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Meniskusriss nach Fußballspiel

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Neues Mitglied
Hallo,

ich habe mir im letzten Spiel einen Meniskusriss zugezogen. Mein Gegenspieler ist mir mit beiden gestreckten Beinen gegen mein Knie geflogen. Er bekam auch sofort die rote Karte.
Meine Frage an euch, kann ich dagegen rechtliche Schritte einreichen, da der Spieler fahrlässig eine Verletzung in Kauf genommen hat?
 
Rote Karte ...

da denke ich, dass es ein offizielles Spiel war.

Nein, wer da mitspielt, stimmt (stillschweigend) einer möglichen Körperverletzung (bis zu einem gewissen üblicheweise möglichen Grad) zu. Sonst gäbe es jeden Sa. und So. tausende Anzeigen.

Da läuft nur was über die Versicherung des Sportveranstalters bzw. Deinem Verein. Dazu bin ich aber überfragt.


Gruss

Sekundant
 
Nein, wer da mitspielt, stimmt (stillschweigend) einer möglichen Körperverletzung (bis zu einem gewissen üblicheweise möglichen Grad) zu. Sonst gäbe es jeden Sa. und So. tausende Anzeigen.

Hallo Oras und Sekundant,
die Sachlage hat sich vor einiger Zeit durch Präzidenzurteil des OLG Hamm deutlich geändert. Bin vor kurzen zufällig drüber gestolpert.

z.B. hier: http://www.lz.de/home/nachrichten_a...teil_dass_Fouls_juristische_Folgen_haben.html

Je nach Umständen des Einzelfalls könnte also Schadensersatz möglich sein.

VG DH
 
Danke,

das Urteil ist mir völlig neu (naja, viele andere auch). Aber bei der Frage ging ich bei "rechtlichen Schritten" eigentlich strafrechtlicher Art aus. Ein Schadensersatz ist ja immer möglich, dass auch Schmerzensgeld nach dem Urteil drin ist, ok - neu für mich. Wobei wie ich schon geschrieben habe: es kommt auf die Umstände, Schwere und "Verwerflichkeit" an. Und ein Meniskusschaden ist dann doch etwas anderes, als Berufunfähigkeit.

Aber das Urteil muss man sich merken. Da hätte ich übrigens schon mehrmals davon profitiert ;)


Gruss

Sekundant
 
Das hängt aber auch sehr viel davon ab, wie das ganze vor sich ging (gibt ja so richtige "Holzhacker") und vor allem, welche Schäden der Gute davongetragen hat.

Verallgemeinern kann man das sicher nicht, obwohl schon härter durchgegriffen werden müsste. Fragt sich nur wieder, wo ist die Grenze. Ich vermute mal, dass man da schon so was wie bedingten Vorsatz vorausgesetzt hat.


Gruss

Sekundant
 
Grüß Euch,

das Urteil habe ich nicht vorher angesehen, aber: Auch im Sport gibt es Regeln. Bei regelgerechtem Fußballspiel hat der, der aufgelaufen ist, sich sagen zu lassen, dass er in das Risiko eingewilligt hat. Bei groben Regelverstößen ist der Foulspieler eindeutig haftbar. Dafür, dass es ein grober Verstoß war, spricht die Rote Karte.

Fingerzeig 01: Es gibt ein Buch von Fritzweiler über die Haftung beim Sportunfall. Ich kenne es aber nicht im Detail, es wendet sich aber an Anwälte und Richter, für Nicht-Juristen wohl schewr zu lesen.

Fingerzeig 02: Bitte BEIDE Knie Röntgen lassen, um später den BEweis zu haben, dass spätere SChäden nicht auf Verschleiß, sondern auf dem Unfall beruhen.

ISLÄNDER
 
Hallo,

ich habe mir im letzten Spiel einen Meniskusriss zugezogen. Mein Gegenspieler ist mir mit beiden gestreckten Beinen gegen mein Knie geflogen. Er bekam auch sofort die rote Karte.
Meine Frage an euch, kann ich dagegen rechtliche Schritte einreichen, da der Spieler fahrlässig eine Verletzung in Kauf genommen hat?

Habe jetzt die ganzen medizinischen Prozedere durchlaufen und muss noch weitere 6-8 Wochen Schonhaltung einnehmen mit Krücken *nerv*
 
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