Hallo,
danke für Eure Antworten.
Diesen Fall betrifft meine Frau, sie ist im Februar 2012 gestürzt.
Dabei brach sie sich das Sprunggelenk, das Wadenbein und das Schienbein.
Sie ist in ihrer Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt.
Knien oder in die Hocke geht gar nicht, stehen mehr als 2 Min. geht nicht.
Längeres gehen nur mit Hilfsmittel.
Diesen Februar sollten die Platten und Drähte rausgenommen werden.
Im Vorfeld wurde aber festgestellt, dass die Knochen so schlecht zusammengewachsen sind, das eine Entfernung des Metalls um ein Jahr verschoben wurde.
Eine Begutachtung im Auftrag der PUV wurde dennoch in Auftrag gegeben.
Zum Zeitpunkt, an dem das Gutachtens stattfinden sollte befand sich meine Frau, zufälligerweise, stationär genau in dem Krankenhaus, wo sie damals operiert wurde und auch der Gutachter beschäftigt ist.
(Sie befand sich in der Kardiologie, Probleme mit ihrem Schrittmacher und massive Atemnot).
Der Gutachter hatte also seine Patientin praktischer weise vor Ort.
Er sagte, das er das Gutachten am besagten Termin, durchführen wird.
Das ein paar Stunden zuvor eine Darmspiegelung stattfindet, das stört ihn nicht.
Meine Frau war am Tag des Gutachtens sehr erschöpft, Tags zuvor ihre Dialyse, dann die Darmspiegelung und die Herzprobleme.
So fand das Gutachten vom Krankenbett aus, aufstehen konnte meine Frau nur kurz.
Das Ergebnis waren 14% von der Grundsumme.
Die Platten und Drähte können, seiner Meinung nach, entfernt werden.
Eine Wiederherstellung der normalen Belastungs- und Gehfähigkeit ist ausgeschlossen.
Hab bei der PUV Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt und die bereits erhaltene Entschädigungsleistung als Vorauszahlung angesehn.
Gestern rief mich eine Sachbearbeiterin der PUV an und sagte wörtlich: "Das Gutachten müssen Sie akzeptieren, das Recht auf ein Nachgutachten haben Sie nicht."
So das glaub ich reicht erst mal. Ich sag Dankeschön und wünsch euch ein schönes Wochenende.
Gruß, Eddy