Hallo @ all,
mittlerweile gibt es eine Petition in Zeichnung gegen "Scheinurteile", "Nichturteile" oder "Entwürfe von Urteilen".
Da die "Auswüchse" bei den Behörden und Gerichten mittlerweile so unfassbar sind und entgegen den gesetzlichen Vorschriften bzw. Gesetzen
sehe ich mich veranlasst einen extra Tread zum Thema aufzumachen, da sich bereits einige Personen die Mühe machen extra eine Petition ins Leben zu rufen.
Ich weise darauf hin, dass es Rechtsprechung zu nicht unterschriebenen Urteilen gibt. Auch in der Literatur wird hierzu Stellung genommen. - Nämlich dass Urteile vom Richter zu unterschreiben sind, sonst liegt lediglich ein Entwurf vor - auch wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird.
Nachstehend der Link zur Petition mit der Bitte um Rege Unterstützung (Fall Mollath läßt grüßen ;-) )
http://www.openpetition.de/petition/...staatsgewalten
Zitat:
Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. - Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !
-
Eingangszitat: Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind ebenso Abbild einer anonymisierten Staatsmacht, wie es schon bei der Polizei der Fall ist, da die Uniformen nicht die Namen der jeweiligen Einsatzkräfte tragen. So kann beispielsweise bei Körperverletzungen gegenüber Demonstranten der Verursacher häufig nicht identifiziert bzw. angeklagt werden.
Hinweis: Am 25. April 2013 wurde Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren") auf seine Menschenrechtssituation hin überprüft. - Die Anonymisierung der der Staatsgewalt in der Deutschland wurde als Menschenrechtsverletzung gerügt.
tinyurl.com/b9de338
Wie bei der Polizei, verhält es sich auch bei den Gerichten, deren Richter ihre Urteile nicht mehr unterschreiben, obwohl es die Gesetze so vorsehen (z.B. § 315 der Zivilprozessordnung).
www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html
Vor diesem Hintergrund können Politiker und Lobbyisten Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen, wie es z.B. innerhalb der bayrischen oder schleswig-holsteinischen Justiz schon der Fall war.
Dass regierungsfremde Personen sogar schon Gesetze schreiben ist Beleg dafür, dass es grundsätzlich auch möglich ist, Urteile und / oder Beschlüsse durch Dritte zu verfassen oder in Auftrag zu geben.
Vgl. www.tagesschau.de/ausland/lobbyplag100.html
Begründung:
Der Recht suchende Bürger kann sich der Authentizität seines Urteils oder seines Beschlusses überhaupt nicht sicher sein, da diese nur dann erreicht wird, wenn der Richter auch sein Urteil oder seinen Beschluss gesetzeskonform unterschreibt.
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. des Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU und stellen einen Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 54 der Charta dar, wobei der Korruption durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse Tor und Tür geöffnet sind.
Weitere Informationen unter:
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/07/19/neue-richtervereinigung-nrv-e-v-konkludent-fur-volkerrechtswidrige-scheinurteile-und-scheinbeschlusse
Jeder kann betroffen sein.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Gettorf, 13.09.2013 (aktiv bis 12.03.2014)
Grüße
Shammy
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=postreply&t=25462#ixzz2hAdC6zrs
mittlerweile gibt es eine Petition in Zeichnung gegen "Scheinurteile", "Nichturteile" oder "Entwürfe von Urteilen".
Da die "Auswüchse" bei den Behörden und Gerichten mittlerweile so unfassbar sind und entgegen den gesetzlichen Vorschriften bzw. Gesetzen
Ich weise darauf hin, dass es Rechtsprechung zu nicht unterschriebenen Urteilen gibt. Auch in der Literatur wird hierzu Stellung genommen. - Nämlich dass Urteile vom Richter zu unterschreiben sind, sonst liegt lediglich ein Entwurf vor - auch wenn es in der Praxis anders gehandhabt wird.
Nachstehend der Link zur Petition mit der Bitte um Rege Unterstützung (Fall Mollath läßt grüßen ;-) )
http://www.openpetition.de/petition/...staatsgewalten
Zitat:
Schluss mit Scheinurteilen und Scheinbeschlüssen. - Gegen Anonymisierung von Staatsgewalten !
-
Eingangszitat: Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist regelmäßig unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse sind ebenso Abbild einer anonymisierten Staatsmacht, wie es schon bei der Polizei der Fall ist, da die Uniformen nicht die Namen der jeweiligen Einsatzkräfte tragen. So kann beispielsweise bei Körperverletzungen gegenüber Demonstranten der Verursacher häufig nicht identifiziert bzw. angeklagt werden.
Hinweis: Am 25. April 2013 wurde Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches Überprüfungsverfahren") auf seine Menschenrechtssituation hin überprüft. - Die Anonymisierung der der Staatsgewalt in der Deutschland wurde als Menschenrechtsverletzung gerügt.
tinyurl.com/b9de338
Wie bei der Polizei, verhält es sich auch bei den Gerichten, deren Richter ihre Urteile nicht mehr unterschreiben, obwohl es die Gesetze so vorsehen (z.B. § 315 der Zivilprozessordnung).
www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html
Vor diesem Hintergrund können Politiker und Lobbyisten Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen, wie es z.B. innerhalb der bayrischen oder schleswig-holsteinischen Justiz schon der Fall war.
Dass regierungsfremde Personen sogar schon Gesetze schreiben ist Beleg dafür, dass es grundsätzlich auch möglich ist, Urteile und / oder Beschlüsse durch Dritte zu verfassen oder in Auftrag zu geben.
Vgl. www.tagesschau.de/ausland/lobbyplag100.html
Begründung:
Der Recht suchende Bürger kann sich der Authentizität seines Urteils oder seines Beschlusses überhaupt nicht sicher sein, da diese nur dann erreicht wird, wenn der Richter auch sein Urteil oder seinen Beschluss gesetzeskonform unterschreibt.
Scheinurteile und Scheinbeschlüsse begründen kein faires Verfahren im Sinne des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention bzw. des Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU und stellen einen Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 EMRK bzw. Artikel 54 der Charta dar, wobei der Korruption durch Scheinurteile und Scheinbeschlüsse Tor und Tür geöffnet sind.
Weitere Informationen unter:
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung
menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2013/07/19/neue-richtervereinigung-nrv-e-v-konkludent-fur-volkerrechtswidrige-scheinurteile-und-scheinbeschlusse
Jeder kann betroffen sein.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Gettorf, 13.09.2013 (aktiv bis 12.03.2014)
Grüße
Shammy
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=postreply&t=25462#ixzz2hAdC6zrs
Zuletzt bearbeitet: