siola
Mitglied
Nochmals Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren.
Hier hat man Schwerbehinderte bei der Rentenreform 2014 vergessen zu berücksichtigen.
Schwerbehinderte werden hier benachteiligt und zwar die die nach 1952 geboren sind.
Hier wird bei Schwerbehinderten das Renteneintrittsalter auch stufenweise angehoben.
Bei einer Person die 1955 geboren ist und seit 1972 ununterbrochen Beiträge zahlt, hat dann 2017 seine 45 Jahre Beiträge gezahlt kann dann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Ist diese Person nun Schwerbehindert muss sie/er auch bis 63 und6 Monte arbeiten.
Hier ist doch eine Benachteiligung eines Schwerbehinderten Menschen vorhanden.
Wozu dann überhaupt noch das SGB IX.
Hier hat der Gesetzgeber, sprich die Bundesregierung bei der neuen Rentenreform 2014 an Schwerbehinderte die wegen ihrer körperlichen oder psychischen leiden es eh schon schwerer haben, nicht gedacht und somit sind sie gegenüber eines gesunden Menschen benachteiligt.
Hier ist eine Nachbesserung von der Bundesregierung zwingend erforderlich.
Doch anscheinend geschieht hier nichts, weil sich anscheinend auch keiner wehrt.
Hier müssten sich betroffene Schwerbehinderte zusammenschließen und vorm Sozialgericht gegen den Gesetzgeber klagen.
Schwerbehinderte müssten dann zumindest wenn sie 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben auch mit 60, 61 oder 62 ohne Abzüge in Rente gehen können.
Wie seht Ihr das, würde gerne Eure Meinung dazu lesen!
Hier hat man Schwerbehinderte bei der Rentenreform 2014 vergessen zu berücksichtigen.
Schwerbehinderte werden hier benachteiligt und zwar die die nach 1952 geboren sind.
Hier wird bei Schwerbehinderten das Renteneintrittsalter auch stufenweise angehoben.
Bei einer Person die 1955 geboren ist und seit 1972 ununterbrochen Beiträge zahlt, hat dann 2017 seine 45 Jahre Beiträge gezahlt kann dann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Ist diese Person nun Schwerbehindert muss sie/er auch bis 63 und6 Monte arbeiten.
Hier ist doch eine Benachteiligung eines Schwerbehinderten Menschen vorhanden.
Wozu dann überhaupt noch das SGB IX.
Hier hat der Gesetzgeber, sprich die Bundesregierung bei der neuen Rentenreform 2014 an Schwerbehinderte die wegen ihrer körperlichen oder psychischen leiden es eh schon schwerer haben, nicht gedacht und somit sind sie gegenüber eines gesunden Menschen benachteiligt.
Hier ist eine Nachbesserung von der Bundesregierung zwingend erforderlich.
Doch anscheinend geschieht hier nichts, weil sich anscheinend auch keiner wehrt.
Hier müssten sich betroffene Schwerbehinderte zusammenschließen und vorm Sozialgericht gegen den Gesetzgeber klagen.
Schwerbehinderte müssten dann zumindest wenn sie 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben auch mit 60, 61 oder 62 ohne Abzüge in Rente gehen können.
Wie seht Ihr das, würde gerne Eure Meinung dazu lesen!