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Macht es Sinn

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Sume
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Sume

Erfahrenes Mitglied
Hallo Foris ,

macht es Sinn den Einspruch aufrecht zu erhalten ?
Durch ein neues GA der BG wurde 20 von 100 Mde festgestellt .
Ab 30 MdE bekomme ich eine Rente .

Diagnose :
Feinmotorikstörung der rechten Hand
Minimale fraglichmotorische Funktionsstörung des rechten Beines
Anpassungstörung mit den Symptomen Angst u. Depression gemischt
Möglicheaber nicht richtungsweisende Verschlechterung einer vorbestehenden Migräne

Natürlich ist das nicht alles meiner Beschwerden , aber so ist es halt schriftl. niedergelegt im GA .

Für das neurologische Defizit ist es mit 20 v. Hundert zu bemessen und für das psychische 10 v. Hundert .
Aber insgesammt doch nur 20 :-( .
Ich habe meinen Einspruch aufrecht erhalten , aber meine Frage ist ob es überhaupt Sinn macht .


Grüßle Sume
 
Hallole Sume,

hm, eine BG-Rente bekommst du bereits ab 20 %, nicht erst ab 30 %.

Ob es Sinn macht, den Einspruch aufrecht zu erhalten, ist sehr schwierig zu beantworten. Aber eins ist sicher - wenn du jetzt 20 % MDE bekommst, dann wird die BG dich dann per Gutachten irgendwann soweit haben, dass du unter 20 % liegst - und dann ist die Rente futsch.

Sogesehen wäre ist nicht schlecht, den Einspruch aufrechtzuerhalten, sodass evt. ein neues GA gemacht wird, indem du wieder auf 30 % kommst.

Aber du weißt ja, der Schuss kann auch nach hinten los gehen sodass ein neues GA nur zu 10% MDE führen kann.

Mann kann es wirklich nicht abschätzen bzw. vorhersehen.

Liebe Grüßlein
Würmlie
 
hallo uschreider ,

ich hatte schon mal 30 % und nachdem mir Dr. Stevens 10 % gab wurde meine Rente gestrichen . Bei der LBG braucht man aber 30 % um Rente zu bekommen . Nach Einspruch neues GA dabei kam jetzt 20 % herraus . Nun wieder einspruch . Anwalt fordert 30 wenn nicht 40 . Ich denke auch es müsste mehr drinn sein , aber ich glaube nicht mehr daran . Ich habe angst vor einer dicken Anwaltsrechnung für nix :-( . Schließlich geht das schon ein halbes Jahr so . Und ich hab noch keine Rechnung gesehen .

Grüßle Sume
 
Moin zusammen :)

damit ihr nicht aneinander vorbei redet: Soweit ich erinnere brauchen Landwirte 30% MdE um Anspruch auf Rente von der BG zu haben.
(Es könnte auch noch andere Berufe betreffen, da habe ich aber keinen Überblick.)

Gute Besserung :)
 
Ja , ich versteh es auch nicht , da es ja ein Knochenjob ist .
Aber so ist es nun mal :-( .
Dabei ist mein gebrochenes Knie noch gar nicht dazu gerechnet .
Grüßle Sume
 
Hallo Sume,

natürlich macht es Sinn den Einspruch aufrecht zu erhalten.
Im Moment hast Du mit den 20% nichts,
es kann also nur mehr werden.
 
Hallo Sume

Bleib hartnäckig dran
Es macht auf jeden Fall sinn den Einspruch aufrecht zu halten.
Mit ein wenig Glück kommst du auf die 30Mde.


Viel Erfolg


mfG Samuel
 
Woher kommt eine feinmotorische Funktionsstörung der Hand?

Hallo Sume,

Deine Überlegung:
macht es Sinn den Einspruch aufrecht zu erhalten ?

weil laut GA:
Diagnose :
Feinmotorikstörung der rechten Hand
Minimale fraglichmotorische Funktionsstörung des rechten Beines
Anpassungstörung mit den Symptomen Angst u. Depression gemischt
Möglicheaber nicht richtungsweisende Verschlechterung einer vorbestehenden Migräne

Natürlich ist das nicht alles meiner Beschwerden , aber so ist es halt schriftl. niedergelegt im GA .

Ich weiß nun nicht weswegen bei Dir Funktionsstörung der re Hand und des re Beines festgestellt wurde.

So allein dargestellt, kann das schon eine gering gesundheitliche Beeinträchtigung sein.

Aber es kann auch ein Pyramidenbahnsyndrom dahinterstecken, welches von den Gutachtern bewusst nicht so genannt wird, weil ein Pyramidenbahnsyndrom schon eine erhebliche funktionsstörende Ursache hat.
Wenn es so wäre, dann wäre das eine Manipulation von medizinischen Sachverhalten.
Wäre es so, dann wäre Stevens in Erklärungszwang, denn dann stimmt seine Beurteilung wohl kaum.

Also, musst Du bei Deiner Grundverletzung anfangen, die Befunde der vorherigen Ärzte zu Rate ziehen und einen unbefangenen Arzt befragen.

Grundsätzlich ist das Abchecken über die Prozent-Bewilligung ein Unsinn! Weil das die Pauschalisierungsbeurteilung begünstigt. Es kommt auf die tatsächliche Gesundheitsstörung an, und wie diese die Person behindernd beeinflusst.

Gruß Ariel
 
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