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Priv. Unfallvers. zahlt nicht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas röschen
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

röschen

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

ich hatte im Herbst 2006 einen Wegeunfall, bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Ich bin 3 JAhre von Arzt zu Arzt gefahren, um Hilfe zu bekommen. Im Januar 2010 war ich dann in der Uniklinik in Erlangen, endlich eine Diagnose und Therapie. Nun habe ich allerdings das Problem, dass die Frist, in der ich meiner Unfallvers. die Unfallfolgen hätte melden müssen abgelaufen ist. Aber was kann ich dazu, wenn die Ärzte hier unfähig sind, Morbus Sudeck festzustellen und es so lange gedauert hat. Jedenfalls nimmt sich die Versicherung hiervon nichts mehr an und meinte nur, dann sollte ich eben die Ärzte verklagen. Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße

Röschen
 
Das ist wirklich Pech ! Aber wohl nicht zu ändern.
Aber Fristen sind dazu da, beachtet zu werden. Und sie haben durchaus ihren Sinn (die Fristen).
 
Hallo Röschen,

hast Du Deiner PUV 2066 überhaupt keine Nachricht über den Unfall zukommen lassen....nicht mal eine Unfallanzeige?
Bitte sieh noch einmal in Deinen Unterlagen nach, dieses könnte Dir sehr helfen.

Wenn: Nein, dann hast Du (glaube ich) keine Chancen für diesen Unfall eine Zahlung zu bekommen.

Sieh mal in Deinen VB nach, dort steht sicher auch "12 Monate bis spätestens 15 Monate (oder 18 Monate) muß die Invalidität festgestellt sein"

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Siegfried, hallo Kai-Uwe,

ja, ich habe es 2006 meiner Unfallversicherung gemeldet und habe auch Krankenhaustagegeld bekommen. Aber ich konnte ja nicht eher einen Antrag auf Invaliditätsleistung stellen, da ich die Diagnose erst im JAnuar 2010 erhalten habe. Jetzt stellt sich die Versicherung natürlich stur aufgrund der 2 Jahresfrist. Aber was kann ich dafür, wenn die Ärzte unfähig sind, eine richtige Diagnose zu stellen?

Aber der Hinweis auf das BGH-Urteil ist gut. Ich werde meinen Anwalt auf jeden Fall noch einmal darauf ansprechen.

Vielen Dank und viele Grüße

Röschen
 
Hallo Röschen,

wenn Du es Deiner PUV gemeldet hast und sogar KTG bekommen hast....würde ich jetzt einen FACHANWALT aufsuchen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Es war deinem ersten Beitrag nicht zu entnehmen, dass der Unfall der PUV gemeldet war und die sogar Leistung gewährt haben.
Na, dann versuch mal dein Glück.....
Irgendwie bezweifle ich aber, dass du da was erreichen kannst- denn die Fristen sind doch ziemlich unumstößlich.
 
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