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Merkzeichen B im Ausweis - welche Nachteilsausgleiche?

karina13

Erfahrenes Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
kann mir einer weiterhelfen?
Mein Mann hat einen GdB 100 mit Merkzeichen G, RF und neu B.
B heißt ja er kann eine Begleitperson mitführen und diese kann dann in den Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei mitfahren. Muß sich der Betroffene, also mein Mann da eine Wertmarke beim VA holen? Er hat nämlich, weil wir doch ziemlich ländlich wohnen und die Bahn ein Stück weg ist, die 50%ige KFZ Steuerermäßigung in Anspruch genommen. Solange er das Auto hat, will er das erst mal lassen.Ich könnte ja auch die Wertmarke für mich kaufen(habe 80 GdB und G), aber hier komme ich doch als Begleitperson etwas günstiger. Nun wollte ich gern wissen, ob das auch bei Fluggesellschaften in DE Gültigkeit hat. Habe ich noch nicht so richtig rausbekommen. Google sagt nur, dass es da Ermäßigungen gibt, aber das nicht allgemein gültig ist.Kennt jemand einen Link,der aussagekräftig ist? Oder sollte ich beim FA oder VA nachfragen?
Danke für eure Hilfe, hätten ja lieber das aG gehabt, aber leider
LG Karina 13
 
Hallo karina13,

Das Merkzeichen „B“ steht für die Erforderlichkeit einer Begleitung. Es erhält derjenige,
der wegen seiner Behinderung / Beeinträchtigung regelmäßig im öffentlichen Nahverkehr,
beim Ein - und Aussteigen oder während der Fahrt auf Hilfe angewiesen oder orientierungslos
ist. Es wird fast immer bei den folgenden Erkrankungen gewährt:
- Querschnittslähmung, „Ohnhändigkeit“, hochgradige körperliche Behinderung
- geistige Behinderung
- Blindheit und erhebliche Sehbehinderung
- Anfallsleiden, sofern die Anfälle auch im Straßenverkehr auftreten können,
- bei den Merkzeichen „aG2 und „H“.

Vorteile: eine Begleitperson fährt kostenfrei mit dem öffentlichen Nahverkehr und erhält in
vielen kulturellen Einrichtungen ermäßigten oder sogar freien Eintritt.
Achtung: Es kann unter Umständen zu einer Untersuchung der Fahrtüchtigkeit, bzw. der
Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr kommen.

Das Ganze findest du hier:http://www.mittelstand-und-familie.de/assets/Uploads/LeitfadenSchwerbehinderung.pdf
Du weißt ja:bei einem aG muß man wohl den Sarg im Schlepptau haben - sorry - aber die Damen und Herren die dafür verantwortlich sind, sind leider sehr realitätsfremd.

Du wirst nicht umhinkommen mal beim FA/VA anzufragen, aber soweit ich weiß reicht der Ausweis in Verbindung mit dem Streckenverzeichnis aus. Aber besser mal nachfragen, das Streckenverzeichnis braucht er ja sowieso.

Was die Fluggesellschaften betrifft glaube ich, nein denn sie zählen nicht zum Personennahverkehr, doch gibt es hier vielleicht Rabatte auf Anfrage.

VG
Gitti
 
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