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Paragraph zur Aufklärungspflicht der gegnerischen Versicherung

Hallo,
ich finde leider auch nach langem Suchen nicht den Paragraphen zur Mitwirkungspflicht der Versicherung des Unfallverursachers bei gesundheitlichen Folgeschäden ...
hatte ihn hier schon mal geslesen ...


Herzliche Grüße
Engelchen
 
Mitwirkungspflicht des Versicherers

Hallo engelchen_2011,

meinst Du die Mitwirkungspflicht des Versicherers oder die des Geschädigten?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,
danke für Deine schnelle Antwort ;)
Ich meine die Mitwirkungs - / Aufklärungspflicht der Versicherung des Unfallverursachers !

Herzliche Grüße
Engelchen
 
Grüß Dich, Engelchen,

01
Oh je: Da kannst Du lang suchen. So was gibt's nicht.

02
Die Regulierungsförderungspflicht gibt es, die haben Kraft-Haftpflichtversicherer. Sie steht teilweise im Gesetz (§ 3a PflVG), teilweise ist es Rechtsprechung (am klarsten: OLG Karlsruhe NJW 73/851).

03
Es wäre ein zweifelhafte Sache, gäbe es diese Mitwirkungspflicht. Denn: Gesundheitsmaßnahmen gehen in den Kernbereich der Intimsphäre. Es ist schon problematisch genug, wenn Geschädigte das Versicherungen überlassen. Das ist Deine Gesundheit, Dein Körper, Dein leben, darüber bestimmst Du und nicht der Versicherer.

(a)
Wenn das Ziel des Versicherers, die Schadensaufwendungen zu minimieren (="spare zum Vorteil der Aktionäre an Entschädigung") zufällig auch Dein Ziel fördert, Deine Gesundheit zu erreichen, dann geht's. Dann aber: ************** gehabt!

(b)
Aber wenn das nicht der Fall ist, dann erlebst Du was. So z.B. schrieb der Ex-Versicherungsprokurist Küppersbusch Auflage um Auflage in sein Buch ("Ersatzansprüche bei Personenschäden"): Wer die Kassenarztversorgung gewählt habe, zeige damit, dass ihm das reicht, das sei optimal und ausreichend.

Damit wehrten und wehren sich Krafthaftpflichtversicherer gegen Übernahme von Kosten solcher gesundheitlicher Maßnahmen, die "die Kasse" nicht zahlt. Das kann kaum das sein, was Du willst!

(c)
Das Argument von Küppersbusch taugt nicht viel, zum Glück. Nur muss man es oft erst mal durchdrücken:

(ca)
Über 80 % der Bevölkerung sind zwangsweise in einer gesetzlichen Kasse, da wurde nichts "gewählt".

(cb)
Auch hat man damit nichts "gezeigt". Wer ahnt denn als 16-jähriger Lehrling, was die Kasse alles nicht zahlt, und wer ahnt, was er nach einem schweren Unfall braucht? Gerade bei physikalischer Therapie hat in der Kassenversorgung doch ein ärgerliches Streichkonzert stattgefunden, das den Verletzten nicht immer geholfen hat: Seehofers Gesundheitsreform.


(cc)
Seit OLG Hamburg (NJW 88/105) ist die Haltung von Küppersbusch auf dem Rückzug. Das ist aber oft ein heißer Kampf, der immer wieder aufflammt.


Daran erkenne: Von welcher Seite erwartest Du da Hilfe?

Da hält sich einer am Rachen des Haifisches fest!


04
Wo fehlts denn bei Dir?

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

ich denke, dass "Katz und Mausspiel" ist/war dir auch von deiner Tätigkeit bekannt.

Solange die geg. Versicherung noch ein "funken" Hoffnung wir eine "Besserung" z. B.
des Verletzung/Schädigungzustandes XY beim Verunfallten sehen (was sich ggf. positiv auf ihrem Geldbeutel:rolleyes: auswirken könnte) zahlen die "Klufenmichel" nach Prüfung so einiges.

Aber...geht beim Verletzten/Geschädigten nichts mehr in Richtung einer gewi. Schadensminderung oder
hat er die EMR (Rente) inne, ja.....denne..... wird vielfach auf das folgende verwiesen:
(Spezifisch bei gesetzlich Vers.)


SGB V § 12
Wirtschaftlichkeitsgebot


(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

SGB § 70 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit

(1) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
(2) Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.

Quelle: SGB.........


Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

Nachtrag-Vertiefung hinsichtlich dem "Bla Bla" von Küppersbusch:

Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsä, entstandenen, angemessenen
Kosten aller erforderlichen Heilnehandlungsmaßnahmen. Erforderlich ist die Heilbehandlung, die vom Standpunktee eines verständigen Menschen
bei der gegebenen Sachlage medizinisch zweckmäßig und geboten erschien.
Auf den Heilerfolg kommt es nicht an.

Voraussetzung für den Schadenersatz ist der Nachweis der Kausalität der schädigen Handlung für die behauptete Gesundheitsbeeint.

Ersatz von Heilpraktigerkosten erfolgt bei Nachweis der mediz. Erforderlichkeit.

Auch die Kosten sog. alternativer Heilmethoden und selbst Außenseitermethoden sind grundsätzlich zu ersetzen, wenn sie mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Heilung oder zumindest der Linderung der
Beschwerden dienen und dafür geeignet sind, sie müssen allerdings auf einem
medizinischen nachvollz. Ansatz beruhen.

Voraussetzung ist auch, dass die Schulmedizin keine Behandlung anbietet oder das diese im konkreten Fall nicht angewendet werden konnten oder nicht erfolgreich waren.

...........................

Bei einem gesetz. Sozialvers. (Krankenv.) kommt der Ersatz der
Kosten für ein s. g. Privatbehandlung nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn
die gesetz. Vers. (Krankenv.) nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadenbeseitigung bietet oder die Inanspruchnahme der Sozialleistung
ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände nicht zuzumuten ist...

Zuglich muss auch die gesetz. Sozialvers. (Krankenv.) ihre Einstrittspflicht endgültig ablehnen...........

Quelle. u. a. Küppersbusch 9. A., III Heilbehandlungskosten...


M. Resümee:

w. g. wenn es noch "funken" Hoffnung wir eine "Besserung" z. B.
des Verletzung/Schädigungzustandes XY gibt (Schadensminderung)
sitzt der Geldbeutel bei den Versicherer i. d. R. noch einwenig lockerer.

W. g.:
Aber...geht beim Verletzten/Geschädigten nichts mehr in Richtung einer gewi. Schadensminderung oder hat er die EMR (Rente) inne, wird gerne auf die
§§ SGB verwiesen, auf Zeit gespielt dito ggf. vor Gericht gezogen.

Lange Rede, kurzer Sinn....es wird schwierig und da hilft auch das theroretische "Bla Bla" (Küppers.) nicht viel weiter. Wenn die Vers.
nicht will, dann kann es viel Kraft und Zeit kosten um was zu erreichen.

Danach der "Nachweis der mediz. Erforderlichkeit" eha... fragt man die
Schulmediziner, dann ist ja a. ausreichend abgedeckt................


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

dein Beitrag hinsichtlich "austherapiert", bzw. nicht mehr einsetzbar, läßt böses ahnen!
Er erklärt einiges, nur :ist es unser Schuld? Was kommt dann?
Wir können nix für unsere unfallbedingten Erwerbsunfähigkeiten, auch nichts für die Fehleinschätzungen der Versicherungs -Gutachter!


LG
Aramis
 
Grüß Dich, Siegfried,

ich gehe auf Deine Sicht ein, dass der ganze theoretische "Blabla" nichts taugt, weil man es so oder so auskämpfen muss.

Ich teile Deine Ansicht. Nur: Am Ende des Kampfes (ums Recht) überlegt der Richter, wer der Sieger sein soll. Und da spielt dann der "theoretische Bla-Bal" wieder eine Rolle. Diesmal eine wichtige!

"Dann könnten die Doch gleich zahlen!", wirst Du sagen. Können schon, aber wollen tun sie nicht, das hat für die anderen Vorteile:

Leider geht vielen Geschädigten unterwegs die Kraft aus. Und dann sind sie sturmreif geschossen für einen windigen Abfindungsvergleich, der zu allem Spott auch noch als "gütlich" bezeichnet wird. Nun ist es so, dass man als Geschädigter um so eher dafür reif wird, wenn einen das alles unglaublich nervt. Und das, so eine recht schlüssige Theorie, ist der Zweck mancher inhaltlich unsinniger Ausrede. Je windiger, desto besser.

An dem Punkt muss man einhaken. Sonst wird man ein zweites Mal zum Opfer. Diesmal zum Opfer der eigenen Wut, man sagt zu allem Ja und Amen, weil man mit der Gegenseite nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun haben will.

01
Richte Dich auf einen langen, zähen Kampf ein. Geduld bringt Rosen.

02
Wenn ein besonders unsinniges Argument kommt, lache die anderen aus, statt Dich zu ärgern! Begegne dem Unfug mit gepfefferten Spott, und denke Dir: "Darüber soll ich mich jetzt wohl ärgern! Aber zu dumm, tu ich nicht, vorsätzlich nicht, genau deswegen, weil ihr wollt, dass ich mich ärgere!"

Das ist eine wirksame Methode, Dich gegen diese Taktik zu wappnen.


03
Bleibe im Forum. Es ist für das Herdentier "Mensch" wichtig, nicht allein kämpfen zu müssen. Verschaffe Dir hier Luft, und hol Dir hier auch die moralische Rückenstütze, das wirkt.

04
Pack den Stier bei den Hörnern, erkläre der Gegenseite deutlich, dass das Nerven mit juristisch und medizinisch nicht haltbaren Unfug aus Wolkenkuckucksheim ja bewirken soll, dass man das Unfallopfer zur Abfindung drängt, äußere !wärmstes Verständnis": Mir hat mal -das Unfallopfer saß daneben- ein Vertreter einer Versicherung erklärt: "Nehmen Sie den Vergleich an, dann sind Sie den Ärger los!"

Dem Herrn hab ichs aber ausgeschüttet. "Ich weiß schon, dass Sie uns ärgern wollen, damit wir den Vergleich annehmen. Endlich, dass es mal einer zugibt, das bitten wir zu Protokoll zu nehmen! Das Argument kennen wir von Vermietern, die mit Hilfe von Hard-Rock-Musik-"Banden" entmieten, nicht war, so macht man das. Aber Sie haben's falsch verstanden, wir finden die Einlassungen so was von kurios und erheiternd, Sie glauben gar nicht, zum Schießen! Und dazwischen eine Ausrede,die ist so schwach, dass man ihr fast vor lauter Mitleid schon den Stock reichen möchte, damit sie nicht gleich von selbst zusammenklappt! Das ist ja das nette: Dieses unterhaltsame! Und dann dieses völlig neue Rechtssystem, der innovative § 1 lautet: "In bunten Bildern wenig Klarheit, viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit!" - das sagt im Faust übrigens Mephisto über die Juristerei. Der Mephisto ist zwar nicht der Gute in dem ganzen Spiel, aber am Ende vergeigt er's...! Na ja, aber der Unterhaltungswert, der ist enorm. Ich warte ja nur noch, dass Sie Vergnügungssteuer dafür verlangen...."

Der Versicherer bot säuerlich als Antwort 100.000,00 Euro mehr, und ich habe ihn wieder ausgelacht: "Dann wär ja das schöne Spiel aus, nee, nee, mein Lieber....!"

Dann hatte der Richter genug. Das Urteil bot dann wirklich viel mehr.

ISLÄNDER
 
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