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Problem mit Gutachten

darkblue1962

Mitglied
Hallo,
wenn eine private Unfallversicherung ein Gutachten in Auftrag gibt und man ist dann mit dem Ergebnis total unzufrieden, was kann man tun?
Und welche Kosten können für mich entstehen?

Gruß, Eddy
 
Gutachten der privaten Unfallversicherung

Hallo Eddy,

mit dem Ergebnis des Gutachtens der PUV bist Du nicht einverstanden. Wahrscheinlich
entspricht die Höhe des festgestellten Invaliditätsgrades nicht Deinen Empfindungen,
den Einschränkungen und Behinderungen.

Das gleiche Problem hatte ich ebenfalls mit der PUV.

Zuerst solltest Du jetzt das Gutachten ( Du hast es doch in Kopie vorliegen ? ) mit Deinem
behandelden Arzt besprechen und über die Meinung dessen nachdenken.
Die ist mit Sicherheit noch kostenlos.

Vielleicht brauchst Du ein privates Gutachten. Kosten, je nach Umfang ca. 300 - ? Euro.

Aber vielleicht schreibst Du jetzt auch mal ein bisschen mehr zu den Verletzungen und
dem Gutachten.

Lese auch bitte noch die Versicherungsbedingungen. Hier gibt es Fristen die unbedingt
einzuhalten sind (z.B. 3 Jahresfrist).

Bevor Du doch noch (wie ich nach ca. 2 1/2 Jahren) einen Fachanwalt einschalten musst
könnte man Dir hier im Forum vielleicht noch kostenlos weiterhelfen.


Viele Grüse

Meggy
 
Hallo Eddy,

in den früheren Beiträgen war die BG - Einschätzung bei 20% MdE, die der Privaten UV bei 30%.

Hast du ein weiteres Gutachten seit dem Jahreswechsel machen lassen? Oder erging es dir wie uns und du hast erst jetzt eine greifbare, vergleichbare und viel höhere Einstufung deiner Verletzungen gefunden?

Was ist zwischenzeitlich passiert?

LG
Aramis
 
Hallo,

danke für Eure Antworten.
Diesen Fall betrifft meine Frau, sie ist im Februar 2012 gestürzt.
Dabei brach sie sich das Sprunggelenk, das Wadenbein und das Schienbein.
Sie ist in ihrer Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt.
Knien oder in die Hocke geht gar nicht, stehen mehr als 2 Min. geht nicht.
Längeres gehen nur mit Hilfsmittel.

Diesen Februar sollten die Platten und Drähte rausgenommen werden.
Im Vorfeld wurde aber festgestellt, dass die Knochen so schlecht zusammengewachsen sind, das eine Entfernung des Metalls um ein Jahr verschoben wurde.

Eine Begutachtung im Auftrag der PUV wurde dennoch in Auftrag gegeben.

Zum Zeitpunkt, an dem das Gutachtens stattfinden sollte befand sich meine Frau, zufälligerweise, stationär genau in dem Krankenhaus, wo sie damals operiert wurde und auch der Gutachter beschäftigt ist.
(Sie befand sich in der Kardiologie, Probleme mit ihrem Schrittmacher und massive Atemnot).

Der Gutachter hatte also seine Patientin praktischer weise vor Ort.
Er sagte, das er das Gutachten am besagten Termin, durchführen wird.
Das ein paar Stunden zuvor eine Darmspiegelung stattfindet, das stört ihn nicht.
Meine Frau war am Tag des Gutachtens sehr erschöpft, Tags zuvor ihre Dialyse, dann die Darmspiegelung und die Herzprobleme.
So fand das Gutachten vom Krankenbett aus, aufstehen konnte meine Frau nur kurz.

Das Ergebnis waren 14% von der Grundsumme.
Die Platten und Drähte können, seiner Meinung nach, entfernt werden.
Eine Wiederherstellung der normalen Belastungs- und Gehfähigkeit ist ausgeschlossen.

Hab bei der PUV Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt und die bereits erhaltene Entschädigungsleistung als Vorauszahlung angesehn.
Gestern rief mich eine Sachbearbeiterin der PUV an und sagte wörtlich: "Das Gutachten müssen Sie akzeptieren, das Recht auf ein Nachgutachten haben Sie nicht."

So das glaub ich reicht erst mal. Ich sag Dankeschön und wünsch euch ein schönes Wochenende.

Gruß, Eddy
 
Hallo Darkblue


Erstmal finde ich es nicht in Ordnung das ein Gutachten angefertigt wird wenn man wegen was anderen im Kh liegt .Es sollte ja eigentlich nach 15 Monaten festgestellt werden ob ne Beeinträchtigung auf Dauer vorliegt aber man hätte die Zeit ja verlängern können.
Da gibt es doch die Frißt von den 3 Jahren bis die bleibende Beeinträchtigung abgeschlossen sein sollte und dann endgültig entschieden wird.

Im Moment kann man zu der Bewegungsunfähigkeit noch nichts sagen denn Sprunggelenk ,Wadenbein und Schienbein dauern bis sich die Beweglichkeit einstellt da muß sicher noch viel Phsysio gemacht werden deshalb sind die 14% ein Witz ich hätte es auch als Vorschuß angesehen.
Ich hatte vor Jahren nur Sprunggelenk und Bänderriß und habe lnge mit rumgedoktert das Sprunggelenk war immer nicht stabil und ich knickte noch Jahre danach um und hatte Schmerzen.Leider keine Uv gehabt dafür bin ich doppelt abgesichert.


Drücke dir den Daumen das ihr mit den Wiederspruch durchkommt oder ihr laßt es später noch feststellen schön alles an Arztberichten anfordern und auch möglichs die Therapiepläne vom Arzt beurteilen lassen,das bedeutet das nach jeden neuen Rezept vorher von der KG ein Bericht gemacht wird so könnt ihr beweisen das sie sich bemüht hat .
Hab das Problem wegen meines Knies wo wir nichts gegen der fehlender Streckung hilft trotz mehrfacher verschiedener Therapien.


LG SONJA
 
Hallo Darkblue,

Gestern rief mich eine Sachbearbeiterin der PUV an und sagte wörtlich: "Das Gutachten müssen Sie akzeptieren, das Recht auf ein Nachgutachten haben Sie nicht."

Warum ruft die Sachbearbeiterin an? Bestehe darauf dass Sie Euch das schriftlich mitteilt und prüft Euren Versicherungsvertrag, ob eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist Bestandteil des Vertrages ist.

Dann teilt Ihr der Versicherung mit, dass Ihr von diesem Recht Gebrauch macht.
Lasst Euch dann aber zuvor von dem behandelnden Arzt beraten wie er die Invalidität einschätzt.

Da der Unfall erst ca 16 Monate her ist, kann sich bezüglich des Heilungsverlaufs und der Beweglichkeit noch einiges tun.
Sowohl zum positiven als auch zum negativen z.B. posttraumatische Arthrose oder dass das Sprunggelenk evlt. sogar versteift werden muss.

Mein erstes Gutachten nach Weber C Fraktur des Sprunggelenks war knapp 2 Jahre nach meinem Unfall und ich hatte laut Versicherungsbedingungen das Anrecht, auf eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist.

Von diesem Recht habe ich Gebrauch gemacht und die Versicherung hat dann nachreguliert.

Alles Gute und Gruß
magenta
 
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