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Mit dem Fahrrad von Autofahrer angefahren

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas LissiM
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

LissiM

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
ich (Studentin, 25) wurde heute morgen auf dem Weg zur Uni von einem Autofahrer (der eine rote Ampel überfahren hat) angefahren. Ich war darauf kurz bewußtlos und bin anschließend ins Krankenhaus gefahren. Glücklicherweise ist trotz starker Schmerzen im Arm nichts gebrochen und ich habe "nur" einen Haufen Schürfwunden, Prellungen und ein sogenanntes Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung. Also nochmal Glück gehabt. Nach dem Unfall stand ich vollkommen unter Schock, habe gerade mal so Personalien vom Unfallverursacher und von Zeugen aufgenommen.
Eben habe ich mit dem Verursacher telefoniert, wenn ich ihn richtig verstehe will er es gütlich regeln, sagte auch er sei über "Dunkelgelb" gefahren (die Ampel war eindeutig rot, bestätigen auch die Zeugen) - und für den Schaden am Fahrrad aufkommen...er ist zwar nett scheint das Ganze aber etwas "runterspielen" zu wollen. Nun überlege ich ob ich den Unfall nachträglich bei der Polizei melden soll, außerdem möchte ich eigentlich, dass er seine Versicherung einschaltet, weiß auch nicht ob mir nicht evtl Schmerzensgeld zusteht...
Kann mir da jemand weiterhelfen?
LG Lissi
 
Hallo LissiM,

zunächst einmal Willkommen im "Club".

Wenn Du 100%ig weist, dass Du gesundheitlich keinerlei Folgen davontragen wirst, dann kannst Du Dich auf so einen Deal einlassen.

Aber: Kein Mensch weiß 100%ig was gesundheitlich folgt.
Was passiert, wenn sich eine Deiner Schürfwunden entzündet?
Was passiert, wenn Du Dich als Schreckreaktion des Scherzes nach einer Berührung der Wunden ungünstig bewegst, dabei stolperst und Dir einen Arm brichst?
Was passiert, wenn Du morgen wieder einen unverschuldeten Unfall hast und der Gegner diesmal sagt, es sei gar nichts passiert, weil alle die (neuen) Schäden von dem alten Unfall herrühren würden?
Was, wenn die Ärzte etwas übersehen haben oder eine Verletzungsfolge erst in den nächsten Tagen (Wochen) herausbildet. Der derzeitige Schmerz kann ja etwas anderes überdecken oder eine Unfallfolge kann sich erst in den nächsten Wochen herausbilden (Fehlhaltung zur Schmerzvermeidung - Darus resultierend Verspannung - Daraus resultierend beliebiger Folgeschaden).

Ergo: Alles dokumentieren.

Schmerzensgeld steht Dir natürlich zu.

Meldung bei Polizei: Dafür die Polizei anrufen und nachfragen. Nach allem was ich inzwischen gelernt habe und was ich weiß, würde ich den Unfall aus versicherungstechnischen Gründen zu Protokoll geben.

Meldung bei seiner Versicherung: Die Meldung bei seiner Versicherung kannst Du, soweit ich weiß, auch mit Vermittlung über den Zentralruf der Versicherer machen.

Wenn Du beim Arzt angegeben hast, dass Deine Verletzungen durch einen Unfall verursacht worden sind, dann kommt ohnehin noch ein Fragebogen von der Krankenkasse.

Beweissicherung: Mache Fotos von Dir und Deinen Verletzungen. Schreibe alle Deine Aufwendungen auf (Fahrten zum Arzt, Anfertigung von Fotos, Zuzahlungen für Medikamente etc.). Dir wird das alles ersetzt werden müssen.
Und besorge Dir bei Gelegenheit einen Arztbericht.

Hilft das für die erste Entscheidungsfindung?

Grüße
oohpss
 
Hey, ich kann oohpss nur zustimmen, und vor allen, lass Dich nicht von der ,,Nettigkeit'' anderer Leute blenden. Denn die wollen immer ihren Vorteil, niemals Deinen! Und sieh es mal von der anderen Seite: hättest Du sein KFZ schuldhaft beschädigt, wäre der Unfallgegner mit Sicherheit bei Deiner Vers. vorstellig geworden. Gruss HuschHusch
 
Hallo Lissi,

herzlich willkommen hier im Forum für Unfallopfer!
Studenten sind genau so wie Schüler Unfallversichert (Unfallkasse) ! das heißt der Wegeunfall sollte schnellstmöglich gemeldet werden > Sekretariat der Uni bzw. der Hochschule!
Wenn es irgend geht mit einem Nachweis - ich weis nicht wie Dein derzeitiger Zustand ist > laufen .... (evtl. Brief per Einschreiben).
Wie schon mehrfach gesagt, würde ich den Unfall unbedingt noch der Polizei melden! Denn wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt sieht dies nicht ganz so gut aus! Dann steht wo möglich Aussage gegen Aussage.... Kurz nach dem Unfall lässt sich noch einiges klären (Zeuge). Es ist wichtig falls sich noch im Nachhinein etwas ergibt Noch etwas, bitte den behandelnden Arzt um einen so genannten Arztbrief (darin steht kurz und bündig Frau Karla Müller hatte folgende .... es wurden Medikamente YXZ verordnet. > Alles andere wurde bereits geschrieben Meldung an die KFZ-Haftpflicht usw.....
gute Besserung!

Alles Gute
Joachim

PS. Für das Thema Schmerzensgeld ist es wohl noch viel zu früh - ja und es müssten schon ziemlich schwere Verletzungen sein! Hier in Deutschland gibt es nicht so arg viel ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lissi,

da es sich hier um ein Unfall mit Personenschaden handelt, war der Unfall beteiligte Autofahrer verpflichtet die Polizei zu informieren bzw. zu rufen.
Ich würde Dir raten, den Unfall und die bekannten Zeugen der Polizei schnellsten zu melden. Noch kannst Du nicht abschätzen ob Körperschäden zurück bleiben und später können sich auch Zeugen schwer an die Einzelheiten erinnern.
Ab zur Polizei und den Unfall anzeigen! Es ist durch aus möglich, dass Du übermorgen bei rot die Ampel passiert hast und der Fahrer des Auto Schadenersatzansprüche bei Dir gelten machen will.

MfG.
Pit
 
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