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Nur 20 % MDE wirklich gerechtfertigt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas IngLag
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Hallo,

ich lasse nicht locker! Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass meine MDE zu gering bemessen ist. Ich werde in Kürze auch einen entsprechenden Antrag an die BG richten. Aber noch suche ich nach der entsprechenden stichhaltigen Begründung.

Ich weiß, dass es normalerweise bei einer BK 2108 nicht mehr als 20 % MDE gibt. Im Anerkennungsbescheid steht: Sie haben sich durch Ihre berufliche Tätigkeit als Steinmetz u. Steinmetzmeister, zuletzt im eigenen Unternehmen, und der damit verbunden gewesenen Einwirkung durch Heben und Tragen schwerer Lasten eine Berufskrankheit der Nr. 2108 der Anlage zur BKV zugezogen.

Und diese Tätigkeiten, das Heben und Tragen schwerer Lasten muß ich unterlassen, bzw. kann ich solche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Begründet sich die Einstufung der MDE also darauf, dass man nicht mehr schwer heben und tragen kann? Dass man also dadurch 20 % der Tätigkeiten auf dem gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr ausführen kann?

Oder heißt das auch, dass der Betroffene für 20 % der Arbeitsstellen nicht mehr vermittelbar ist? Ich befürchte, dass die Prozentzahl wesentlich höher ist, wenn er seinen zukünftigen Arbeitgeber darauf hinweist, dass er in keinem Fall mehr über 15 kg heben oder tragen darf? Oder kann von ihm verlangt werden, dass er dies bei einer Bewerbung verschweigt?

Und was ist aber mit der vorgebeugten Arbeitshaltung (ohne Abstützen) von bis zu 70 Grad, die bei mir beim Schriften aufzeichnen und Schriften einhauen zum Tragen kommt? Dies ist mir auch nicht mehr möglich. Schon bei einer nur leicht vorgebeugten Haltung bekomme ich bereits nach kurzer Zeit starke Rückenschmerzen und muß die Arbeit einstellen. Und diese Arbeit beträgt etwa 50 % der in meinem Betrieb/Beruf anfallenden Tätigkeiten!

Das hat nun nichts mit Selbstständigkeit zu tun. Es trifft auch bei einem angestellten Steinmetz zu. Dieser wäre für diesen Beruf allerdings überhaupt nicht mehr geeignet, denn er könnte rund 80 % der anfallenden Arbeiten nicht mehr durchführen. Und es trifft sicherlich bei sehr vielen weiteren Tätigkeiten in verschiedensten Berufen zu. Ist dies alles automatisch in der MDE mit 20 % enthalten? Also nicht mehr schwer Heben und Tragen, und keine Arbeiten in vorgebeugter Haltung! Mit Hinweis dazu an einen evtl. künftigen Arbeitgeber?

Also sind noch viele Fragen offen. Auch die, ob wer aus dem Forum mir dazu Antworten geben kann. Dabei geht es nicht nur um mein Anliegen. Ich denke, dass es für viele derart Betroffene interessant ist.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Inglag,

ich habe einige Urteile zum Thema gelesen, aber es gibt zumeist nur die 20 Prozent MdE !
http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/einzelne_Berufserkr/BSG_27-6-06%20--B%202%20U%2013%20aus%2005%20R%20BK%202108.pdf Das mit den 20 Prozent betrifft schlicht eine 20 Prozentige Einschränkung Deiner Arbeitskraft!
Ich weis jetzt nicht wie Euer Arbeitstag aussieht? Sprich wie lange arbeitest Du täglich mit Vibrationswerkzeugen! Wenn man täglich acht Stunden im Steinstaub (Silikose) arbeitet leidet auch die Lunge darunter trotz Mundschutz! Bei Wikipedia > Steinmetz wird ja ein Stück dazu Stellung genommen!
Ich weis nicht ob da schon einmal die Lungenfunktion gemessen wurde, ja und > BK 2103 ? Das mit dem Satz > Also nicht mehr schwer Heben und Tragen (möglichst Hebetechnik einsetzen) und keine Arbeiten in vorgebeugter Haltung, ! Mit Hinweis dazu an einen evtl. künftigen Arbeitgeber? < besser hätte ich es auch nicht sagen können! Ich fürchte das Ganze (BK 2108 / BK 2103..) sind aber Berufspezifische Berufskrankheiten, ähnlich wie bei Fliesenlegern die Knie!
Es ist überhaupt schon ein Kunststück die BK 2108 anerkannt zu bekommen...!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo IngLag,

also ich empfehle dir die Lektüre der Broschüre "Kolloquium zu Fragen der Minderung der Erwerbsfähigkeit - insbesondere bei Berufskrankheiten - am 10.Januar 2001 in Hennef" kostenlos zu beziehen über den HVBG/ die DGUV. Dort wird ein 3-Stufen-Schema zur Prüfung der MdE erläutert, das m.E. sehr plausibel ist, aber von der Justiz bis heute nicht angewendet wird. Wir hatten auch im Forum bereits darüber berichtet.

Ich vermute, diese Broschüre könnte dir bei deinen Fragestellungen Ansatz- und Argumentationspunkte liefern.

Gruß
Joker
 
Hallo IngLag,
irgendwo lebst Du auf dem Stern der Glückseligen; auf dem eine wirkliche, für die Betroffenen ausreichende Entschädigung möglich ist.
Du bist finanziell und intelektuell in der Lage die BG herauszufordern. Ich beglückwünsche Dich dazu!
Nur viele Probleme der Berufskranken und Unfallopfer bewegen sich auf einem Niveau, dass den Betroffenen unerklärbar bleibt, jedenfalls die Entscheidungen der Verwaltung und der Gerichte.
Dein verletzter Steinmetz landet bei HartzIV, der betroffene Chemielaborant wenn er Glück hat im Büro der Fa.
Grosse Firmen haben "Schonarbeitsplätze" (für eine gewisse Zeit), was hat ein Handwerker?
Wenn ich hier die "mechanischen" Verletzungen lese und dann andererseits lese, dass ein Lehrer PTBS geltend machen will, obwohl er während des Ereignisses mit Grippe im Bett lag, da frage ich mich, wo fängt das Ausnutzen an?
Die ernsthaft Verletzten und Erkrankten müssen sich in dem Fall doch veralbert vorkommen, besonders wenn sich auch Gerichte damit beschäftigen und ihre Fälle dauern.
Nun stell Dir mal vor, ein ungelernter Steinbrucharbeiter mit dem gleichen Problem, auch mit dem gleichen Unfallgeschehen, wo bliebe der?
 
Hallo Paro,

Hallo IngLag,
irgendwo lebst Du auf dem Stern der Glückseligen; auf dem eine wirkliche, für die Betroffenen ausreichende Entschädigung möglich ist.
Du bist finanziell und intelektuell in der Lage die BG herauszufordern. Ich beglückwünsche Dich dazu!

mein Erfolg mit der Anerkennung der BK 2108 hat nichts mit Geld oder Glück zu tun, wie ich Deinem Beitrag entnehmen könnte. Es war jahrelange, wirklich harte Arbeit, die auch ihre Spuren hinterlassen hat. Mir wurden für verschiedene Beschwerden vom Nervenarzt Opipramol u.ä. wirkende Medikamente verordnet, mittlerweile habe ich auch Bluthochduck, was von Ärzten alles auf den Stress des BK-Verfahrens der Ungewissheit zu beruflicher Zukunft, des Betriebes, der Alterssicherung usw. zu tun hat. Ich habe mich in Anbetracht der zusätzlichen gesundheitlichen Folgen schon gefragt, ob sich der Aufwand wirklich gelohnt hat! Wegen der bisher von der BG zu erhaltenden Entschädigungen bestimmt nicht!

Hallo Joker und oerni,

vielen Dank für die wirklich brauchbaren Informationen, auf die Ihr mich hingewiesen habt.

Grüße von
IngLag
 
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