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Nachuntersuchung Invalidität

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas flori999
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

flori999

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

nach einem Unfall Januar 2011 wurde im Januar 2012 eine geringe Invalidität festgestellt. Seitdem hat sich der Zustand des betroffenen Gliedes erheblich verschlechtert

  • Wäre jetzt bereits ein guter Zeitpunkt, eine Nachuntersuchung bzgl. Invaliditätsgrad in die Wege zu leiten?
  • Erhält der Erst-Gutachter hierüber eine Information?
  • Wird der Erstgutachter zum Grund seiner Erstaussagen befragt
  • Erhält der Zeitgutachter eine Abschrift des Erstgutachtens ?
Der Erstgutachter soll aufgrund guter persönlicher Verhältnisse nichts von einem Nachtraggutachten durch einen Zweitgutachter mitbekommen. Sein Erstgutachten war jedoch endgültig, daher scheidet er für ein Zweitgutachten aus. Oder kann es passieren, dass er erneut beauftragt wird?

Danke
 
Hallo flori999,

erst einmal....von welchem Glied sprechen wir:confused:

Wenn der Unfall im Januar 2011 war, dann hattest Du jetzt Deine erste Begutachtung und eine Invalidität wurde festgestellt.

Du hast lt. VB Anspruch auf eine Abschließende Begutachtung in der 3-Jahresfrist. Fordere Deine PUV dazu auf und lass es Dir SCHRIFTLICH bestätigen.
Oder hast Du Dich schon abfinden lassen:confused:, hast Du etwas unterschrieben:confused:

Wenn Du keine Abfindung unterschrieben hast und Deine PUV keine erneute Begutachtung veranlaßt (frühstens Mitte/Ende 2013) dann laß ein privates Gutachten erstellen.

Diesen Satz verstehe ich nicht:
Der Erstgutachter soll aufgrund guter persönlicher Verhältnisse nichts von einem Nachtraggutachten durch einen Zweitgutachter mitbekommen.
Warum:confused: Kann Dir doch egal sein.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo flori999,

erst einmal....von welchem Glied sprechen wir:confused:

Wenn der Unfall im Januar 2011 war, dann hattest Du jetzt Deine erste Begutachtung und eine Invalidität wurde festgestellt.

Du hast lt. VB Anspruch auf eine Abschließende Begutachtung in der 3-Jahresfrist. Fordere Deine PUV dazu auf und lass es Dir SCHRIFTLICH bestätigen.
Oder hast Du Dich schon abfinden lassen:confused:, hast Du etwas unterschrieben:confused:

Wenn Du keine Abfindung unterschrieben hast und Deine PUV keine erneute Begutachtung veranlaßt (frühstens Mitte/Ende 2013) dann laß ein privates Gutachten erstellen.

Diesen Satz verstehe ich nicht:
Der Erstgutachter soll aufgrund guter persönlicher Verhältnisse nichts von einem Nachtraggutachten durch einen Zweitgutachter mitbekommen.
Warum:confused: Kann Dir doch egal sein.

Gruß
Kai-Uwin

Hallo Kai,

komplizierter Bänderriss samt OP im Sprunggelenk... - den Erstgutachter = Chrirurg des Bänderrisses brauche ich wegen einer anderen Sache noch, den möchte ich mir dadurch nicht vergraulen (indem ich indirekt durch ein zweites Gutachten seine Leistung schmälere). PUV ist zum zweiten Gutachten bereit, will aber die Kosten von mir zurück, wenn es gleich oder besser ausfällt wie das erste.

Kann ich selbst einen Gutachter beauftragen, oder wird dieser nicht akzeptiert - muss ich bei Kostenübernahme den (parteiischen?) Gutachter der PUV akzeptieren?

Grüße
 
Hallo Flori,
Schau erstmal in Deine Versicherungsbedingungen (AUB....)

Falls Du laut Versicherungsbedingungen eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist, d.h. in Deinem Fall bis Januar 2014 in Anspruch nehmen kannst
......dann würde ich mich auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt begutachten lassen.

Bei Sprunggelenksverletzungen kann es immer noch zu weiteren Verschlechterungen kommen. z.B Arthrose.

Selber kannst Du übrigens keinen Gutachter benennen.

Bestimmt bist Du doch derzeit noch in ärztlicher Behandlung, frag mal Deinen Arzt wie er die Situation einschätzt.

Soweit erstmal von mir - selber "Sprunggelenkbetroffene" ;)
Alles Gute und Gruß
Magenta
 
Hallo Flori,
Schau erstmal in Deine Versicherungsbedingungen (AUB....)

Falls Du laut Versicherungsbedingungen eine Begutachtung zum Ende der 3 Jahresfrist, d.h. in Deinem Fall bis Januar 2014 in Anspruch nehmen kannst
......dann würde ich mich auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt begutachten lassen.

Bei Sprunggelenksverletzungen kann es immer noch zu weiteren Verschlechterungen kommen. z.B Arthrose.

Selber kannst Du übrigens keinen Gutachter benennen.

Bestimmt bist Du doch derzeit noch in ärztlicher Behandlung, frag mal Deinen Arzt wie er die Situation einschätzt.

Soweit erstmal von mir - selber "Sprunggelenkbetroffene" ;)
Alles Gute und Gruß
Magenta

Hallo Magenta,

danke für den Tipp - gerade wegen drohender Arthrose hat man ja operiert, aber ich frag mal beim behandelnden Arzt nach :).

Welche Quote wurde Dir attestiert?

Grüße
 
...gut, dass sehe ich etwas anders.

Natürlich kannst Du Deiner PUV einen Gutachter vorschlagen, ob sie ihn dann nimmt ist eine andere Sache.

Behalte alle Deine Fristen fest im Auge und warte erst einmal ein Jahr ab.
Mach Dich nicht jetzt schon verrückt.

Dann laß Dich in der 3-Jahresfrist begutachten. Auch dieses Gutachten muß Deine PUV zahlen.

In der Zwischenzeit machst Du Dich hier schlau und liest Beiträge über Begutachtungen.

Gruß
Kai-Uwin

Bitte zitiere nicht die Beiträge auf die Du antworten willst...füllt nur unnötig die Beiträge.
 
Hallo Flori,


Meine PUV hat zunächst nur nach Vorlage von Arztberichten auf 2/10 Fußwert reguliert mit dem Hinweis, dass mir bis zum Ende der 3. Jahresfrist eine Neufestsetzung zusteht.

Ich war noch zu keinem Gutachter - wie gesagt die Regulierung ist bis jetzt nur auf Aktenlage passiert und daher hat die Versicherung zunächst auch nur am "untersten Limit" gezahlt.

Mit 2/10 Fusswert sind meine Einschränkungen viel zu niedrig bewertet worden. Laut meiner behandelnden Ärzte müsste vom Beinwert ausgegangen werden und da bei mir evtl. noch eine Versteifungsoperation ansteht dann ein entsprechend hoher Invaliditätsgrad.

Da ich von meiner Versicherung schriftlich habe, das auf jeden Fall noch eine Begutachtung und Nachfestsetzung stattfindet - warte ich jetzt auch bis ungefähr 3 Monate vor Ende der 3 Jahresfrist ab.

Wie hoch hat Deine Versicherung jetzt im ersten Schritt reguliert?

Übrigens ist das ein Standardsatz, dass die Versicherung mit Rückforderungen droht, falls sich was verbessern sollte ;)
Davon sollte man sich echt nicht abschrecken lassen - vor allem bespricht man dass ja auch erstmal mit seinen Fachärzten.

Gruß Magenta
 
Hallo Flori,

Hallo, bislang sind es 1/12 vom Bein - ich würde gerne auf 1/6 kommen - ist dies realistisch?

Grüße

Das kann ich Dir nicht beantworten und das wird Dir hier auch niemand beantworten können.

Zum einen weil Sprunggelenksverletzung nicht gleich Sprunggelenkverletzung ist und wirklich jeder Fall anders liegt - zum anderen sind wir weder Ärzte noch Gutachter.

Es wird davon abhängen, welche messbaren und sichtbaren Einschränkungen auf Dauer zurück bleiben werden und ob z.B. als Befund eine Arthrose vorliegt.

Wie gesagt Dein behandelnder Arzt - Orthopäde - kann Dir da mit Sicherheit mehr zu sagen.

Alles Gute und Gruß
magenta
 
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