• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Pressemitteilung: 16.12.2014 Die Idiotie der „BSG-Krankengeld-Falle“ in 5 Akten

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

das BSG hat zu allem Möglichen Termintipps und Medieninformationen:
http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/presse_node.html

Das wohl größte hausgemachte Problem, die "BSG-Krankengeld-Falle" mit gleich
5 Terminen am Dienstag, 16.12.2014,
http://juris.bundessozialgericht.de...ent.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13669
will es der Öffentlichkeit aber offenbar nicht auf die Nase binden, sondern wohl lieber
im familiären Kreis auf kleiner Flamme kochen.

Dem sollte vorgebeugt werden - momentan entsteht eine Ersatz-Pressemitteilung,
eine Erstlings-Werk, wozu Tipps und Hilfestellung - insbesondere zu Inhalten und
zu Techniken der Verbreitung - Stichwort: Verteiler - sehr willkommen wären ...

Vielen Dank!

Gruß!
Machts Sinn
 
E n t w u r f

Pressemitteilung


16.12.2014 : „BSG-Krankengeld-Falle“ – Hat das Unrecht nun ein Ende?


Über „künstliche Grenzen“ des Sozialen Rechtsstaates will das Bundessozialgericht am Dienstag, 16.12.2014, in Kassel entscheiden. Gleich 5 Revisionen sind zu den scheinbar harmlosen Rechtsfragen anhängig, wann eine unterbliebene ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden kann oder ob für die Entstehung des Krankengeldanspruchs die erstmalige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausreichend ist.

Was sich so und in der Terminvorschau des BSG – http://juris.bundessozialgericht.de...ent.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13669 – sehr nüchtern anhört, ist seit etwa 5 Jahren einer der schärfsten Brennpunkte des deutschen Sozialversicherungssystems: Banalitäten als Ursache für menschliche Schicksale!

Sich mehrende Einzelfälle werden gerne auf kleiner Flamme kocht. Bisher hat keine offizielle Stelle ausreichend deutlich Kritik geübt. Sozialverbände, Sozialrechtsanwälte, Gewerkschaften scheinen hilflos, haben offenbar resigniert. Und der Gesetzgeber bleibt untätig, obwohl das Thema bereits in offizielle Drucksachen eingegangen und Handlungsbedarf erkannt ist.

Die Probleme sind nämlich „hausgemacht“. Ausgerechnet das höchste deutsche „Sozialgericht“, das BSG in Kassel mit dem 1. Senat unter Leitung des Präsidenten Peter Masuch, ist dafür verantwortlich, dass sich nichts ändert. So ist leicht nachvollziehbar, dass es vom BSG zu allen möglichen Themen Termintipps und Medieninformationen gibt, bisher aber nicht zu den 5 Terminen am Dienstag, 16.12.2014 – http://www.bsg.bund.de/DE/03_Presse/presse_node.html

An sich ist vom BSG längst nichts mehr zu erwarten. Die letzten Entscheidungen vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R, –https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=169348&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= – und vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, – https://sozialgerichtsbarkeit.de/sg...=esgb&id=154442&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= – sind ausreichend eindeutig.

Doch es rumort in der Sozialgerichtsbarkeit. Einzelne Sozialgerichte aus Rheinland-Pfalz haben dem obersten Hüter des Sozialrechts bereits im letzten Jahr Rechtsprechung „contra legem“ vorgehalten. Dies hat Peter Masuch mit seinem Senat im Urteil vom März dieses Jahres aber noch schlicht ignoriert – offenbar ebenso der VdK als Versicherten-Rechts-Vertreter: Querdenker müssen erst mal durch die zweite Instanz, die dritte Instanz ist bei gefestigter Rechtsprechung ohnehin verschlossen.

Für die Überraschung sorgten dann allerdings vier Urteile des 16. Senates des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2014, L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13, L 16 KR 429/13, L 16 KR 146/14. Eines ist rechtskräftig geworden; die anderen drei stehen ungewöhnlich schnell bereits am 16.12.2014 – innerhalb von 5 Monaten! – auf dem BSG-Prüfstand.

Offenbar ist das BSG beeindruckt, zumal erst danach auch über die Revisionen zu zwei älteren Urteilen der LSG Niedersachsen-Bremen und Baden-Württemberg entschieden werden soll und so die Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen einfließen können.

Die Urteile aus NSB und aus BW sind der breiten Öffentlichkeit vorenthalten worden; die Informationen also auf die Terminvorschau beschränkt. Die drei Urteile aus NRW sind allgemein zugänglich, der Reihe nach zu
1) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171751
2) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171682
3) https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171761

Jetzt darf mit Spannung erwartet werden, wie der Präsidenten-Senat des BSG mit diesem argumentativen Erkenntnis-Zugewinn umgeht. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Sozialgerichtsbasis wollen nachvollziehbare sozialrechtliche Orientierung.

Interessenten können ohne vorherige Anmeldung an den mündlichen Verhandlungen des Bundessozialgerichts teilnehmen. Allgemeine Hinweise dazu: http://www.bsg.bund.de/DE/WillkommenBox/01_Sitzungsbesuche/sitzungsbesuche_node.html


Gruß!
Machts Sinn
 
erste Quintessenz ...

.
... aus 5 Entscheidungen des BSG auf der Basis bisheriger Informationen:

Entgegen der vom BSG vorgegebenen aber auch selbstverständlichen Unterscheidung
von AU-Bescheinigungen und AU-Feststellungen setzt sich das Krankengeld-Recht allein
über die Zufälligkeiten der Praxis des behandelnden Arztes zur AU-Bescheinigung voraus-
sichtlich bis ....
um - selbst wenn klar ist, dass AU auf Dauer gegeben ist. Dabei kann sich
die Krankenkasse auch jeden Fehler ihres Vertragsarztes gegen ihren Versicherten zu
Nutze machen.


Ob das Bundesverfassungsgericht dies wohl glauben mag?

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo


zu 7. :

. Hierfür genügte es nicht, dass der Kläger am 9.12.2008 einen Arzt zur weiteren AU-Feststellung aufsuchte, dieser ihn aber auf einen Untersuchungstermin am 11.12.2008 verwies. Die Beklagte muss sich falsche Rechtsauskünfte des Arztes nicht zurechnen lassen.

Was hätte der Kläger tun müssen oder können ?

Schliesslich heisst es im BSG Urteil von 2005:

Die dem Versicherten vom Gesetz übertragene Obliegenheit, für eine zeitgerechte ärztliche Feststellung der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit zu sorgen (§ 182 Abs 3 RVO; jetzt § 46 Abs 1 Nr 2 SGB V), erfülle er, wenn er alles in seiner Macht Stehende tue, um die ärztliche Feststellung zu erhalten. Er habe dazu den Arzt aufzusuchen und ihm seine Beschwerden vorzutragen. Er könne aber den Arzt nicht zwingen, eine vollständige Befunderhebung durchzuführen und eine zutreffende Beurteilung abzugeben. Unterbleibe die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit allein aus Gründen, die den Verantwortungsbereich des Kassen- (jetzt: Vertrags-) Arztes oder der sonstigen zur Sicherstellung der kassen- (jetzt: vertrags-) ärztlichen berufenen Personen oder Einrichtungen zuzuordnen seien, so dürfe sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken.
 
zu den „BSG-Krankengeld-Fallen-Terminen“ ...

.
... vom 16.12.2014 sieht die nachträgliche Berichterstattung so aus:

DGB Rechtsschutz GmbH:
http://www.dgbrechtsschutz.de/pdf/?...eispflicht-fortlaufender-arbeitsunfaehigkeit/

Sozialverband VdK Deutschland e.V. (unter Hinweis auf JurAgentur):
http://www.vdk.de/deutschland/pages...7/bsg_haelt_an_krankengeldfalle_fest?do=print

JuraForum (unter Hinweis auf JurAgentur):
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/krankengeldfalle-bleibt-erhalten-502066

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (als "Fachbeitrag", ein Beispiel ... ):
http://www.rechtsplitter.de/Achtung..._von_Geldanspruechen_bei_Krankheit.rs293.html

Die beiden letzten Fundstellen akzeptieren die Gegendarstellung, auch
wenn die Formatierung nicht erfreulich und schwierig zu lesen ist. Mal
schauen, was andere meinen – auch Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder.

Die JurAgentur gibt sich bisher ziemlich „zugeknöpft“.

Gruß!
Machts Sinn
 
Zuletzt bearbeitet:
Back
Top