Milzverlust PUV
Hallo embe,
zu Deiner Frage habe ich in einem Fachbuch nachgelesen:
Der traumatische Milzverlust hinterlässt bei Erwachsenen nach einer
Anpassungsperiode von etwa einem Jahr keine objektierbaren Funk-
tionseinbußen, die eine dauernde Beeinträchtigung und damit einen
Invaliditätsanspruch begründen könnten.
Ausnahmen sind Verwachsungen und eine - vor allem bei Kindern -
eine erhöhte Infektionsanfälligkeit, wenn der Kausalzusammenhang
mit dem Milzverlust hinreichend wahrscheinlich ist.
Bei einer Immunschwäche sind für die Höhe des Invaliditätsgrades
Häufigkeit, Schwere und Dauer der Infektionen maßgeblich.
Der Organverlust als solcher ohne objektive Funktionsdefizite recht-
fertigt die Annahme dagegen nicht, weil die "Versehrtheit" kein
anspruchsbegründendes Kriterium darstellt.
Die östereichischen Versicherungsbedingungen enthalten in der Gliedertaxe für den
Milzverlust einen Invaliditätsgrad von 10 %.
Viele Grüße
Meggy