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Nach Betriebsbesichtigung mit dem TAD, darf Patient nicht dabei sein.

Danke Andi73, da hast Du schon alles zusammengefasst ,was zu beachten ist. Und Karl54, ja die Akteneinsicht fordern......da muß der TAD Termin+Ergebnis ja vorhanden sein. Die Zeugenaussagen Deiner Kollegen sind wichtig
Vielleicht gibt es Gefährdungsanalysen für Deinen Bereich bei der Gewerkschaft. Ich habe bei meiner Recherche auch immer über den deutschen Tellerand geschaut. In etlichen Eu Ländern sind die Festellungsverfahren+Bescheid unserer BK's innerhalb eines Jahres erledigt! Aber unwillig bzgl. Schadenshaftung usw.....sind sie da auch!
Irgendwie ganz schöner Murks!!!
Auf unsere Knochen.......
......trotzdem bleib dran!!!
L.gTrollin68
 
Hallo,

nun seit der letzten Betriebsbesichtigung mit dem TAD im Fall BK-2113 ist nichts mehr passiert. Die wollten eigentlich nochmals eine zweite Betriebsbesichtigung ansetzen, wenn die Firma sich darauf vorbereitet hat. Die Firma will dann dem TAD Bescheid geben, wann der Termin sein soll bis dahin wollen sie sich vorbereiten.

Nun hat aber der TAD zum 01.09.2020 festgestellt das ich die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt habe, darum hat jetzt die BG den ominösen Beratungsarzt eingeschaltet zur Stellungnahme. Dann wird wohl keine zweite Betriebsbesichtigung mehr durchgeführt.
Bin nur gespannt, was in der Stellungnahme des ominösen Beratungsarzt drinsteht, vielleicht schon mehr in Richtung Gutachten, schauen wir mal. Wenn das so ist, werde ich mit meinem RA Widerspruch einlegen zu dieser Stellungnahme.

Gruß Karl
 
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