Hallo,
ich lasse nicht locker! Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass meine MDE zu gering bemessen ist. Ich werde in Kürze auch einen entsprechenden Antrag an die BG richten. Aber noch suche ich nach der entsprechenden stichhaltigen Begründung.
Ich weiß, dass es normalerweise bei einer BK 2108 nicht mehr als 20 % MDE gibt. Im Anerkennungsbescheid steht: Sie haben sich durch Ihre berufliche Tätigkeit als Steinmetz u. Steinmetzmeister, zuletzt im eigenen Unternehmen, und der damit verbunden gewesenen Einwirkung durch Heben und Tragen schwerer Lasten eine Berufskrankheit der Nr. 2108 der Anlage zur BKV zugezogen.
Und diese Tätigkeiten, das Heben und Tragen schwerer Lasten muß ich unterlassen, bzw. kann ich solche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Begründet sich die Einstufung der MDE also darauf, dass man nicht mehr schwer heben und tragen kann? Dass man also dadurch 20 % der Tätigkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr ausführen kann?
Oder heißt das auch, dass der Betroffene für 20 % der Arbeitsstellen nicht mehr vermittelbar ist? Ich befürchte, dass die Prozentzahl wesentlich höher ist, wenn er seinen zukünftigen Arbeitgeber darauf hinweist, dass er in keinem Fall mehr über 15 kg heben oder tragen darf? Oder kann von ihm verlangt werden, dass er dies bei einer Bewerbung verschweigt?
Und was ist aber mit der vorgebeugten Arbeitshaltung (ohne Abstützen) von bis zu 70 Grad, die bei mir beim Schriften aufzeichnen und Schriften einhauen zum Tragen kommt? Dies ist mir auch nicht mehr möglich. Schon bei einer nur leicht vorgebeugten Haltung bekomme ich bereits nach kurzer Zeit starke Rückenschmerzen und muß die Arbeit einstellen. Und diese Arbeit beträgt etwa 50 % der in meinem Betrieb/Beruf anfallenden Tätigkeiten!
Das hat nun nichts mit Selbstständigkeit zu tun. Es trifft auch bei einem angestellten Steinmetz zu. Dieser wäre für diesen Beruf allerdings überhaupt nicht mehr geeignet, denn er könnte rund 80 % der anfallenden Arbeiten nicht mehr durchführen. Und es trifft sicherlich bei sehr vielen weiteren Tätigkeiten in verschiedensten Berufen zu. Ist dies alles automatisch in der MDE mit 20 % enthalten? Also nicht mehr schwer Heben und Tragen, und keine Arbeiten in vorgebeugter Haltung! Mit Hinweis dazu an einen evtl. künftigen Arbeitgeber?
Also sind noch viele Fragen offen. Auch die, ob wer aus dem Forum mir dazu Antworten geben kann. Dabei geht es nicht nur um mein Anliegen. Ich denke, dass es für viele derart Betroffene interessant ist.
Grüße von
IngLag
ich lasse nicht locker! Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass meine MDE zu gering bemessen ist. Ich werde in Kürze auch einen entsprechenden Antrag an die BG richten. Aber noch suche ich nach der entsprechenden stichhaltigen Begründung.
Ich weiß, dass es normalerweise bei einer BK 2108 nicht mehr als 20 % MDE gibt. Im Anerkennungsbescheid steht: Sie haben sich durch Ihre berufliche Tätigkeit als Steinmetz u. Steinmetzmeister, zuletzt im eigenen Unternehmen, und der damit verbunden gewesenen Einwirkung durch Heben und Tragen schwerer Lasten eine Berufskrankheit der Nr. 2108 der Anlage zur BKV zugezogen.
Und diese Tätigkeiten, das Heben und Tragen schwerer Lasten muß ich unterlassen, bzw. kann ich solche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Begründet sich die Einstufung der MDE also darauf, dass man nicht mehr schwer heben und tragen kann? Dass man also dadurch 20 % der Tätigkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr ausführen kann?
Oder heißt das auch, dass der Betroffene für 20 % der Arbeitsstellen nicht mehr vermittelbar ist? Ich befürchte, dass die Prozentzahl wesentlich höher ist, wenn er seinen zukünftigen Arbeitgeber darauf hinweist, dass er in keinem Fall mehr über 15 kg heben oder tragen darf? Oder kann von ihm verlangt werden, dass er dies bei einer Bewerbung verschweigt?
Und was ist aber mit der vorgebeugten Arbeitshaltung (ohne Abstützen) von bis zu 70 Grad, die bei mir beim Schriften aufzeichnen und Schriften einhauen zum Tragen kommt? Dies ist mir auch nicht mehr möglich. Schon bei einer nur leicht vorgebeugten Haltung bekomme ich bereits nach kurzer Zeit starke Rückenschmerzen und muß die Arbeit einstellen. Und diese Arbeit beträgt etwa 50 % der in meinem Betrieb/Beruf anfallenden Tätigkeiten!
Das hat nun nichts mit Selbstständigkeit zu tun. Es trifft auch bei einem angestellten Steinmetz zu. Dieser wäre für diesen Beruf allerdings überhaupt nicht mehr geeignet, denn er könnte rund 80 % der anfallenden Arbeiten nicht mehr durchführen. Und es trifft sicherlich bei sehr vielen weiteren Tätigkeiten in verschiedensten Berufen zu. Ist dies alles automatisch in der MDE mit 20 % enthalten? Also nicht mehr schwer Heben und Tragen, und keine Arbeiten in vorgebeugter Haltung! Mit Hinweis dazu an einen evtl. künftigen Arbeitgeber?
Also sind noch viele Fragen offen. Auch die, ob wer aus dem Forum mir dazu Antworten geben kann. Dabei geht es nicht nur um mein Anliegen. Ich denke, dass es für viele derart Betroffene interessant ist.
Grüße von
IngLag