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Patienten: Kaum Schutz bei Ärztepfusch

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

sprichwörtlich haben die Geschädigten; hierbei oft die Arschkarte gezogen:o
und dabei ändert sich auch mit der neuen "Reform" wenig, weil die Ärzte nur bei einem groben Behandlungsfehler (was ist Grob:confused:) beweisen müssen, dass ihre Fehler nicht die Ursache für das Leid des Patienten sind.

Z. B. Argumentation der Ärzte (bei allgemeiner Beweislast beim Arzt), ich darf ja dann kein Schnitt mehr machen, weil der RA mir schon im Nacken zu sitzt.

Des weiteren, ist aber das Vertuschen, Verschleiern, Verschieben für den
Geschädigten auch kontraproduktiv bzw. kann ggf. das Geschehen noch ausweiten, verschlimmern und eine alsbaldige Behandlung (retten was noch zu retten ist) verhindern.

Aber es ist halt so, dass hier andere Mächte/Lobbygruppen (Haftpflichtversicherung, Ärzteschaft, ect.) dahinter stehen und was das meistens heißt, dass Wissen wir alle.:o


Quelle und Info:

http://frontal21.zdf.de/

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7026853,00.pdf

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1605018/Patienten-Kaum-Schutz-bei-Aerztepfusch


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried,


eine Bemerkung möchte ich dazu schreiben.
Die Richter sagen ihren Teil auch noch dazu.
Alles ist schicksalhaft und warum hat man sich
so oft behandeln bzw. operieren lassen!
Zumindest war das bei mir so.

MFG Pharao50
 
Patienten: Kaum Schutz beim Ärztepfusch

Hallo Siegfried 21,

ich habe diese Sendung gestern Abend auch gesehen.
Also ich kann dazu nur eines sagen:
Beschämend,traurig,bitter und unfassbar.":eek:

Mehr fällt mir dazu im Moment leider nicht ein.

Danke für die Einstellung von diesen Beiträgen.

LG
Silvia
 
Kaum Schutz bei Ärztepfusch

Hallo,

zumindest nicht mehr als bisher auch (nicht).

Die Verbesserungen sind keine, die geringfügigen Änderungen stehen auf dem Papier und werden Makulatur bleiben.

Welche tatsächlichen marginalen Änderungen vorgesehen sind, wurde ja schon mal -> hier andiskutiert.

Es bleibt also alles schlechter.

Denn wer entscheidet denn bisher und auch zukünftig, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, der dann erst noch auf Nachfrage eingeräumt werden müsste?
Die Antwort wird doch immer so oder ähnlich lauten: "Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers war für mich nicht ersichtlich."

Schliesslich ist es ja nicht Aufgabe des Arztes, noch nicht einmal im Status eines GA, einen Behandlungsfehler als grob einzustufen! Dann soll er es plötzlich schon im Vorfeld?

Danke für das Gespräch, Herr Bahr, Frau L-S.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nun das ist so nicht richtig.

Ein Gutachter kann schon genau sagen, ob es sich um einen groben Behandlungfehler handelt.
Wenn der Richter Ihn befragt, so darf er auf Grund seiner Qualikikation auch antworten.
Der Richter zweifelt dann diese Wertung nicht an.

Es liegt ganz alleine im Ermessen und der Steuerung des Klägers, ob es zu der finalen Frage kommt oder nicht.
Ist diese Frage geklärt, so beginnt ja eigentlich erst der Prozess für den Kläger.
Es steht auch nirgends, dass der Richter fachlich im Stande ist, einen groben Behandlungsfehler zu bescheinigen.
Ist mir auch erst vor einiger Zeit bewußt geworden.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Siegfried21 und alle anderen,

erstmal danke für die Links zur Sendung.

Eigentlich ist es so gekommen, wie erwartet...und trotzdem ist man enttäuscht. Betroffene werden auch weiterhin von der Politik im Stich gelassen. Außerdem ist es so, wie im Beitrag angesprochen, es wird schwer sein einen Gutachter zu finden, der einem seiner Ärztekollegen vor´s Schienbein tritt...
Dazu kommt, dass der Begriff "grob" nichmal beschrieben wurde - also wird das reine Auslegungssache und da wissen wir ja, zu wessen Gunsten viel lieber ausgelegt wird...

Viele Grüße
sachsblau
 
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