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Pflege der Angehörigen - Urteil Bundesverfassungsgericht, Az: 1BvR 1133/12

Charisma

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,

das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil - Az: 1 BvR 1133/12 entschieden, dass die Pflege der Angehörigen weniger wert ist, als die der Profis.

Laut Urteil können sich überdies Pflegebedürftige frei entscheiden, ob sie sich durch Angehörige oder professionelle Pflegehilfen betreuen lassen.

LG
Eva
 
Charisma, Danke fürs reinstellen.
Viele können sich das gar nicht leisten einen Familienangehörigen ins Pflegeheim zu bringen, oder es wird die Lebensversicherung etc. fürs Alter dafür aufgebraucht.
Es schaffen nur definitiv nicht viele Leute über Jahre hinweg jemanden zuhause auch qualitativ gut und gerecht zu versorgen, oder diejenigen sind am Ende so auf, das Sie gleich die nächsten auf dem Sterbebett sind.
Zum Pflegepersonal möchte ich noch gerne anfügen-es gibt solche und solche.
Manche Firmen schicken immer wechselndes Personal, da sind Menschen bei, die sich nicht gerne die Finger schmutzig machen und aber auch welche, die noch richtig Lust und die Motivation zum Dienst am Menschen haben.
Letztes Jahr ist mein Vater nach langer Krankheit zuhause gestorben, ich weiß also wovon ich schreibe.

LGL
 
Wieder mal ein zweifelhaftes Urteil

Hallo Lara,

ich stimme vollkommen mit Dir überein, denn mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht wohl am Leben vorbei geurteilt, nach dem Motto: "Haste was, geht es Dir gut, haste nichts, solltest du schnellstmöglich über die Wupper gehen."

Ein Schlag ins Gesicht der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, welche sie liebevoll betreuen und pflegen!

Mich würde in dieser Angelegenheit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte interessieren.

Eine pflegende Angehörige:
"Ich habe meinen Vater gepflegt, der war Demenzkrank und in der Pflegestufe 1. Mehr haben sie ihm nicht zugestanden.
Dann musste er in ein Pflegeheim, weil ich es nicht mehr konnte.
Innerhalb eines Monats hatte er Pflegestufe 3.
Die Gesamtkosten beliefen sich dann monatlich auf 4.250,00 EURO."

Ein unmenschliches Urteil der obersten Verfassungshüter!

LG
Eva
 
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