Rajo1967
Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,
nunmehr nachdem sämtliche Klagen gegen die "Sozialversicherungsträger" laufen und durch den Vergleich mit der DRV etwas entlastet werden hatte ich in den letzten Monaten mehr Möglichkeiten um mich mit dem Unfallgeschehen auseinander zu setzen.
Zunächst sah alles nach einer Alleinschuld meiner Frau aus. Sie kam aus einer untergeordneten Straße und wollte links auf eine Bundesstraße. Von links kam ein anderer Pkw und fuhr gerade aus. Im Bereich dieser Kreuzung (auf einer leichten Bergkuppel) besteht absolutes Überholverbot und es sind mittig auf der Hauptstraße Linksabbiegerspuren.
Meine Frau kann zum Unfallhergang nichts sagen wegen retrograder Amnesie.
Es wurde auf Grund einer Strafanzeige (die der Unfallgegner ausdrücklich gestellt hatte) Ermittlungen angestellt und sie mußte eine Geldstrafe berappen.
Da mir immer mehr Zweifel kamen (Schadenbild und Schadenhöhe an unserem Fahrzeug), die Spuren die ich an der Unfallstelle gesehen habe denn ich muss jeden Tag da lang, haben wir die Ermittlungsakten angefordert und siehe da, die Schilderungen des Unfallgegners passen nicht zum Schadenbild vor Ort.
Nach unseren bisherigen Wissensstand hat der Gegener sich auf dem mittleren Spur (eigentlich Linksabbiegerspur) mit einer Geschwindigkeit von mind. 90 bis 100 km/h befunden und ein abbiegendes Fahrzeug überholt. Geschildert hatte er das er hinter einem Lkw mit 60 km/h fuhr und sich eine Kolonne gebildet hatte.
Nun hatten wir Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellt und wie man es kennt wurde alles ohne Prüfung abgelehnt, sie wußten sogar das meine Frau völlig gesund ist (obwohl sie Rente bekommt) und deshalb keinerlei Haftung übernehmen.
Somit geht das jetzt auch in die gerichtliche Klärung.
nunmehr nachdem sämtliche Klagen gegen die "Sozialversicherungsträger" laufen und durch den Vergleich mit der DRV etwas entlastet werden hatte ich in den letzten Monaten mehr Möglichkeiten um mich mit dem Unfallgeschehen auseinander zu setzen.
Zunächst sah alles nach einer Alleinschuld meiner Frau aus. Sie kam aus einer untergeordneten Straße und wollte links auf eine Bundesstraße. Von links kam ein anderer Pkw und fuhr gerade aus. Im Bereich dieser Kreuzung (auf einer leichten Bergkuppel) besteht absolutes Überholverbot und es sind mittig auf der Hauptstraße Linksabbiegerspuren.
Meine Frau kann zum Unfallhergang nichts sagen wegen retrograder Amnesie.
Es wurde auf Grund einer Strafanzeige (die der Unfallgegner ausdrücklich gestellt hatte) Ermittlungen angestellt und sie mußte eine Geldstrafe berappen.
Da mir immer mehr Zweifel kamen (Schadenbild und Schadenhöhe an unserem Fahrzeug), die Spuren die ich an der Unfallstelle gesehen habe denn ich muss jeden Tag da lang, haben wir die Ermittlungsakten angefordert und siehe da, die Schilderungen des Unfallgegners passen nicht zum Schadenbild vor Ort.
Nach unseren bisherigen Wissensstand hat der Gegener sich auf dem mittleren Spur (eigentlich Linksabbiegerspur) mit einer Geschwindigkeit von mind. 90 bis 100 km/h befunden und ein abbiegendes Fahrzeug überholt. Geschildert hatte er das er hinter einem Lkw mit 60 km/h fuhr und sich eine Kolonne gebildet hatte.
Nun hatten wir Ansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellt und wie man es kennt wurde alles ohne Prüfung abgelehnt, sie wußten sogar das meine Frau völlig gesund ist (obwohl sie Rente bekommt) und deshalb keinerlei Haftung übernehmen.
Somit geht das jetzt auch in die gerichtliche Klärung.