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Patientenvertreter

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Espresso
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebes Forum hätte ein weiteres Anliegen.
Kennt sich hier jemand mit Vertretung von Patientenvertretern in
einer Gerichtsverhandlung aus z.b. in Form einer Stellungnahme etc,?
Wie läuft das ab, unter welchen Umständen ist dies zugelassen, wie sind
die Voraussetzungen .
Vielen Dank für eure Hilfe
 
Hallo liebes Forum hätte ein weiteres Anliegen.
Kennt sich hier jemand mit Vertretung von Patientenvertretern in
einer Gerichtsverhandlung aus z.b. in Form einer Stellungnahme etc,?

Hallo Espresso,
schriftlich sollte keine Problem sein das einfach mit einer Stellungnahme einzureichen.
In der Verhandlung, denke nur über eine Ladung als sachverstänger Zeuge.

P.S. Sind die Patientenvertreter denn dazu bereit? Und wenn ja haben die keine Erfahrung wie man das anstellt?

VG DH
 
Hallo Diehart,

es handelt sich um eine Interessensgemeinschaft für Nierenlebendspender.
Lebendspender hatten bis 2012 so gut wie gar keinen Versicherungsschutz
nicht mal den normalen Krankenversicherungsschutz weil dieser teilweise
durch den sog. Selbstverstümmelungs § § 52 SGb V ausgehebelt wurde.
Seit 2012 soll Versicherungsschutz bestehen. Die BG schiebt an die KV
und anders rum. Es gibt auch einen Nachsorgeschutz § 116 B SGV B
hier sind aber die Richlinien leider nicht ausgearbeitet. So ist es in der Praxis so, das die Träger ablehnen die Leistung zu übernehmen.
Die Interessensgemeinschaft besteht seit ca. 2 Jahren ich bin der erste
Spender der klagt. Ein entsprechendes Urteil wäre für alle Spender wichtig.
 
Hallo Diehart,

es handelt sich um eine Interessensgemeinschaft für Nierenlebendspender.

Die BG schiebt an die KV
und anders rum.

Ein entsprechendes Urteil wäre für alle Spender wichtig.

Hallo Espresso,
damit kenne ich mich garnicht aus.
Aber grundsätzlich klingt das nach einem juristischen Problem und nicht nach einem medizinischen und einer Begutachtungsproblematik.

Und zu jurischen Thema kann man natürlich eine Stellungnahme so einer Organisation übernehmen.

VG DH
 
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