• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Parkflächenmarkierung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kai-Uwe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Hallo,

mal eine ganz andere Frage an Euch, vielleicht kann mir jemand dabei helfen.
Ist aber nix Wichtiges:rolleyes:.

Schon als wir uns für unseren "Ausflug" fertig machten, sah ich unten auf dem Parkplatz hinter meinem Auto das Auto meines Lieblingsordnungsbeamten (er ist im Dorf dafür bekannt Autofahrern an brenzlichen Stellen aufzulauern:eek: und ich hatte mich schon einmal mit Erfolg bei seinem Vorgesetzten beschwert;))
Gegenüber von unserer Wohnung gibt es 2 sehr große Einzelparkplätze, auf dem sehr breiten Gehweg, diese Parkplätze haben ein Markierung und jeder kann dort parken.
Als ich am Mittwoch dort parkte stand auf dem 1.Parkplatz ein mittelgroßes Auto, ich habe einen A und habe dicht hinter dem Auto geparkt. Der Erste hatte überhaupt keine Schwierigkeiten den Parkplatz zu verlassen.
Dadurch das ich nun mitten auf der Markierung stand (was alle machen) konnte auch hinter mir noch ohne Gefahr jemand parken.

Ich habe mit meinem Parken niemanden behindert und wie gesagt wir machen das alle hier in der Strasse so.

Als wir zu unserem Auto kamen sprang der besagte Ordnungsbeamte aus seinem Fahrzeug (er hatte mind. 30 Minuten auf mich gewartet) und sagte ich hätte eine Ordnungswidrigkeit gemacht:eek: und würde dafür Post von Ordnungsamt bekommen.
Er hat von unserem Auto und dem "Tatort" mind 6 Fotos gemacht:rolleyes:, obwohl vor mir keiner mehr stand, hinter mir noch locker sein Fahrzeug.

Mit was muß ich da rechnen?
Nun habe ich mich mitten auf den markierten Parkplatz gestellt und nun paßt dort nur noch ein 2.Fahrzeug hin.

Da kann man mal sehen wie sicher wir im Taunus leben, unsere Hilfspolizisten müssen sich immer selber neue Aufgaben suchen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe's Frau!

Gib manchem Deutschen eine Schirmmütze und einen Notizblock und er wird zum rasenden Elch! Hier geht es wohl um eine persönliche Sache incl. Rache?

Hierzu -Zitat-: ...Mit was muß ich da rechnen?...
...sagt manchmal eine Erklärung in der Nähe des Parkplatzes: Parken nur innerhalb der markierten Flächen erlaubt! Ist das bei Euch genauso? Dann hat der 'rasende Elch' wohl nicht 'umsonst' gelauert! Wart's ab!

So einen gibt's übrigens auch bei uns im Ort - der hatte bis vor einiger Zeit noch einen Cowboyhut während der 'Arbeit' auf! Niemand grüßt ihn und sobald er mit starrem Blick an jemandem vorbeigeht, gibt's Bemerkungen. Toller Job!

Vielleicht fällt noch jemandem hier im Forum dazu etwas ein!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Kai-Uwe s Frau,

wahrscheinlich reitet Dein Dorfsheriff auf diesem § (§12 (3) Nr. 2 STVO).
§12 (1) Nr. 6.e.
Dies könnte nach meinen derzeitigen Wissen ca. 15 Euro kosten!
Da allerdings es möglich ist auf das Bußgeldschreiben zu antworten (Anhörung) würde ich dies auch entsprechend nutzen!
Vielleicht brauchtet Ihr ja etwas mehr Platz für einen Rollstuhl oder....

Viele Grüße
Joachim

PS. aber bitte nicht festnageln wenn es zwei Euro weniger kostet...
 
Danke für Eure Antworten,

es ist dort nur ein blaues Schild mit einem P:)

Mal sehen wie hoch das Straftmaß ist:rolleyes:

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe und Frau!
Wenn die Körperbehinderungen ausreichen, dann laßt Euch doch vom Landratsamt o.ä. einen Behindertenparkplatz vor der Haustür markieren.
Jeden, der den Parkplatz dann rechtswidrig belegt, könnt Ihr abschleppen lassen!
Schönes Wochenende.
Gruß-Gummibär
 
Hallo Gummibär und Joachim,

Kai-Uwe kann mit mit seinem G noch nicht überall parken, nicht mal auf Behindertenparkplätze...oder geht das?
Also ich bin sicher das wir keinen extra Parkplatz bekommen;) obwohl...der Gedanke ist nett:D.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´Frau:)
 
Hallo Kai-Uwe,

nein das geht nur mit dem AG (Außergewöhnlich Gehbehindert) und dann auch nur wenn Du einen blauen Ausweis hast. Am besten besorgt Ihr Euch vom Versogungsamt/Integrationsamt den "Ratgeber für Menschen mit Behinderungen".
Ich denke, dort finden alle, die eine Behinderung haben genügend Informationen. Ab 50% bekommt man beim ADAC einen günstigeren Beitrag.

Viel Erfolg

Schulle
 
Hallo Kai-Uwe`s Frau,

ich fürchte mit dem Parkplatz sieht es so wie bei Dir beschrieben schlecht aus!
Denn so einen Behindertenparkplatz kann man nur nutzen wenn der Schwerstbehinderte sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann. Nur Personen mit den Merkzeichen “außergewöhnlich gehbehindert” (aG) oder “blind” (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus. Es wird ein blauer Ausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt.
Ich weis nicht, wie die Verkehrssituation bei Euch aussieht usw. vielleicht ist ja ganz zufällig ein spezielles Geschäft (Sanitätshaus odgl.) in der Nähe so das Versorgungsamt...

Viele Grüße+schönes Wochenende
Joachim
 
Back
Top