Hrc4Life
Erfahrenes Mitglied
Klipp und klar 500 Bestimmengen
Hallo Forumuser!
Da man eine Unfallversicherung z.B. schon seit mehr als 10 Jahre hat, aber erst
wenn man von einem Unfall betroffen ist, beschäftigt man sich erst dann mit dem Vertrag!
So habe ich einige uneindeutige Punkte entdeckt!
1,
Die bleibende Invalitität kann bis zu vier Jahre nach Schadenseintritt neu bemessen werden. So weit ist das mir klar, das Gutachten wurde ca. 3 Jahre
Nach dem Unfall gemacht, hätte ich das Gefühl gehabt das sich dannach (innerhalb der 4 Jahre) etwas verschlechtert hat, könnte ich eine neue Bemessung anstreben.
Doch ich kann aus den Bestimmungen nicht herauslesen, das z.B. jede Verschlechterung (der Invalititäten welche Bemessen wurden) nicht berücksichtigt wird.
D.H. in meinem Fall würde eine Invalidität der linken Hüfte und des rechten
Sprunggelenkes anerkannt. Beide Verletzungen können sich aber verschlechtern.
(auch nach den vier Jahren) Meine (Angst) besteht darin, das wenn die Verschlechterung zusammen um ca.15% eintritt, und ich damit natürlich mit
weiteren körperlichen Problemen rechnen muß, das mit demnach deutlich mehr
Leistung zustehen würde und noch dazu monatliche Zahlungen (ab einem gewissen Grad) wo ich derzeit noch einige %e darunter liege.
Im Gutachten ist ein Endzustandes angeführt. (Jedenfalls kann sich beides verschlechtern)
2,
Es ist auch Berufsunfähigkeit versichert, in meinem Fall "Monteur"
Ich habe es zwar geschafft als Monteur weiter zu arbeiten, doch es sind später
dazu Probleme mit der Wirbelsäule aufgetreten (vorher nicht erkannte Wirbelverletzungen)!
Wenn ich bei meinen beiden Verletzungen bleibe, dazu habe ich wieder als
Monteur gearbeitet, (ist mit Sicherheit an der Grenze zum aufgeben) und dann
tritt wie oben beschrieben in einigen Jahren eine Verschlechterung ein, und zu
diesem Zeitpunkt besteht die Berufsunfähigkeit (Monteur) mit Sicherheit, was ist dann?
Aus den Bestimmungen geht hervor, das bei Berufsunfähigkeit (um 50% mehr
Anstrengung als ein gesunder Mensch) eben andere Leistungen fällig sind.
Darf aber dann nicht mehr in diesem Bereich gearbeitet werden!
Wieder kann ich in den Bestimmungen nichts dazu finden, was eine mögliche
Berufsunfähigkeit erst nach Jahren bedeuten würde.
Es gibt seit mehr als zwei Jahren wegen dieser und noch anderer Bedenken
einen Schriftverkehr mit der Versicherung.
Ich hoffe jemanden mit dementsprechenden Fachkenntnissen zu erreichen.
Grüße
Gery
Hallo Forumuser!
Da man eine Unfallversicherung z.B. schon seit mehr als 10 Jahre hat, aber erst
wenn man von einem Unfall betroffen ist, beschäftigt man sich erst dann mit dem Vertrag!
So habe ich einige uneindeutige Punkte entdeckt!
1,
Die bleibende Invalitität kann bis zu vier Jahre nach Schadenseintritt neu bemessen werden. So weit ist das mir klar, das Gutachten wurde ca. 3 Jahre
Nach dem Unfall gemacht, hätte ich das Gefühl gehabt das sich dannach (innerhalb der 4 Jahre) etwas verschlechtert hat, könnte ich eine neue Bemessung anstreben.
Doch ich kann aus den Bestimmungen nicht herauslesen, das z.B. jede Verschlechterung (der Invalititäten welche Bemessen wurden) nicht berücksichtigt wird.
D.H. in meinem Fall würde eine Invalidität der linken Hüfte und des rechten
Sprunggelenkes anerkannt. Beide Verletzungen können sich aber verschlechtern.
(auch nach den vier Jahren) Meine (Angst) besteht darin, das wenn die Verschlechterung zusammen um ca.15% eintritt, und ich damit natürlich mit
weiteren körperlichen Problemen rechnen muß, das mit demnach deutlich mehr
Leistung zustehen würde und noch dazu monatliche Zahlungen (ab einem gewissen Grad) wo ich derzeit noch einige %e darunter liege.
Im Gutachten ist ein Endzustandes angeführt. (Jedenfalls kann sich beides verschlechtern)
2,
Es ist auch Berufsunfähigkeit versichert, in meinem Fall "Monteur"
Ich habe es zwar geschafft als Monteur weiter zu arbeiten, doch es sind später
dazu Probleme mit der Wirbelsäule aufgetreten (vorher nicht erkannte Wirbelverletzungen)!
Wenn ich bei meinen beiden Verletzungen bleibe, dazu habe ich wieder als
Monteur gearbeitet, (ist mit Sicherheit an der Grenze zum aufgeben) und dann
tritt wie oben beschrieben in einigen Jahren eine Verschlechterung ein, und zu
diesem Zeitpunkt besteht die Berufsunfähigkeit (Monteur) mit Sicherheit, was ist dann?
Aus den Bestimmungen geht hervor, das bei Berufsunfähigkeit (um 50% mehr
Anstrengung als ein gesunder Mensch) eben andere Leistungen fällig sind.
Darf aber dann nicht mehr in diesem Bereich gearbeitet werden!
Wieder kann ich in den Bestimmungen nichts dazu finden, was eine mögliche
Berufsunfähigkeit erst nach Jahren bedeuten würde.
Es gibt seit mehr als zwei Jahren wegen dieser und noch anderer Bedenken
einen Schriftverkehr mit der Versicherung.
Ich hoffe jemanden mit dementsprechenden Fachkenntnissen zu erreichen.
Grüße
Gery