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Merkzeichen "G"

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas uwe2007
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Hallo Forum,
mal eure Meinung dazu:

Ist damit das, Merkzeichen "G" möglich?:

Spondylathrose in HWS/LWS
BSV C5/C6 C6/7 Osteochondrose
BSV in L3/4, L4/5 und L5/S1
Bds. Hüftdysplasie
Knie re. Knorpel "kaputt"
Mittelgradige Anpassungsstörung/Psyche

Gruß
Uwe
 
Hallo Uwe,

Spondylathrose in HWS/LWS
BSV C5/C6 C6/7 Osteochondrose
BSV in L3/4, L4/5 und L5/S1
Bds. Hüftdysplasie
Knie re. Knorpel "kaputt"
Mittelgradige Anpassungsstörung/Psyche


da gehe ich mal davon aus das du HWS und Anpassungsstörung erst mal ausklammern kannst, mit einbezogen wird sicher die Hüftdysplasie und der Knorpelschaden, die Bandscheibenvorfälle in der LWS werden erst mit einbezogen wenn du damit Lähmungserscheinungen hast, bzw. die LWS versteift ist.

Wohlgemerkt habe ich mich hier rein auf die Fragestellung zum "G" bezogen, den Rest der Beurteilung der Behinderung betrifft ja alle Schäden.

Das ist erst mal mein Kenntnisstand, was aber nicht heißen soll das manche Versorgungsämter großzügiger das "G" erteilen.

Ich würde auf jeden Fall an deiner Stelle im Antrag das "G" beantragen und einfach noch das "aG" mit ankreuzen;) - frei nach dem Motto "Frechheit siegt".

Mehr als ablehnen geht nicht.

VG
Gitti
 
Hallo Uwe,
was sagt dein Arzt?
Die Entscheidungen der Versorgungsämter sind nicht immer nachvollziehbar, also erst mal Antrag einreichen, und schauen was passiert.
Danach kann man entscheiden, Widerspruch oder ein wenig warten und Verschlimmerungsantrag.
Mir wurde das Merkzeichen verweigert, obwohl zwei Ärzte der Meinung sind, das ich Anspruch auf das G und den Parkausweis habe.
Ich habe auf Anraten des Anwalts auf den Widerspruch verzichtet, da im Bescheid mehrere Dinge nicht Berücksichtigt werden, und mache das, da inzwischen noch eine Einschränkung dazu kam, über die Verschlimmerung.

Unterm Strich ist immer das wichtigste was die Ärzte bescheinigen, da ja gerade meist nur die Diagnosen der Ärzte für die Entscheidung eine Rolle spielen.
 
Hallo uwe2007,

allein die von Dir aufgeführten Diagnosen lassen keine Rückschlüsse darauf zu, wie stark Deine Gehfähigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Das ist jedoch ein Hauptkriterium für die Zuerkennung des Merkzeichens.
LWS-, Knie- und Hüftbeschwerden können durchaus zu gravierenden Problemen führen, das müssen sie aber nicht in jedem Fall.

Mal ein Beispiel: zwei Menschen haben die Diagnose MS. Beide sind sie schwerbehindert nach dem SB-Gesetz. Der eine ist flott auf den Beinen und hat keine Einschränkungen beim Laufen (dafür vielleicht andere Einschränkungen, die nicht relevant sind für das "G"). Und der andere ist so schwer in seiner körperlichen Mobilität eingeschränkt, dass er ständig im Rolli sitzt...
Der eine würde das G bekommen, der andere nicht.
Es kommt also immer auf die tatsächlich relevanten Diagnosen an und auf deren Auswirkungen bei der Fortbewegung.

Es gibt eine Reihe von Prüfkriterien für das Merkzeichen G, die man im Internet oder hier im Forum nachlesen kann (dafür bitte die Foren-Suche bemühen).
Hier mal ein Link von vielen: http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=837104&llmid=0


Alles Gute für Dich.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Uwe,

Spondylathrose in HWS/LWS
BSV C5/C6 C6/7 Osteochondrose
BSV in L3/4, L4/5 und L5/S1
Bds. Hüftdysplasie
Knie re. Knorpel "kaputt"
Mittelgradige Anpassungsstörung/Psyche

Merkzeichen G:
http://vmg.vsbinfo.de/d/1.htm

GDS-Tabelle
http://vmg.vsbinfo.de/contact/inhaltsverzeichnis.htm

Es geht um Funktionseinschränkungen und dadurch bedingte Beeinträchtigungen im Alltag und nicht um Diagnosen

Für Hüftdysplasie gibt's gar nix, re Knie Knorpel kaputt auch nur dann, wenn Bewegungseinschränkungen, Bandlockerung, Baker zyste oder Entzündung vorhanden ist. Dasselbe gilt für die WS.

Das kannst Du alles der Tabelle entnehmen.

Ach und die erzielbaren Einzelpunkte addieren sich auch nicht was dann den kasus knacktus der subjektiven Bewertungsmöglichkeit des Gutachters darstellt

Da Merkzeichen den Staat was kosten, kannst Du davon ausgehen, dass Du erheblich was vorweisen musst, um in diesen Genuss zu kommen.

Grüße und viel Erfolg
 
Hallo Uwe,

über Voraussetzungen zum Merkzeichen "G" hatten wir es erst vor ein paar Tagen.

Die aufgezählten Krankheitswerte sagen erst mal nicht viel aus, weil daraus nicht die tatsächliche Einschränkungen, Möglichkeiten und Bewegungshindernisse erkennbar sind.

Wesentlich sind also die tatsächlichen Einschränkungen, die sich im täglichen Alltag aus den Beschwerden und Schädigungen ergeben.
Suche doch mal nach dem Begriff, da geht es zB ua um die noch mögliche Wegstrecke.


Gruss

Sekundant
 
Hallo,

ich habe zum Antrag ein Begleitschreiben zusätzlich beigefügt und hierin alle Funktionseinschränkungen nochmals aufgeführt.

Zusätzlich habe ich ganz explizit niedergeschrieben, dass ich nicht in der Lage bin 4 x täglich eine Wegstrecke von 500 Metern in 20 Minuten zurück zu legen.

Hat einwandfrei funktioniert - G wurde bewilligt.

Gruß
Jürgen
 
Hallo Uwe!

Nutz mal im Suchfunktion.

Im Thread "Feststellung des GdB nach Unfall" habe ich am 16.10.2012 um 17.06 Uhr den Gesetzestext der Versorgungsämter für die Bewilligung des merkzeichens G eingestellt.

Ich könnte mir vorstellen, daß ein Knorpelschaden im Kniegelenk nicht ausreichend ist, um ein G anerkannt zu bekommen, stelle aber keine Ferndiagnosen.

Da ich nicht weiß, in wieweit Du in Deiner Mobilität einschränkt bist- lies bitte die Gesetzesgrundlage und übertrage auf Dich was zutreffen könnte. Für Versorgungsamt muß Du außerstande sein, eine Gehstrecke von 2 Km
in einer angemessenen Zeit absolvieren zu können...
Die 500 Meter-Grenze gilt lediglich im (verschärften) Rentenrecht der DRV.

Sorry, weiß leider nicht, wie man hier einen Link zu bereits im Forum vorhandenen Artikeln einstellt.

Gruß- Gummibär
 
Hallo gummibär,

ja stimmt - hätte ich mit anführen können, dass die 500 mtr Grenze dem Rentenrecht entstammt.

Hab diese jedoch einfach so mit in mein Anschreiben damals aufgenommen und hat auch funktioniert.

Gruß
Jürgen
 
Hallo.

Ich habe auch nicht das G erhalten.Habe im unteren WS Bereich BSV Entzündungen im ISG bereich und je 2 Vorwölbungen im HWS,BWS und LWS.Dazu ne Fußheberschwäche und ein Knietape mit Funktionsstöhrung links und rechts Kniearthrose grad 3 bis 4 .Die Therapeuten hatten mit den G gerechnet aber der Antrag lag beim VA 1 1/2 Jahre weil immer was neues dazu kam.
Nach den Wiederspruch bekam ich zwar 50% habe noch PTBS bekam ich 30% und LWS wegen der Nervenreizung bekam ich 20%Fürs linke Knie 30% fehlt 15 grad Streckung.Wollte dann nicht klagen dauert eh dann ,werde jetzt nen Verschlimmerungsantrag stellen dazu kommt das rechte Knie Zehenarthrose 3 Zehen verkrampfen und ich kann nicht richtig auftreten .Zusätzlich habe ich ne Beinschwäche seid Mai bekommen.Muß am Rollotor laufen da ich häufig stürze weil ich das Bein nicht unter Konntrolle habe und die Zehen nicht abrollen können.OP LWS kann nicht gemacht werden da die oberen Bereiche auch Schäden haben und der Nerv nicht dauerhaft gereitzt wird.Zusätzlich Chronisches Schmerzsyndrom nehme Morphin und zusätlich noch Antidepressiver .Bekomme Schwächeanfälle mit Schweißausbrüchen bis zur Übelkeit bei Belastung.

Hoffe das ich das G erhalte sobald alles neu gemessen un d geröngt oder MRT gemacht wird.
Neu ist die Arthrose in den Händen mit Knorpelbildung und mit verszeifung muß ich rechnen.
Ich müßte eigentlich beim Jammerlappen einen Roman schreiben bei den Einschränkungen besser währ ich schreibe was noch geht.

LG SONJA
 
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