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Neurologischer Gutachter gesucht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Rajo1967
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Rajo1967

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

wer kann uns einen neurologischen Gutachter im Gebiet zwischen Hamburg, Rostock und Berlin empfehlen? § 109 SSG zur EM-Rente?

Ich bekomm so langsam echt nen Hals..... Es wurde ein gerichtliches orthopädisches Gutachten beauftragt, das liegt auch vor und sämtliche Auswirkungen der Erkrankungen auf den täglichen Ablauf wurden einfach beiseite gelassen.
Erxtremer Kraftverlust in den Händen, Ein- und Durchschlafstörungen (nicht erholsamer Schlaf) und dadurch extrem verminderte Belastbarkeit, die Folgen der Polyneuropathie und die Auswirkungen auf die unteren Extremitäten u.s.w.

4. Diagnosen:
Funktionseinschränkung (Minderbelastbarkeit) der Halswirbelsäule
(HWS) mit Bewegungseinschränkung, Zervtkal-, Zervikobrachialsyndrom
bei abgelaufener HWS-Distorsion.
Funktionseinschränkunq (Minderbelastbarkeit) des/der Brust-Lenden -wirbelsäulen (BWS-LWS)-Komplexes bei rechts thorakaler Skoliose
mit finkskonvex lumbaler Gegenschwingung (Krümmungswinkel zwischen
20 und 30 Grad gernäß der Messmethode nach Cobb, mit einem
Rotationsindex von etwa 20 Grad nach Perdriolle), mit diskopathischen
Veränderungen, Dorsolumboischialgiesyndrom.
Funktionseinschränkunq (Minderbelastbarkeit) des rechten Schultergelenkes
mit Bewegungseinschränkung, schultergelenksassoziierten
Schmerzen bei operiertem Schulterengpasssyndrom (OP-Datum .....2014) im Sinne einer Bursektornie, subacromialen Dekompression.
Bi laterale Daumensattel0gelenksarthrose.
Funktionseinschränkunq (Minderbelastbarkeit) des Iinken Knieqelenkes
mit belastungsabhängigen Schmerzen, schmerzhafter Beweglichkeit
auf dem Boden einer Monarthritis (Borreliose), beginnende osteoarthnoseassoziierte
Sekundärveränderungen im Sinne einer Arthrose
vom Stadium I bis inzipient ll in der Einteilung nach Kellgren und Lawrence.
Fersensporn.
Nicht orthopädische Diagnosen
1. Hinweise auf eine distal betonte periphere Polyneuropathie Vielnervenschädigung verbunden mit Dysästhesien)
2. Entzündliche Veränderungen im Bereich der Nasengänge sowie
der Nebenhöhlen (Rhinosinusitis).

Zu den Auswirkungen wird so gut wie nichts dokumentiert, Schmerzen werden weg gelassen u.s.w. und mal abgesehen davon wird die unfallbedingte Halbseitenstörung mit Störung der motorischen Darmfunktion und das SHT mit Folgen überhaupt nicht erwähnt. Ständige Kopfschmerzen, Schwindel und Gedächtnisstörungen fehlen ganz.

Ratet mal, auf was dieser "Gutachter" an Arbeitsfähigkeit gekommen ist?

LG Rajo
 
hallo rajo,

kann dir leider in vielen bereichen gar nichts sagen, sorry, übereinstimmungen gibt es aber im bereich "Ein- und Durchschlafstörungen (nicht erholsamer Schlaf) und dadurch extrem verminderte Belastbarkeit" - das ist bei mir auch der fall. nachweis schlaflabor, mehrere op's etc. sind bestandteil meiner unterlagen, aber diese tatsache ist bisher in keinem gutachten auch nur ansatzweise berücksichtigt worden. anhand der fragen, die ich nachher an die begutachtenden ärzte gestellt habe weiß ich auch warum -> alle waren darin kompetenzfrei, hatten nicht mal vermutungen parat.
vielleicht sollte/könnte man den teil abspalten vom restlichen beschwerdebild, eine gesonderte bewertung durchführen lassen - da suche ich derzeit nach brauchbaren infos.

gruss & alles gute AMV
 
Hallo AMV,

Danke für Deine Antwort.

Der Scherz an der ganzen Sache ist ja noch sehr viel gravierender.

Sämtliche vorhergehende Gutachten und Reha Entlassungsbericht bescheinigen ausschließlich die Möglichkeit für leichte Arbeiten, das allerdings für 6 Stunden, wie üblich.

Dieser Gutachter kommt trotz nachgewiesener Verschlechterung der sämtlicher Bewegungsumfänge (insbesondere der Wirbelsäule in allen Abschnitten), neurologischer Ausfälle mit Muskelschwäche (Polyneuropathie und SHT mit Kopfschmerz und Schwindel), chronischer Nasennebenhöhlenentzündung, chronischer Immunschwäche mit Infektanfälligkeit und hoher Blutdruckschwankungen dann plötzlich zu dem Ergebnis, das auch teilweise mittelschwere Arbeiten verrichtet werden können und das sogar an laufenden Maschinen und überwiegend im Stehen (trotz 20 bis 30 Grad Skoliose mit Beckenschiefstand, Beinlängendifferenz, Kniebelastungsstörungen).....

Da fällt einem nichts mehr dazu ein, deshalb ja auch die Frage hier, ob jemand einen neutralen neurologischen Gutachter kennt, weil das bei meiner Frau alles dazu noch durch Untersuchungsbefunde gesichert ist.
Rein vorsorglich hat der Gutachter noch mit rein gepfeffert, das auf anderen Fachgebieten keine Gutachten notwendig wären da alles nur rein orthopädisch bedingt wäre.

LG Rajo
 
Hallo Zusammen,

ich habe das Gutachten nunmehr auf den Kopf gestellt, erster gravierender Fehler,

der Gutachter spricht davon, das die zuvor gestellten psychiatrischen Diagnosen nicht bestehen - tja das ist auch richtig, es bestanden nie psychiatrische Diagnosen oder Behandlungen, sondern eine Pseudoneurasthenie.
Diese ist ein nicht reversibles Syndrom das auf einer körperlichen Erkrankung beruht und eine erhebliche körperliche Schwäche und Erschöpfung beschreibt - also wurde das am Ende vollständig weggelassen.
Bei einer Arthrose der Kniegelenke (mittleres Stadium) empfiehlt er vollschichtig überwiegend stehende Arbeit an laufenden Maschinen.
Nur steht in jedem orthopädischen Fachbuch, das die Geh- und Stehbelastung zu reduzieren ist.

Die beiden Punkte passen schon überhaupt nicht zusammen! Sowas nennt sich "Gutachter" und ist typischer Weise beratender Arzt einer BG, wie ich erfahren habe.

LG Rajo
 
Moin moin Rajo!

Deine Argumentation, "es bestanden nie psychiatrische Diagnosen oder Behandlungen, sondern eine Pseudoneurasthenie" steht je nach klinischer Lehrmeinung auf etwas sehr gefährlich tönernen Füßen.
Ich schreibe dir das nicht, um dich zu ärgern, sondern damit du das sauber begründest.

http://medcode.ch/code/de/de/icd/2012/F48.0
F48 : F48.0 Neurasthenie

Inklusiva: Ermüdungssyndrom

Exklusiva
Exkl.: Asthenie o.n.A. (R53)
Benigne myalgische Enzephalomyelitis [postvirales
Müdigkeitssyndrom] G93.3
Burn-out-Syndrom (Z73)
Psychasthenie F48.8
Unwohlsein und Ermüdung (R53)

Synonyme:
...
Pseudoneurasthenie
...

Wenn ich die Literatur grob orientierend sichte, sieht es, zumindest nach dem, was ich dazu gefunden habe so aus:
Es gibt heute teilweise die Lehrmeinung, dass die Neurasthenie bei chronischem Erschöpfungssyndrom (CFS) organischen Ursprungs ist. Eine andere Lehrmeinung ist, dass es die frühere Bezeichnung für das ist, was heute Burn-out-Syndrom genannt wird. Es gibt diverse Formen unter den somatoformen Störungen.

Die Pseudoneurasthenie wird unter den psychiatrischen Erkrankungen geführt. Teilweise wird sie bei bestimmten organischen Erkankungen als eine mögliche psychiatrische Folge aufgeführt (z. B.Morbus Wilson). Teilweise aber eben auch als rein psychiatrisch. Und im ICD-10-Code wird sie als Synonym für die Neurasthenie geführt. Und damit als psychiatrische Störung.

Wenn du also rein so argumentierst wie jetzt, reißt dir der Gutachter nur über den ICD-10 ohne weitere Begründung anwenden zu müssen, deine Argumentation "nie psychiatrische Diagnosen oder Behandlungen, sondern eine Pseudoneurasthenie" in Stücke. Wenn er dann noch entsprechend der entsprechenden Lehrmeinung argumentiert, wirst du dann überhaupt keine Gegenargumentation haben.

So wie ich deinen Post verstanden habe, zusammen mit dem o. g., brauchst du eine saubere Gegenargumentation, dass es aus dem Bereich CFS begründet ist. Oder/und warum in diesem Fall eine psychiatrische Folge ist als Folge der Konsequenzen der Erkankungen.

Gruss
 
Hallo Buchfreundin,

ist schon ok, ich weiß das Du mich nicht ärgern willst.

Eine Pseudoneurasthenie gehört schon zu den psychischen Symptomen, begründet sich aber im Gegensatz zur Neurasthenie, die psychisch bedingt ist, auf eine tatsächliche körperlich feststellbare Erkrankung, wie z.B. schwerer Verkehrsunfall, Infektionen u.s.w.
Diese Form der körperlich bedingten chronischen Erschöbfung ist nicht behandelbar oder umkehrbar.

Das sind auch stehende Diagnosen und keine Hirngespinste, der Gutachter war kein Neurologe, sondern Orthopäde der der Meinung ist, das er alle Fachgebiete auswerten kann.
Vielleicht noch so zur Erinnerung, es geht um so "banale neurologische Auswirkungen" wie Polyneuropathie, Halbseitenstörung nach VKU mit motorischer Darmstörung (keine Entleerung ohne Medikamente) Ossifikation nach SHT.
Die anderen "kleinen Probleme" sind chronische Nebenhöhlenentzündung, chronische Immunschwäche, Allergien (z.B. gegen Histamin u.s.w.) Tachykardie mit Blutdruckschwankungen (beim Gutachter 180/95). Lt. seiner Fachübergreigfenden Meinung sind andere als orthopädische Gutachten nicht notwendig! 8 Stunden und länger in überwiegend stehender Tätigkeit bei leichter bis mittelschwerer Arbeit an laufenden Maschinen

Lese Dir dazu den Beitrag 1 nochmal durch, was allein an orthopädischen Diagnosen steht.

LG Rajo
 
Schaue Dir mal die Diagnose des Neurologen an das Sozialgerichts an, die auch 2013 durch ein neurologisches Gutachten bestätigt wurden und sage mir, wie sich ein Orthopäde ein Urteil erlauben kann... (der schwere Verkehrsunfall war danach zusätzlich noch)

Welche Befunde haben Sie erhoben (Blutdruckwerte, Ergebnisse der Röntgen- und Laboruntersuchungen; möglichst genaue Angaben auch über die Art und den Zeitpunkt der jeweiligen Befunderhebung)?
Neurologisch: HN o.8., MER OE (+), UE iricht auslösabar auslösbat, keine PBZ Muskeltonus li, UE leicht vermindert, Trophik.. Motilität, grobe Kraft intakt, Pallhypästhesie bds. UE distal und li. bel. 5-6/8, Stand und Gang unsicher nach links
Psyche: Wach, ausreichende Orientierungsfälrigkeit, Konz., Merkf., Ein-, und Umstellfähigkeit Kritik- und Urteilsfähigkeii sowie Antrieb erhebiich und bei Anforderungen stärker eingeschränkt. Stimmung gedrückt, Tagesschwankungen, Lockerung des assoziativen Denkens, kein Wahn- oder Zwangsdenken, klagsam, Grübelneigung, intelligenz gut, Persönlichkeit mit depressiven, narzistischen und
ängstlichen Anteilen

Wann haben Sie den Kläger untersucht und behandelt?
-zum ersten Mal am: 30.01.2012
-zuletzt am: 03.03.2014
Welche Beschwerden hat der Kläger geäussert?
Seit Juli 2010 Befindensstörung mit erheblicher reduzierter Belastbarkeit, schon nach Alltagsbelastung rasch erschöpft, Stirn-KS recidivierend bis sehr stark, bis mehrmals in der Woche über jeweils mehrere Stunden.
Welche Befunde haben Sie erhoben (z.B. Blutdruckwerte, Ergebnisse der
Röntgen- und Laboruntersuchungen; möglichst genaue Angaben auch über die Art und den Zeitpunkt der jeweiligen Befunderhebung)?
Neurologischz HN 0.B., MER OE (+), UE nicht ausliisabar auslösbar, keine PBZ, Muskeltonus li. UE leicht vermindert, Trophik, Motilitét, grobe Kraft intakt,Pallhypäisthesie bds. UE distal und Ii. bet. 5-6/8, Stand und Gang unsicher nach links
Psyche: Wach, ausreichende Orientierungsfäihigkeit, Konz., Merkf., Ein-, und Umstellfähigkeif, Kritik- und Urteilsfähigkeit sowie Antrieb erheblich und bei Anforderungen stärker eingeschränkt. Stimmung gedrückt, Tagesschwankungen, Lockerung des assoziativen Denkens, kein Wahn— oder Zwangsdenken, klagsam,Grübelneigung, Intelligenz gut, Persönlichkeit mit depressiven, narzistischen und ängstlichen Anteilen

4. Welche Diagnosen haben Sie gestellt?
Pseudoneurasthenie nach Borreliose
Leichte peripher distale Polyneuropathie
Persönlichkeitsstörung mit depressiv-ängstlichen, narzißtischen Anteilen

5. WelcheFunktionseinschränkungen sind damit verbunden?
Erhebliche Einbuße der allgemeinen Belastbarkeit, der Anspannungsfähigkeit, der Ausdauer, des komplexen und konzentrativen Denkens. Längeres Gehen/Stehen mit Schmerzentwicklung und Schwächegefühl der UE.

8. Haben sich die von Ihnen erhobenen Befunde erheblich verschlechtert oder deutlich gebessert?
Sind neue Leiden hinzugekommen oder alte weggefallen?
Wann sind Veränderungen im Gesundheitszustand der Klägerin eingetreten?
Im Zeitraurn der Behandlung in meiner Praxis konnte keine
Belastbarkeitssteigerung bemerkt werden.

LG Rajo
 
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