Hallo,
ich habe ein strategisches Problem:
Meine priv. BUV hat einen orthopäd. Begutachtungstermin anberaumt. Ihr genügt zur Anerkennung einer Leistungspflicht nicht, dass der gesetzl. Rentenversicherungsträger zwischenzeitlich unbefristete EU-Rente bewilligt hat
bzw. das Versorgungsamt 60 und Merkzeichen G bewilligte
in einem Berufsfeld, wo es ausgesprochen auf Fähigkeiten der Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit ankommt. Der Vertrag schließt abstrakte bzw. Verweisung generell aus.
Ich bin dermaßen geplättet über so viel unverfrorener Offensichtlichkeit und frage mich, wie meine Mitwirkung auszusehen hat.
Genügt es, schweigend beim Termin zu erscheinen? Die Versicherung hat alle Befunde sowie Bescheide des Rentenversicherungsträgers usw.
Meines Erachtens geht es der BUV ausschließlich darum, ihre Zahlungsverpflichtung weiter nach hinten zu schieben, da ich immer wieder größere Batzen rückwirkend bekomme ohne Anerkennung einer Leistungsverpflichtung.
Wie sieht das bei einer Klage aus, wenn diese Begutachtung das Ergebnis einer vollen Leistungsfähigkeit hätte
. Lacht der Richter und bezieht sich auf die vorhandenen Gutachten oder fängt die ganze Gutachterei von vorne an?
Muss ich mich wirklich noch darum bemühen, irgend etwas glaubhaft zu machen? M.E. ist das zur genüge geschehen über Versorgungsamt sowie Rentenversicherungsträger und kann mir schlecht vorstellen, dass ein Zivilrichter vorliegende amtliche Ergebnisse anzweifelt
Grüße
ich habe ein strategisches Problem:
Meine priv. BUV hat einen orthopäd. Begutachtungstermin anberaumt. Ihr genügt zur Anerkennung einer Leistungspflicht nicht, dass der gesetzl. Rentenversicherungsträger zwischenzeitlich unbefristete EU-Rente bewilligt hat
bzw. das Versorgungsamt 60 und Merkzeichen G bewilligte
in einem Berufsfeld, wo es ausgesprochen auf Fähigkeiten der Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit ankommt. Der Vertrag schließt abstrakte bzw. Verweisung generell aus.
Ich bin dermaßen geplättet über so viel unverfrorener Offensichtlichkeit und frage mich, wie meine Mitwirkung auszusehen hat.
Genügt es, schweigend beim Termin zu erscheinen? Die Versicherung hat alle Befunde sowie Bescheide des Rentenversicherungsträgers usw.
Meines Erachtens geht es der BUV ausschließlich darum, ihre Zahlungsverpflichtung weiter nach hinten zu schieben, da ich immer wieder größere Batzen rückwirkend bekomme ohne Anerkennung einer Leistungsverpflichtung.
Wie sieht das bei einer Klage aus, wenn diese Begutachtung das Ergebnis einer vollen Leistungsfähigkeit hätte
Muss ich mich wirklich noch darum bemühen, irgend etwas glaubhaft zu machen? M.E. ist das zur genüge geschehen über Versorgungsamt sowie Rentenversicherungsträger und kann mir schlecht vorstellen, dass ein Zivilrichter vorliegende amtliche Ergebnisse anzweifelt
Grüße