• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Nach einem Verkehrunfall

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Skora86
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Skora86

Erfahrenes Mitglied
Hallo ihr lieben,
ich hatte am 30.12.2013 einen Verkehrsunfall auf eisglatter Fahrbahn.
Ich war auf dem Heimweg und bin durch ein auf der Gegenfahrbahn kommendes Fahrzeug mit Fernlicht geblendet worden. Ich kam dadurch rechts ins Bankett und lenkte gegen wieder auf die Fahrbahn, durch abbremsen kam ich ins schleudern, überschlug mich zweifach und kam auf der linken Fahrbahn auf dem Dach im Graben zum liegen. Ich wurde lleicht verletzt, Auto ist Totalschaden und ansonsten ist niemand oder ein anderer Sachschaden entstanden.

Ich bin auf der Straße mit höchstens 60 kmh unterwegs gewesen und es war kein Gramm gestreut, dies wurde erst durch die anordnung der polizei gemacht.

Heute kam der Bußgeldbescheid, mir wird vorgeworfen bei schlechten Straßenverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein und das ich nicht die rechte Fahrbahn benutz hätte.

Soll jetzt knapp 140 euro zahlen und bekomme 3 punkte . Weiss nicht was ich machen soll, ichhab den schaden und niemand anders obwohl naachweißlich die Straße nicht gestreut wurde und die Straße eigentlich bekannt ist das es dort sofort zu glatteis kommt.


Liebe Grüße
Skora86
 
Hallo,

schwierig:confused:

Du kannst einen RA aufsuchen und dich beraten lassen, aber wahrscheinlich wird es am Ende
viel teurer als der Bußgeldbescheid!

Natürlich kannst du auch Einspruch einlegen und deine Sachlage schildern!

Info:

http://www.unfall-und-was-nun.de/bussgeldverfahren-bussgeld-oder-strafe/

http://www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de/

http://www.unfall-und-was-nun.de/bussgeld-bussgeldverfahren-verfahrensablauf/

http://www.strassenverkehrsrecht.net/bussgeldverfahren/einspruch-gegen-bussgeldbescheid

http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/?utm_expid=78770716-0.VyIXtEO1Rc6uZqBpJ6rhkA.0


Achtung Einspruch Frist:

http://dejure.org/gesetze/OWiG/67.html

Prozedere: (Verfahren nach einem Einspruch)
Auf den Einspruch hin kann die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid zurücknehmen. Andernfalls leitet sie den Vorgang weiter an die Staatsanwaltschaft, die ihn dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt!

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoe...ondereVerfahrensarten/owi_verfahren/index.php

http://www.iww.de/va/archiv/owi-rec...escheid-nach-67-ff-owig-wissen-muessen-f31307


W. Info:

Streupflicht: Außerorts darf Straße glatt sein!
http://www.fahrschule-online.de/streupflicht-ausserorts-darf-strasse-glatt-sein-767001.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Straßenbaulast

http://www.gesetze-bayern.de/jporta...0027228&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true

http://www.iww.de/ue/archiv/verkehr...tung-wegen-verletzung-der-streupflicht-f19626

http://www.es-ist-recht.de/urteile-tipps/beratung/202-streupflicht.html

http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/bekanntmachungen/2009-01-2620info20winterdienst.pdf


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte am 30.12.2013 einen Verkehrsunfall auf eisglatter Fahrbahn.

Heute kam der Bußgeldbescheid, mir wird vorgeworfen bei schlechten Straßenverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein und das ich nicht die rechte Fahrbahn benutz hätte.

Soll jetzt knapp 140 euro zahlen und bekomme 3 punkte .
Liebe Grüße

Skora86


Hallo Skora,
unter den Umständen würde ich es auf jeden Fall versuchen. Wenn du es selber machst beschränkt sich das finanzielle Risiko auf ein höheres Bearbeitungsentgeld.

" es war kein Gramm gestreut, dies wurde erst durch die anordnung der polizei gemacht."

ist sicherlich ein gutes Argument für dich

"und die Straße eigentlich bekannt ist das es dort sofort zu glatteis kommt."
und das max 60 km/h und solchen Umständen schon ziemlich viel ist stehen dem natürlich entgehen.

Siegfried hat dich ja schon mit vielen Links dazu versorgt.

Ob du einen Anwalt, dann einen FA für Verkehrsrecht ist Geschmackssache und hängt natürlich stark davon ab ob man sich so einen Einspruch überhaupt selbst zutraut.
Manchmal helfen Fachkenntnisse und Ausdrücke der Anwälte weiter, aber zaubern können die auch nicht. Und ob die sich, bei so einem Kleinkram für si,e wirklich mit ihrem Brief ins Zeug legen ist je nach Anwalt sehr verschieden.
Auf jeden Fall lassen die es sich gut bezahlen.

VG DH
 
Hallo @all,
wollte nur kurz berichten,
das ich erfolgreich Einsoruch eingelegt habe

Der Bußgeldbescheid wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Der Brief kam am Ostersamstag vom Gericht, dort stand dann eben das der Staatsanwalt auch schon zugestimmt hat wegen geringer Schuld das Verfahren ein zustellen!

Danke euch, den die Links waren sehr hilfreich!

Lg Skora86
 
Hallo Skora86,

welche Verletzungen, außer crps, hast du an deiner linken Hand?
Es besteht ja anscheinend auch keine Zweofel, daß diese Verletzung/en vom Unfall kommen, da du ja deine Hand am Steuer hattest.
Hattest du evtl. auch Schulterschmerzen linksseitig?
Wäre schön,wenn du mir diese Fragen beantworten könntest.

Ach ja, nochmal zur Begutachtung.
Vielleicht hast du ja Glück und hast einer der wenigen neutralen Gutachter erwischt,ich würde es dir von genzem Herzen wünschen.
Die Begutachtung meiner Mum dauerte ca.4 Std.,aber nicht durch die Untersuchungen (ich überlege gerade welche Untersuchungen? ), sondern, weil er die passende Formulierungen suchte ( geschlossene Augen und den Anschein starken Nachdenkens ;-) ). So verging die Zeit. Von dem,was er so ins Diktiergerät sprach und was dann im Gutachten stand, ist nicht viel übrig geblieben und davon sind 95% Unwahrheiten.
Dieses Gutachten besteht zum größten Teil aus copy and paste.

Bitte melde dich,wenn dein Gutachten da ist.

GlG
für Nessa
 
Hallo Nessa ,

welche Verletzungen, außer crps, hast du an deiner linken Hand?
Mein Crps resultiert aus meinem Arbeitsunfall am 17.5.2013 wo ich in der Arbeit auf Grund von Nässe ausgerutscht und auf dem Unterarm gestürzt bin, und mir eine distale Radiusfraktur zugezogen. Diese wurde am 23.5.2013 mit einer Platte operativ gerichtet.


Es besteht ja anscheinend auch keine Zweofel, daß diese Verletzung/en vom Unfall kommen, da du ja deine Hand am Steuer hattest.
Ja weil meine eigentliche Verletzung der Hand schon vor dem Unfall bestand, genauso wie das Crps .

Hattest du evtl. auch Schulterschmerzen linksseitig?
Ja ich hatte tatsächlich auch Schmerzen an der linken Seite. Bei mir wurde eine HWS-Disortation , BWS-Prellung, SHT Grad 1, div, Prellungen; Nierenprellung und mehrere Risse in den Facettengelenken der Lws.

Wobei ich seit dem Unfall das Problem habe das mir fast täglich die Wirbelgleiten und das ist zum Teil sehr schmerzhaft.

Genauso das wir erst nachdem Unfall Gewissheit hatten das ich während eintritt in das Unfall geschehen und zum liegen kommen auf dem Dach im Straßengraben, bewusstlos war und mir das Stück und Teile aus der Klinik durch meinen Schock fehlen.

Wir haben auch durch die Polizei erfahren das ich eigentlich dem Zustand entsprechend unseres Autos Tod oder schwerstverletzt hätte sein müssen und das ich wirklich wie die Zeitung schrieb mit einem Wunder ins neue Jahr gestartet bin.

Und selbstverständlich meld ich mich wenn ich mein Gutachten habe, mehr Infos hab ich heute schon in dem Thread gepostet
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?goto=newpost&t=29183 da es eine kleine Änderung auf Grund des neurologischen Gutachten.
Wenn du noch fragen hast dann frag ruhig oder melde dich einfach per PN


Glg Skora86
 
Zuletzt bearbeitet:
Back
Top