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OEG Berufsschaden

mullhorst

Mitglied
Hallo zusammen
Dank dieses Forums hab ich nicht aufgehört zu kämpfen und jetzt ersten Erfolg zu verzeichnen. Danke nochmal an alle hier.

Zunächst eine schnelle Kurzbeschreibung zur Situation
1997 Überfall Tiefe Halsschnittwunde Diagnose PTBS
2002 Antrag OEG abgelehnt. Klage -> Gutachter kam auf GDS 20%
Seit 2010 unbefristet volle EU Rente und Antrag auf verschlimmerung OEG/GDS gestellt. Abgelehnt Klage erhoben. Bisher 2 unterschiedliche Gutachten. Richter war der Meinung dass sich die Gutachter wohl zu wenig mit PTBS auskennen.
Jetzt 3. Gutachten von Artzt der hauptsächlich PTBS - Patienten hat (Auslandseinsätze) Dieser Gutachter kommt auf einen GDS von 40 und zwar seit 1997.
Jetzt meine Fragen
OEG rückwirkend ab 2002 (1. Antrag) möglich ?
Erhalte ich auch Berufsschadenausgleich ?
Liegt eine besondere berufliche Betroffenheit wegen EU-Rente vor?

VLG

 
Hallo,

OEG ist sowas von kompliziert,... mein Rat nimm Dir einen Fachanwalt f. Sozialrecht u. frage vorher, ob er sich auch mit OEG auskennt, wenige machen OEG u. kennen sich daher leider nicht aus.

Wegen welcher Diagnosen bekommst du EU-Rente, PTBS?

Wird in deinem Rentengutachten Bezug auf die Schädigungsfolgen genommen

Viele Grüße
Marcela
 
Hallo Mullhorst, mit der besonderen beruflichen Betroffenheit habe ich mich aus leidvoller Erfahrung mal selbst beschäftigen müssen. Nach meinem Kenntnisstand gilt dies nur für ganz spezielle berufliche Verrichtungen. Beispielsweise wenn ein Pianist durch einen Unfall einen oder mehrere Finger verliert dann ist von besonderem beruflichen Betroffensein auszugehen. Mach Dir in dieser Hinsicht also nicht allzuviele Hoffnungen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo
Ja Anwalt hab ich. Rente wegen PTBS.
Zur beruflichen Betroffenheit hab ich folgendes gefunden
Eine außergewöhnliche "besondere berufliche Betroffenheit" nach § 30 Abs. 2 BVG mit einer (em) MdE/GdS von 20 liegt vor, wenn der Betroffene vor dem 60. Lebensjahr schädigungsbedingt erwerbsunfähig (voll erwerbsgemindert) geworden ist (BSG, Urteil vom 14.03.1974, 10 RV 189/74, SozR 3100 § 30 BVG Nr. 6).

Urteil 18. November 2015
Wie bei der Erwerbsminderung kann dabei auch bei der Opferentschädigung eine "besondere berufliche Betroffenheit", hier die Erwerbsunfähigkeit, mit einem Zuschlag berücksichtigt werden.
(Az: B 9 V 1/14 R)

VLG
 
Hallo Marcela
bes. berufl. Betroffensein u. Berufsschadenausgleich wurde im GA nicht erwähnt, jedoch auf GA von DRV verwiesen (keine Aussicht auf Gewinnbringende Erwerbstätigkeit)
Ich denke es wäre eine Erhöhung möglich.

Im letzten GA wird GDS 40 seit Erstantrag 1997 ,welcher abgelehnt wurde, festgelegt. Zählt dies nun Rückwirkend?

§ 44 Abs. 4 SGB X Berufsschadensausgleich rückwirkend nur für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor Antragstellung zu leisten (vgl. BSG, SozR 1300 § 44 Nr. 17; Urteil vom 28.04.1999, Az: B 9 V 16/98 R)

Ich Blick da nicht so ganz durch :confused:

VLG
 
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