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Mitwirkungspflicht priv. BUV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kuckuk
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kuckuk

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich habe ein strategisches Problem:

Meine priv. BUV hat einen orthopäd. Begutachtungstermin anberaumt. Ihr genügt zur Anerkennung einer Leistungspflicht nicht, dass der gesetzl. Rentenversicherungsträger zwischenzeitlich unbefristete EU-Rente bewilligt hat

bzw. das Versorgungsamt 60 und Merkzeichen G bewilligte

in einem Berufsfeld, wo es ausgesprochen auf Fähigkeiten der Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit ankommt. Der Vertrag schließt abstrakte bzw. Verweisung generell aus.

Ich bin dermaßen geplättet über so viel unverfrorener Offensichtlichkeit und frage mich, wie meine Mitwirkung auszusehen hat.

Genügt es, schweigend beim Termin zu erscheinen? Die Versicherung hat alle Befunde sowie Bescheide des Rentenversicherungsträgers usw.

Meines Erachtens geht es der BUV ausschließlich darum, ihre Zahlungsverpflichtung weiter nach hinten zu schieben, da ich immer wieder größere Batzen rückwirkend bekomme ohne Anerkennung einer Leistungsverpflichtung.

Wie sieht das bei einer Klage aus, wenn diese Begutachtung das Ergebnis einer vollen Leistungsfähigkeit hätte :confused::cool:. Lacht der Richter und bezieht sich auf die vorhandenen Gutachten oder fängt die ganze Gutachterei von vorne an?

Muss ich mich wirklich noch darum bemühen, irgend etwas glaubhaft zu machen? M.E. ist das zur genüge geschehen über Versorgungsamt sowie Rentenversicherungsträger und kann mir schlecht vorstellen, dass ein Zivilrichter vorliegende amtliche Ergebnisse anzweifelt

Grüße
 
Parteigutachten oder Gerichtsgutachten

Hallo Kuckuck,

Du bist Vertragspartner Deiner PUV, was allerdings nicht heißt, dass Du alles hinnehmen musst. Die PUV hat das Gutachten in Auftrag gegeben. Damit ist es zunächst erst einmal ein Parteigutachten.

Wenn die PUV Dich plätten möchte, so wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als zu klagen. Dann würde ich allerdings an Deiner Stelle den Gutachter, der bereits für die PUV gearbeitet und sicherlich nicht in Deinem Sinne begutachtet hat, als Gerichtsgutachter ablehnen.

Es macht auch keinen Sinn, im Gerichtsfall das vorhandene Gutachten der PUV anzuerkennen, was ja letztendlich im Widerspruch zu Deinem eventuellen Klagebedürfnis stehen würde. Denn Du klagst ja nur, wenn Dich die PUV abbügelt und zwar auf Grundlage des dann vorhandenen Gutachtens, was die PUV in Auftrag gegeben hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

verstehe ich das richtig, dass zivilrechtlich durchaus die Möglichkeit besteht, dass die vorhandenen sozialrechtlichen Tatbestände neu aufgerollt und angezweifelt werden ?

Reicht meine Mitwirkung indem ich beim Termin erscheine, mich untersuhen lasse und ansonsten schweige?

Grüße
 
Hallo Kuckuck,

ja, es ist tatsächlich so, dass zivilrechtlich noch mal alles neu aufgerollt und vor allem auch von dir bewiesen werden muss!

So gab es z.B. erst letztes Jahr eine Entscheidung des LG Bielefeld, wo eine private BU-Rente abgelehnt wurde, obwohl die Klägerin eine Erwerbsminderungsrente der DRV bezog. Begründet wurde die Ablehnung mit dem fehlenden Beweis der Berufsunfähigkeit.

Ich denke, schweigen könnte gefährlich werden, denn DU trägst die Beweislast.
Berate dich am besten mit deinem Anwalt, an welcher Stelle schweigen gut oder schlecht ist.

Gruß
Joker
 
Hallo Kuckuck,

dein:
Meines Erachtens geht es der BUV ausschließlich darum, ihre Zahlungsverpflichtung weiter nach hinten zu schieben, da ich immer wieder größere Batzen rückwirkend bekomme ohne Anerkennung einer Leistungsverpflichtung.

Meine priv. BUV hat einen orthopäd. Begutachtungstermin anberaumt. Ihr genügt zur Anerkennung einer Leistungspflicht nicht, dass der gesetzl. Rentenversicherungsträger zwischenzeitlich unbefristete EU-Rente bewilligt hat bzw. das Versorgungsamt 60 und Merkzeichen G bewilligte.

Ja.....du hast es voll und ganz erkannt um was es hier wohl geht.;) Die Versicherung bzw. der Sacharbeiter gehört wohl zu der
Sorte "Stingstiefel" der noch ein paar €€€ % ein haschen möchte. (sonder Zulage)

Andererseits muss mancher Sacharbeiter u. a. der Innenrevision
für sein tun "event. BUZ -Anerkenntnis" Rede und Antwort stehen.

Man sollte immer Äpfel mit Äpfel vergleichen und darum meine ich, dass trotz unterschiedlichen Rechtsnormen (BUZ--DRV) in Unkenntnis der Aktenlage
und Versicherungs AGB
, die Anerkennung der EU-Rente mit G vom Vers. Amt.
für eine Anerkennung einer BUZ-Leistungspflicht ausreichen sollte.

Bei bei vielen anderen Versicherung reicht die EU-Rente ect. für eine Anerkennung aus. (min. so lange die EU-Rente von der DRV bewilligt wird)


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Kuckuk,

Dein Vertrag und die Erfüllung dieses Vertrages mit Deiner privaten BU-Versicherung ist eine ganz eigene Sache.

Natürlich muß die BUV nicht eine EM-Rente und einen Schwerbehindertenausweis mit 60% und G anerkennen, sie wollen ihr eigenes Gutachten erstellen.
Für mich ist das nicht groß verwunderlich, nur warum kommen sie erst jetzt damit?
Solltest Du aufgrund des GA der BUV keine BU-Rente bekommen, dann hat das nichts mit Deiner EM-Rente zu tun.
Es gibt doch auch genug UO die eine private BU-Rente bekommen aber wegen der EM-Rente klagen.

Um diese Begutachtung wirst Du nicht herum kommen, nimm eine Begleitung mit und alle Unterlagen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Hallo,

du musst dem Arzt auch unbedingt Rede und Antwort stehen - du kannst das allerdings von deiner Seite gut vorbereitet tun, dann wird es überzeugender.

Mache eine Liste aller deiner Beschwerden (evtl. auch mit Befundung vom Arzt) und legen sie dem Gutachter vor - dann geht nichts vergessen und er kann sich nicht rausreden, er hätte es nicht gewusst.

Ich habe zur Begutachtung auch eine Liste der mitgebrachten MRT-, CT- u. Röntgenaufnahmen gehabt und habe mir abzeichnen lassen, dass der Arzt sie hatte (quasi eine "Quittung"). Und siehe da, die Begutachtung von wichtigen Aufnahmen ist "unter den Tisch" gefallen - aber ich kann nachweisen, dass ich die Aufnahmen vorgelegt hatte! Ob und was mir das bringt, weiß ich allerdings noch nicht ...

Genauso kann man sich sicher auch eine Liste der vorgelegten Befunde gegenzeichnen lassen. Dann kannst du nachweisen, dass die Unterlagen dem Gutachter auch tatsächlich vorgelegen haben.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Danke an Alle

und besonders für dieses Urteil. Diese Krankenschwester, die da in Bielefeld den Prozess mangels Beweisen verloren hatte, war m.E. anwaltlich übelst vertreten, sonst hätte das meiner Meinung nach nicht passieren dürfen.

Andererseits muss mancher Sacharbeiter u. a. der Innenrevision
für sein tun "event. BUZ -Anerkenntnis" Rede und Antwort stehen.
Das kann ich nachvollziehen und habe mich demzufolge wieder etwas abgeregt

wobei das hier, wenn sich der Gutachter nicht lächerlich machen möchte...
die Anerkennung der EU-Rente mit G vom Vers. Amt.
für eine Anerkennung einer BUZ-Leistungspflicht ausreichen sollte.
... ausreichen wird

Ist eine niedergelassene Praxis, mit web präsenz und üblichem orthopäd. Angebot. Von daher werde ich dem Gutachter zwecks Zeitersparnis die Unterlagen vom Versorgungsamt von vor eineinhalb Jahren in die Hand drücken und gut ist und sollte er tatsächlich auf die Idee kommen und noch zusätzliches erfragen wollen um mich vielleicht zu verunsichern, dann hat er Glück, wenn ich nur schweige. Begleitperson habe ich natürlich dabei.

Grüße

und nochmals vielen Dank
 
so wie Du Rudinchen,

hab ich das auch immer gemacht, nachdem ich geschnallt habe, wie die Begutachterei geht. Zusätzlich habe ich in Schriftform meine Probleme mit Hinweis auf den erklärenden harten Befund beschrieben.

Unter den Tisch gefallen ist mit dieser Methode bei mir nichts im Gegenteil: Man hat Bezug genommen auf mein Geschriebs.... natürlich bagatellisierend.... das sind ja Parteigutachter und man wär naiv, würde man was anderes erwarten.

Soll Dir Mut machen

Aber dieses Mal hab ich keinen Bock auf solche Mätzchen.

Grüße
 
verstehe ich das richtig, dass zivilrechtlich durchaus die Möglichkeit besteht, dass die vorhandenen sozialrechtlichen Tatbestände neu aufgerollt und angezweifelt werden ?

Grüße

Hallo Kuckuk,
es ist leider so :mad: dass kann ich aus eigener jahrelanger leidvoller Erfahrung berichten.
Formal werden die sozialrechtlichen Entscheidungen nicht neu aufgerollt vom Landgericht sondern sie sind einfach nicht relevant!
Selbst bei voller Erwerbsunfähigkeit muss eine private BU nicht zahlen!

Und find mal einen guten Anwalt wenn du auf PKH angewiesen bist! :(

VG DH
 
Hallo zusammen,

Rekobär, verwechselst du PUV und BUV? ;)

Kai-Uwin,
du hast es auf den Punkt gebracht!

Kuckuck,
wenn du die Versicherungsbedingungen liest, dann wirst du sehr wahrscheinlich feststellen, dass die BUV das Recht hat dich zu einem GA zu schicken... so ist es nun einmal leider.
Du hast genug Erfahrung um zu wissen wie du dich beim GA verhalten solltest ;)
Tatsächlich ist es so, wie auch DH geschrieben hat: auch wenn es völlig unlogisch erscheint (und auch ist): die anerkannte EMR bedeutet nicht, dass du auch bedingungsgemäß BU bist. Eine "echte" Erklärung dafür gibt es nicht, denn streng genommen ist das Quatsch!
Es hat halt bisher dazu noch kein Grundsatzurteil des BGH gegeben und das werden auch zukünftig die Herren der Versicherungswirtschaft zu vermeiden wissen. Streng genommen müsste nämlich das Vorliegen einer vollen EMR, für jeden der mind. 6 Stunden täglich gearbeitet hat, automatisch auch das Vorliegen der BU bedeuten!
Also: halt durch und beiß die Zähne zusammen.
Viel Erfolg auf der Suche nach dem passenden Anwalt! :mad:

Gruß
greek
 
Euch Beiden auch nochmal Danke! Die buttonmöglichkeit ist verbraucht, sonst wär's schon geklickt.

Ich nehm fast an, dass es sich so verhält wie Siegfried es geschrieben hat, dass der SB zu seiner eigenen Rechtfertigung etwas benötigt,

denn die Hälfte des Gesamtanspruchs bis zum Ablauf der Anspruchsdauer 60. Lj ist bereits gezahlt (ohne Anerkennung einer Leistungsverpflichtung) immer rückwirkend

Ich fühle mich - empört, aufgebracht und außer mir - aber siegessicher:rolleyes:. Denn so sonnenklar wie dieser Fall ist.... beruflich sehr hohe Mobilitätsanforderung sowie hohe Anforderung an physische und psychische Belastbarkeit und das mit Merkzeichen G.... das ist wie Krankenschwester im amb. Pflegedienst mit Rollator und pampers :D

Deshalb mach ich mir vorerst keinen Kopf mehr.... erst dann wieder, wenn der Gutachter sich lächerlich gemacht hat und ich tatsächlich klagen muss.

Ja.... RA habe ich.... Ich tue schon lang nix mehr mit diesen Mischpoken im Alleingang und erinnere noch böse an die Zeiten meiner ersten Begegungen mit der Agentur, als ich in der Reha sozusagen frisch operiert meine erste Sperrung wegen Nichtmitwirkung erhielt. Drei waren's insgesamt 3/4 Jahr hat's gedauert, bis die Herrschaften ihr Nichtweiterkommen mit mir zur Kenntnis nahmen. Von daher: Nie mehr Nix ohne meinen Anwalt ;) und es ging alles außergerichtlich und wird dieses mal auch so sein, hoffe ich.

Grüße
 
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