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Medizinisches Gutachten nach Motorradunfall

Rosmarin

Neues Mitglied
Hallo an alle,

ich möchte mal "kurz" meine Geschichte erzählen und bitte Euch um Eure Erfahrungen, Tipps und Infos :)

Mitte April waren mein Mann und ich mit den Bikes auf dem Weg in den Urlaub. Auf der Autobahn bildeten sich bergauf Stauungen aber noch kein stehender Verkehr. Ich musste also verkehrsbedingt deutlich bremsen, setzte den Warnblinker, schaute in den Spiegel und sah (von hinten) ein Auto auf mich zurasen. In dem Moment als ich dachte "sch.... der bremst nicht, hat's auch schon gekracht. An den Aufprall und diverse Schläge ringsrum kann ich mich noch erinnern, dann waren die Lichter aus, bis ich unter der Leitplanke wieder zu mir kam. Mit dem Heli ab ins Krankenhaus. Der Arzt sagte mir ich hätte einen Bruch an der Wirbelsäule und einen etwas komplizierten Bruch am Arm; dazu Polytrauma, Herzstauchung, Platzwunde an der Hand und Prellungen am ganzen Körper. Alles in allem habe ich mehrere Schutzengel gehabt und bis dato lediglich eine OP hinter mir. Platte und 7 Schrauben im Arm. Weitere OP an Arm und Wirbelsäule sind aber leider noch nicht ausgeschlossen.

Die Polizei sagte, dass die Sache sonnenklar sei und ich mir keine Gedanken machen bräuchte. Der Fahrer war ein nicht EU-Bürger, der aber in der EU lebt und dort auch sein Fahrzeug zugelassen hat. Soweit so gut.

Mit meinem Anwalt habe ich leider kein gutes Gefühl und erwäge einen Wechsel. Leider hat auch meine Rechtschutz gesagt, dass nur ein Anwalt bezahlt wird. Also werde ich mich mit meinem Anwalt persönlich zusammensetzen und hoffen, dass wir diverse Unstimmigkeiten aus dem Weg räumen können. (z.B. ging das Anspruchsschreiben raus, ohne das ich dies zuvor lesen konnte, die vorläufige Schmerzensgeldsumme kommt mir mehr als niedrig vor, Akteneinsicht ist immer noch nicht erfolgt, auf den Haushaltsführungsschaden musste ich hinweisen etc. etc.).

Aktuell fordert die gegnerische Versicherung ein Gutachten von mir. RA sagt, das wäre normal und obligatorisch. Es liegt aber immer noch keine Schuldanerkenntnis der Versicherung vor. Diese hat zwar eine 1. Abschlagssumme bezahlt aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hiermit nicht um ein Schuldanerkenntnis handeln würde. Was soll ich davon halten? Kann ich mich auf dieses Gutachten und die Fragen irgendwie vorbereiten? Im www finde ich leider nichts.

Dann habe ich seit dem Unfall jedes mal Panikattacken, wenn ich im Auto unterwegs bin, so dass mir nun geraten wurde eine Traumatherapie zu machen.

Und last but not least bin ich selbstständig tätig (Schreibtischtäter). Orthopäde und Physioth. sagen ich soll mir ein Stehpult, einen Tisch und einen Stuhl besorgen. KV hat mich an die Dt.RV verwiesen. Die 15 Jahre habe ich eingezahlt aber ich zahle dort nun seit 2009 nichts mehr ein. Hat jemand Erfahrung, ob ich ne Chance habe diese Dinge trotzdem zu bekommen?

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Beiträge dazu
Rosmarin
 
Hallo Rosmarin,

willkommen hier im Forum.

Alle Deine Fragen kann ich nicht beantworten, aber was das Thema des Schreibtisches mit Hydraulik zum hoch- u. runterfahren angeht, sehe ich auch so, dass nicht die DRV als Kostenträger in Betracht kommt.

Laß Dir von Deinen Chrirurgen eine schriftl. Stellungnahme geben, dass Du diesen Schreibtisch brauchst, suche Dir einen Tisch aus, ggf. noch Kostenvoranschlag und gib dies Deinem Anwalt, damit er das mit der gegn. Versicherung für Dich regelt.

Gegen den Unfallverursacher ist sicherlich auch durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet worden. Habt Ihr die Unterlagen. Du solltest als Nebenkläger fungieren.

Eine Traumatherapie halte ich für Dich auch sehr wichtig. Bitte laß Dich überweisen. Bei mir gab es diese damals nicht.

Hast Du schon beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rosmarie,

schön das Du uns gefunden hast.

Kurze Frage gleich am Anfang: hast Du eine private Unfallversicherung, wenn ja...hast Du Deinen Unfall dort gemeldet?

Ich denke von der DRV kannst Du nichts erwarten, warum auch sollten sie Dir den Tisch + Stuhl bezahlen.

Ich könnte mir vorstellen das Du mit diesen Forderungen an die HPV des Unfallverursachers gehen kannst.

Dein RA kann ja noch nicht so lange am Fall arbeiten, überlege lieber ihn jetzt zu wechseln und die Rechnung bis jetzt selber zahlen.
Das kannst Du aber mit Deiner RSV absprechen.

Lies hier im Forum, viele Fragen werden sich dann für Dich klären.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hey das ging ja flott, danke für die schnellen Antworten :-)

@ Kasandra: der Polizist hat mir gesagt, dass er direkt am Unfallort mit der Staatsanwaltschaft Kontakt hatte. Der Fahrer musste eine Bürgschaft hinterlegen, bevor er seine Reise weiterführen konnte. Unterlagen bzgl. eines Verfahrens haben wir nicht aber der RA hat ja noch keine Akteneinsicht nehmen können. Ich wollte keine Anzeige erstatten, weil das auf meinen Schadensersatz (auch spätere Folgeschäden) keinerlei Auswirkungen hätte (O-Ton Polizei) und der Fahrer den Unfall ja auch nicht absichtlich gemacht hat. Das mit der Stellungnahme des Arztes und Weiterleitung an den RA ist eine sehr gute Idee, vielen Dank, das werde ich machen. Telefonisch hab ich die Info erhalten, dass die DRV alles übernimmt, was mit dem Beruf zu tun hat; die würden sich das Geld auch nicht bei der Versicherung zurückholen; da braucht man sich ja auch nicht zu wundern, warum die Beiträge immer höher werden.
Versorgungsamt? Antrag auf Schwerbehinderung? Davon hab ich noch gar nichts gehört...:confused:

@ Kai-Uwe: jo, UV hab ich gemacht und die haben auch schon bezahlt. Pikanterweise ist die in Deutschland zwischengeschaltete Versicherung, die das Ganze abwickelt, die gleiche Gesellschaft. Somit sind sie einerseits meine Versicherung und gleichzeitig meine Gegner - strange, oder? :(
Also meine RSV hat mir gesagt, dass der RA nach Streitwert/Schadenhöhe abrechnet und ein ggf. neuer RA die gleiche Rechnung ein 2. mal stellen würde. Das Ganze wäre unabhängig vom Zeitpunkt des Wechsels.

Danke einstweilen - über weitere Tipps bin ich dankbar!
Rosmarin
 
Hallo Rosmarin,

PUV = war es die erste Begutachtung und dann schon Zahlung....und hast Du Dich dann Abfinden lassen:confused: (ich hoffe nicht:eek:)

Oder kommt noch eine Begutachtung in der 3-Jahresfrist:confused:

Gruß
Kai-Uwin
 
Rentenversicherer

Hallo Rosmarin,

was die Rentenversicherung angeht könntest Du zumindest, was eine Reha angeht, Glück haben, da Du ja 15 Jahre eingezahlt hattest. Ich selbst war letztes Jahr doch erstaunt, dass die Rentenversicherung für meine Reha nach meiner OP aufkam, obwohl ich schon jahrelang selbstständig bin. Aber auch ich hatte mal eine Zeitlang eingezahlt. Insofern hatte ich ein Anrecht darauf erworben.

Was Deinen Anwalt angeht, sollte er sich schon mit der Materie auskennen, ansonsten geht es nicht gut aus. Da Dein Unfallgegner ein Fahrzeug im EU-Raum zugelassen hat, wird letztendlich ein Verbindungsversicherer für den Schaden aufkommen. Allerdings wird der Haftpflichtversicherer auch in Deinem Fall versuchen, möglichst wenig zahlen zu müssen.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rosmarin,

ist das Deutsche Büro Grüne Karte e.v. involviert und hat das DBGK e.V. einen inländischen Regulierungsbeauftragten benannt, mit dem Dein Anwalt korrespondiert?

Hier greift die 4. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Die Regulierungsfrist nach dieser Richtlinie beträgt drei Monate, ist also mittlerweile abgelaufen oder läuft jetzt ab. Erkennt der inländische Regulierungsbeauftragte innerhalb dieser Frist entweder nicht an oder lehnt mit Begründung ab, kann man sich über das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. an eine von jedem Mitgliedsstaat einzurichtende Entschädigungsstelle wenden, alternativ das DBGK e.V. verklagen.

Du solltest mit Deinem Anwalt dringend besprechen, warum er keine Klärung zum Haftungsgrund einleitet!

Der Grund dafür, aber das weiss ich natürlich nicht, kömmte darin liegen, dass das DBGK e.V. nicht zuständig ist, weil das Fahrzeug über einen Versicherer versichert ist, der nicht im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten sitzt....

Wie gesagt, lass Dir das von Deinem Anwalt detailliert erklären, dafür hast Du ihn ja schliesslich beauftragt!

Viel Erfolg,
Double999
 
Hallo Rosmarin,

wenn du die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch evtl. von niemandem ersetzt bekommst: ein Kollege hat sich einen solchen sehr günstig bei ebay ersteigert ... Vielleicht hast du auch Glück?

Vielel liebe Grüße, Rudinchen
 
@Kai-Uwe: was die PUV angeht, da hab ich leider nur ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld und das wurde bezahlt. Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

@Rekobör: Das mit der Reha klinkt interessant, werde ich mir merken. Ich weiß natürlich, dass die Haftpflicht so wenig wie möglich zahlen will und deswegen hab ich, was das Gutachten angeht, auch ein blödes Gefühl. Das wird ja erst in ein paar Wochen gemacht. Ich habe keine Ahnung wie so was abläuft, welche Fragen da gestellt werden und ob der Arzt wirklich neutral oder eher pro Auftraggeber/Versicherung begutachtet. Auch da hab ich schon haarsträubende Geschichten gehört.

@double999: das Fahrzeug ist/war in Belgien zugelassen, also EU. Die Versicherung hat als Korrespondenzversicherung eine hier in D tätige Vers. genannt und mit der führt mein RA die Korrespondenz. Diese Vers. verlangt nun eben auch das Gutachten und hat aber eben andererseits auch schon einen 1. Teilbetrag bezahlt. Aber Du hast Recht, ich muss dringend mit meinem Anwalt sprechen.

Mittlerweile hab ich begriffen, dass man als Geschädigter die A...karte gezogen hat. Als ob die körperlichen und seelischen Schäden nicht schon schlimm genug wären, kommt man sich auch noch absolut allein gelassen vor - zumindest geht es mir so :(. Schön, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin und mich mit Menschen, die wissen wie es einem geht, austauschen kann. Je mehr Tipps und Hinweise ich von Euch bekomme, umso besser.

VG - Rosmarin
 
kennt jemand einen Dr. Ahrens, München

Guten Morgen zusammen,
ich wurde bei o.g. Dr. zum Gutachten bestellt. Kennt den zufällig jemand?

Ich frage auch deshalb, weil der bei dem Krankenhaus nicht als Arzt aufgeführt ist aber unter ehemalige Ärzte hab ich ihn dann gefunden. Kann natürlich sein, dass die zeitaufwändige Gutachten "abgeben" aber bei klingeln schon wieder die Alarmglocken!

Danke
Rosmarin
 
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