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Pkw / Pkw Unfall

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

nunmehr nachdem sämtliche Klagen gegen die "Sozialversicherungsträger" laufen und durch den Vergleich mit der DRV etwas entlastet werden hatte ich in den letzten Monaten mehr Möglichkeiten um mich mit dem Unfallgeschehen auseinander zu setzen.

Zunächst sah alles nach einer Alleinschuld meiner Frau aus. Sie kam aus einer untergeordneten Straße und wollte links auf eine Bundesstraße. Von links kam ein anderer Pkw und fuhr gerade aus. Im Bereich dieser Kreuzung (auf einer leichten Bergkuppel) besteht absolutes Überholverbot und es sind mittig auf der Hauptstraße Linksabbiegerspuren.
Meine Frau kann zum Unfallhergang nichts sagen wegen retrograder Amnesie.

Es wurde auf Grund einer Strafanzeige (die der Unfallgegner ausdrücklich gestellt hatte) Ermittlungen angestellt und sie mußte eine Geldstrafe berappen.

Da mir immer mehr Zweifel kamen (Schadenbild und Schadenhöhe an unserem Fahrzeug), die Spuren die ich an der Unfallstelle gesehen habe denn ich muss jeden Tag da lang, haben wir die Ermittlungsakten angefordert und siehe da, die Schilderungen des Unfallgegners passen nicht zum Schadenbild vor Ort.

Nach unseren bisherigen Wissensstand hat der Gegener sich auf dem mittleren Spur (eigentlich Linksabbiegerspur) mit einer Geschwindigkeit von mind. 90 bis 100 km/h befunden und ein abbiegendes Fahrzeug überholt. Geschildert hatte er das er hinter einem Lkw mit 60 km/h fuhr und sich eine Kolonne gebildet hatte.

Nun hatten wir Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellt und wie man es kennt wurde alles ohne Prüfung abgelehnt, sie wußten sogar das meine Frau völlig gesund ist (obwohl sie Rente bekommt) und deshalb keinerlei Haftung übernehmen.

Somit geht das jetzt auch in die gerichtliche Klärung.
 
Hallo Rajo,

gutes Gelingen bei eurer neuen "Baustelle".

Wenn ihr nachweisen könnt, dass der Unfall anders verlaufen ist, als angegeben, wurde aber schlecht ermittelt.

Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Tage und für das neue Jahr viel Erfolg, Kraft, Durchhaltevermögen, die nötigen Informationen zur richtigen Zeit und Weisheit.

Lindgren
 
Hallo Rajo,

gut , dass du hier einen Fachmann kennst:D

Leider kann ich kann ich dir nur weiterhin gute Nerven wünschen + einen guten Anwalt!

Alles Liebe für deine Frau
Aramis
 
Hallo Zusammen,

ich hab länger überlegt, ob ich das Thema aufmache.

Wichtig daran ist, das man wirklich versucht den Unfall zu rekonstruieren und schaut (gerade bei retrograder Amnesie) wie kann es passiert sein.

Was mich so extrem stutzig gemacht hat sind zuerst kleine Dinge gewesen. Der Unfallgegener kommt am gleichen Tag ins Krankenhaus und geht am nächsten Tag (Tag nach dem Unfall) nach der Krankenhausentlassung als erstes zum Anwalt.
Soweit nichts verwerfliches, aber gleich der erste Weg
Dann die Spuren der ausgelaufenen Flüssigkeiten am Unfallort.
Dann stellt der Unfallgegner Strafanzeige wegen Körperverletzung und schildert 3 Geschwindigkeiten 80, 70 und 60 Km/H (die ersten beiden durchgestrichen).
Dann schildert er das er hinter einem Lkw in Kolonne gefahren wäre. Da frag ich mich doch, wie meine Frau mit der Front bis auf die Mittelspur kam. Das funktioniert nicht wenn man angeblich ein Fahrzeug wie aus dem Nichts plötzlich vor sich hat.

Erst einmal lasse ich die Staatsanwaltschaft machen: Anzeige wegen Verdacht § 153 StGB, um bei der Schadenregulierung einen Vorteil zu erreichen (§ 263 StGB) und allen rechtlichen Gründen

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Die Allianz als Versicherung des Gegners kommt dann nächstes Jahr an die Reihe.

@Lindgreen, es wurde garnicht ermittelt - wäre ja eindeutig und meine Frau konnte und kann nichts dazu sagen. Sie weiß ja nicht einmal die meisten Dinge, die im Krankenhaus gemacht wurden, mehr.
 
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