht aufgebaut, dann schon eher das Gegenteil.
Ich möchte mich nochmal bei allen für die schnellen Antworten bedanken.

Liebe Grüße,

schnuppi888
 
Hallo,

wenn die Haftungsfrage geregelt ist (gegnerische Versicherung hat schriftlich die Haftung zu 100 % übernommen), dann dürfte es doch uninteressant sein, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht. Die gegnerische Versicherung muss ohnehin für die Kosten (Gutachten, Schaden am Auto...) aufkommen. Das muss ein Anwalt aber wissen! Wenn nun die Rede von einem Gutachten und ein Aktenzeichen ist, gehe ich davon aus, dass bereits ein gerichtliches Verfahren läuft oder?

Gruß
Johnny
 
Hallo Johnny,

ja, die gegnerische Versicherung muss eigentlich für die Anwaltskosten aufkommen. Allerdings hat mein Anwalt gesagt, dass es nocht nicht so viel Sinn macht jetzt zu klagen, weil ich eh erstmal in der Beweispflicht bin. Ich muss der gegnerischen Versicherung beweisen, dass meine Verletzungen durch den Unfall hervorgerufen wurden - und das soll jetzt erstmal durch ein Gutachten geklärt werden. Aber wie schon gesagt, da geht nix voran. Es ist schon seit Monaten von einem Gutachten die Rede, aber die Versicherung kümmert sich scheinbar nicht darum.
Der Schaden vom Auto wurde übrigens anstandslos nach kurzer Zeit beglichen.
Ein gerichtliches Verfahren läuft noch nicht, es gibt nur ein Aktenzeichen von dem Unfalltag, weil die Polizei an der Unfallstelle war.

Liebe Grüße,

schnuppi888
 
Wurde die gegnerische Versicherung eigentlich aufgefordert, einen bestimmten Schmerzensgeldbetrag zu zahlen? Wann war der Unfall und wann wurdest du operiert? Wer soll das Gutachten erstellen?

Gruß
Johnny
 
Back
Top