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Private Unfallversicherung (Bestimmungen)

Hrc4Life

Erfahrenes Mitglied
Klipp und klar 500 Bestimmengen
Hallo Forumuser!

Da man eine Unfallversicherung z.B. schon seit mehr als 10 Jahre hat, aber erst
wenn man von einem Unfall betroffen ist, beschäftigt man sich erst dann mit dem Vertrag!
So habe ich einige uneindeutige Punkte entdeckt!
1,
Die bleibende Invalitität kann bis zu vier Jahre nach Schadenseintritt neu bemessen werden. So weit ist das mir klar, das Gutachten wurde ca. 3 Jahre
Nach dem Unfall gemacht, hätte ich das Gefühl gehabt das sich dannach (innerhalb der 4 Jahre) etwas verschlechtert hat, könnte ich eine neue Bemessung anstreben.
Doch ich kann aus den Bestimmungen nicht herauslesen, das z.B. jede Verschlechterung (der Invalititäten welche Bemessen wurden) nicht berücksichtigt wird.
D.H. in meinem Fall würde eine Invalidität der linken Hüfte und des rechten
Sprunggelenkes anerkannt. Beide Verletzungen können sich aber verschlechtern.
(auch nach den vier Jahren) Meine (Angst) besteht darin, das wenn die Verschlechterung zusammen um ca.15% eintritt, und ich damit natürlich mit
weiteren körperlichen Problemen rechnen muß, das mit demnach deutlich mehr
Leistung zustehen würde und noch dazu monatliche Zahlungen (ab einem gewissen Grad) wo ich derzeit noch einige %e darunter liege.
Im Gutachten ist ein Endzustandes angeführt. (Jedenfalls kann sich beides verschlechtern)
2,
Es ist auch Berufsunfähigkeit versichert, in meinem Fall "Monteur"
Ich habe es zwar geschafft als Monteur weiter zu arbeiten, doch es sind später
dazu Probleme mit der Wirbelsäule aufgetreten (vorher nicht erkannte Wirbelverletzungen)!
Wenn ich bei meinen beiden Verletzungen bleibe, dazu habe ich wieder als
Monteur gearbeitet, (ist mit Sicherheit an der Grenze zum aufgeben) und dann
tritt wie oben beschrieben in einigen Jahren eine Verschlechterung ein, und zu
diesem Zeitpunkt besteht die Berufsunfähigkeit (Monteur) mit Sicherheit, was ist dann?
Aus den Bestimmungen geht hervor, das bei Berufsunfähigkeit (um 50% mehr
Anstrengung als ein gesunder Mensch) eben andere Leistungen fällig sind.
Darf aber dann nicht mehr in diesem Bereich gearbeitet werden!
Wieder kann ich in den Bestimmungen nichts dazu finden, was eine mögliche
Berufsunfähigkeit erst nach Jahren bedeuten würde.
Es gibt seit mehr als zwei Jahren wegen dieser und noch anderer Bedenken
einen Schriftverkehr mit der Versicherung.

Ich hoffe jemanden mit dementsprechenden Fachkenntnissen zu erreichen.

Grüße

Gery
 
Hallo Gerry,

wir hatten hier im Forum einen Spezialisten für derartige Fragestellungen, dieser weilt leider nicht mehr unter uns. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen auf diesem Gebiet ist zumindest nach den Musterbedingungen eine Nachbemessung der Invalidität nur innerhalb der Dreijahresfrist möglich. U.U. liegt aber bei Dir eine individualvertragliche Vereinbarung vor, das ist möglich. Vermutlich werden hier kompetentere Foristen weitere Ratschläge erteilen. Gruß rehaschreck
 
Hallo Gerry,

wir hatten hier im Forum einen Spezialisten für derartige Fragestellungen, dieser weilt leider nicht mehr unter uns. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen auf diesem Gebiet ist zumindest nach den Musterbedingungen eine Nachbemessung der Invalidität nur innerhalb der Dreijahresfrist möglich. U.U. liegt aber bei Dir eine individualvertragliche Vereinbarung vor, das ist möglich. Vermutlich werden hier kompetentere Foristen weitere Ratschläge erteilen. Gruß rehaschreck

Hallo Rehaschreck!

Für mich sind das 2 Bestimmungen die sehr uneindeutig sind.
Aber der Spezialist wird doch runterschauen, oder?

Auf jeden Fall Danke,

Grüße

Gery
 
Hast völlig recht. Vielleicht meldet sich Sekundant noch, der kennt sich mit solchen Sachen auch gut aus. Gruß Rehaschreck
 
An HWS- Schaden & Sekundant!

Danke für die Beiträge!
Zur Erklärung:
Bezgl. Gutachterfeststellung in Gutachten nach drei Jahren, höre
"da eine nennenswerte Besserung nicht zu erwarten ist, ist es unfallchirurgisch
als Endzustand anzusehen"
Wie ich aber bereits geschrieben habe, kann sich wenn ich das Sprunggelenk hernehme (mit 10% bemessen) in laufe der Jahre verschlechtern.
So wie es jetzt ist, macht es zwar ab und zu Probleme, aber diese 10% sind
akzeptabel.
Ich habe im Netz etwas gefunden, das nennt sich Risikobewertung bzw.
Prognosenvoraus.....?, was bedeutet, das ein Gutachter anhand von z.B.
Röntgenbildern eine gewisse Verschlechterung voraussehen kann.
Dazu z.B. 1/20 oder 2/20 dazurechnen muß. So sollte er die errechnete
Invalidität als Zustand bei Untersuchung festhalten, und aufgrund einer zu
erwartenden Verschlechterung eben diese 1/20 usw. dazugeben.
Nur mit Sicherheit kann ich das auch nicht sagen!

Grüsse

Gery
 
Sorry, HRC, ich konnte dir nur einen Link suchen, bei mir sind keine privaten Versicherungen involviert und ich weiß nicht mehr als ich hier mitgelesen habe.

Benutze die Suchfunktion des Forums und lies, und vielleicht melden sich ja noch Spezialisten.
Anwalt, Versicherungsbüro, Experten befragen?

Viel Erfolg.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo,
ich habe immer Schwierigkeiten, deine Beiträge zu lesen. Sie sind immer sehr unübersichtlich.
Zu deinen Fragen: eigentlich bist du mit den vier Jahren nach Unfall besser gestellt als eine Vielzahl von anderen Usern mit ihrer privaten Unfallversicherung. Du hast ein Jahr länger Zeit, eine Neubeurteilung einer Invalidität vorzunehmen. Es gibt eine Vielzahl von Einschränkungen die in der Invalidität zu berücksichtigen sind, die nach drei Jahren überhaupt noch nicht aufgetreten sind und nur per Prognose angenommen werden oder auch nicht. Wenn du also die Chance hast, den Invaliditätsgrad vor Ablauf des vierten Jahres noch einmal beurteilen zu lassen, dann nutze dieses. Teile deiner Versicherung mit, dass du dir dies ausdrücklich vorbehält. Dann suche dir einen versierten Arzt, der nicht von Versicherung Gnaden arbeitet und du wirst sehen, deine Invalidität geht um einiges nach oben.
Bei mir wurde im ersten Gutachten eine Invalidität von 4/10 Beinwert festgestellt. Beim zweiten Gutachten waren es dann schon 5/10 Beinwert. Ich habe mir dann noch privat ein Gutachten erstellen lassen das sogar auf 4/6 Beinwert kam. Vor Gericht wurde dann auf 6/10 Beinwert verurteilt. Wenn du dir das ausrechnen ist, wie hoch der unterschied ist, dann kannst du vielleicht nachvollziehen warum man nicht unbedingt der Versicherung die Beurteilung der Invalidität überlässt.
Zur Frage der Berufsunfähigkeit kann ich dir leider nichts sagen. Damit habe ich mich wieder beschäftigt noch kann ich dort auf tiefer sitzendes Wissen zurückgreifen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Hallo,
ich habe immer Schwierigkeiten, deine Beiträge zu lesen. Sie sind immer sehr unübersichtlich.


Vielleicht ist das auch so, doch kann ich mit Sicherheit sagen das ich auf den
Kopf gefallen bin. (Ob es daran liegt?)

Die vier Jahre waren bereits im July 2014 um, daher kommt eine neue Bemessung nicht in Betracht. Ich kann lediglich das in Angriff nehmen was
nach dieser Frist noch möglich ist.
Das mit dem Anwalt ist so eine Sache. Ich wünschte mir ich könnte den Unfall
von 2010 rückgängig machen, (und dies nicht nur wegen der bleibenden Schäden etc.) sondern vielmehr darum, das ich ohne dem Unfall bis heute nichts mit
einem Anwalt und dem drum herum zu tun hätte.

Danke für den Tip!

Grüsse

Gery
 
Hallo,
nach deinem jetzigen Beitrag verstehe ich deinen Thread noch viel weniger.
Wo befindest du Dich derzeit, was willst Du machen? Ich meine in der Auseinandersetzung mit der privaten Unfallversicherung. Wenn die Frist zur Neubemessung 2014 zu Ende war, dann hättest du nur gegen die private Unfallversicherung klagen können. Dazu gibt es aber bestimmte Voraussetzungen, die einzuhalten sind. Du musst innerhalb einer bestimmten Frist der Versicherung mitteilen, dass du mit ihrem Ergebnis oder Berechnung nicht einverstanden bist. In deinen AUB müsste dazu was konkret geschrieben stehen. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristenberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB. Wenn du einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei der Versicherung angemeldet hast, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zudem dir die Versicherung ihrer Entscheidung in Textform zusendet. Wenn dir also die Versicherung mitteilt, du hast keine weiteren Ansprüche, dann hast du drei Jahre Zeit dagegen zu klagen. Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass Verjährung in deinem Fall im Dezember 2017 eintritt.

Gruß von der Seenixe
 
OK,

Wohl, natürlich wurde mir nach dem Gutachten welches etwa 3 Jahre nach
Ereignis erstellt wurde die genehmigte Höhe der Invalidität vorgelegt. Der
Zeitpunkt war so im März 2014 wobei die 4 Jahresfrist im July 2014 endete.
Ich habe das vorgelegte Dokument nicht unterschrieben und daher in Frage
gestellt. Es gibt noch weitere Punkte die ich bemängelt habe, diese führe ich
jetzt nicht an. Ein Schriftverkehr besteht und laut Versicherung sind die Gutachten schlüssig.
Ich bin auch nicht auf eine Neubemessung aus, aber das Wort "Endzustand"
im Gutachten ist nicht zutreffend.
Meine Bedenken liegen darin, das ich zwar die errechnete Höhe nicht wirklich
(deutlich) bestreite, ich aber damit rechnen muß, das sich der jetzige Zustand in
einigen Jahren doch etwas verschlimmern kann.

Bei Deinen Einschränkungen 5/10 Beinwert ist schon eine deutliche Behinderung
erkennbar!

Grüsse

Gery
 
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