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Opferentschädigung

Julia110

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,
durch eine lange Suche im Netz bin ich auf dieses Forum gestossen und habe mich in den letzten Wochen erst einmal durchgelesen.
Nach einem Überfall auf dem Weg zur Arbeit 1998 wurde mein Antrag auf OE sowohl von der BG als auch vom Versorgungsamt abgelehnt - mehrmals!
Obwohl es damals ein rechtskräftiges Urteil gab, ich bis zu diesem Erlebnis ein eigenständiges Leben geführt habe, hieß es dass meine PTBS nicht in Zusammenhang mit der Tat stehen würde, da ich nach dem Ereignis "nur" 4 Wochen krank gemeldet war, dann wieder meinen Dienst aufnahm, aber nach der ersten Gerichtsverhandlung regelrecht zusammen brach und mit heftigen Panikattacken auf der Intensivstation landete (zu der Zeit hatte ich zuvor nie Panikattacken, daher wurde zunächst eine Herzerkrankung vermutet).
2009 las ich einen Artikel über Opferentschädigung, dabei war ein Aktenzeichen angegeben. Ich versuchte es erneut und berief mich auf diesen Fall - und wurde wieder abgelehnt.
Seit 2007 werde ich von einem ambulanten Dienst versorgt, da ich weitere Wege außer Haus nicht allein bewältigen kann. Dort wurde mir im Frühjahr vom LVR erneut zu einem Antrag auf OE geraten.
Also wieder alles beantragt beim Versorgungsamt, (BG hatte sich ja mehrfach strikt geweigert und abgelehnt), Unterlagen, Urteile usw. eingereicht, behandelnde Ärzte und Therapeuten angegeben, Situation und Verlauf seit dem Vorfall geschildert..... alles ist dabei wieder hochgekommen......
Diesen Antrag habe ich im April eingereicht.
Zumindest wurde der Antrag dieses Mal nicht sofort abgelehnt.
Auf eine telefonische Anfrage bei der Sachbearbeiterin Anfang des Monats, sagte mir diese, dass mein Fall nicht klar wäre, es sei kein Standardfall. Die Unterlagen liegen beim medizinischen Dienst zur Sichtung. Falls diese nicht ausreichen zur Beurteilung, würde ich evtl Fragebogen ausfüllen müssen oder auch noch mal zum Gutachter..... ich müsse halt Geduld haben....
Seitdem hab ich gar nichts mehr gehört......
Dazu muss ich noch erwähnen, dass ich im Alter von 11 Jahren bereits sexuell belästigt wurde und dieser Vorfall von meinem Vater angezeigt wurde, das Verfahren aber eingestellt wurde mangels Beweise.
Das war ja schließlich ebenfalls eine Straftat - meine erste Frage dazu wäre: werden eigentlich die Akten darüber so lange aufbewahrt? Müsste doch eigentlich, warum sollte die Polizei sonst wissen, dass Straftäter früher schon mal straffällig geworden sind
Meine zweite Frage wäre: da nun jetzt nicht gleich sofort abgelehnt wurde, ist das jetzt eher ein gutes Zeichen
Ich weiß von euren Berichten, dass die Bearbeitungszeiten sehr unterschiedlich sind. Trotzdem würde ich doch iwie wissen wollen, wie lange ich mich noch gedulden müsste......
Vorab schon mal ein liebes Dankeschön,
Julia
 
Hallo Julia,

willkommen in diesem wunderbaren Forum.

Die Bearbeitungszeiten dauern leider oft sehr sehr lange, du brauchst ganz viel Geduld!

Ich befinde mich seit vielen Jahren! vor dem SG (1. Instanz) - Ende noch nicht in Sicht.

Evtl. kann dich ein Anwalt (Sozialrecht), VdK, Weißer Ring, Sozialverbände unterstützen?

Ich wünsche dir ganz viel Geduld u. Kraft diesen extrem langen u. anstrengenden Weg zu gehen.

Viele Grüße
M.
 
Liebe Marcela,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ja, das hab ich mir schon gedacht ....puuuuh....
beim VdK bin ich Mitglied, dort habe ich damals die unbefristete EM-Rente und die Schwerbehinderung (GdB 60 ) erfolgreich "durchgeboxt".
Wenn nun wieder eine Ablehnung kommt, würde ich auf jeden Fall sofort wieder den VdK kontaktieren.......vor allem wäre ich dann auf die Akteneinsicht gespannt!
Ehrlich gesagt, verstehe ich trotzdem nicht diese extremst langen Bearbeitungszeiten..... andere haben dazu ja auch schon ihre Meinungen geschrieben, daher wiederhole ich das hier nicht noch mal.....
Als wenn das für uns so nicht schon alles total anstrengend genug wäre :-(
Ich bin immer fassungslos, wenn ich lese, dass das in den meisten Fällen soooo viele Jahre dauert um sein Recht zu bekommen.
Liebe Grüße,
Julia
 
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