• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Letzte Untersuchung des GA/Neurologen nicht in der 3 Jahres Frist-was kann ich machen

Lemom2010

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Ich hatte einen Kitesurfunfall...
Mein Kite hat mich mit hoher Geschwindigkeit in einen Graben gerissen...
Es war ein 13qm Drache, der hat 1 Tonne Zugkraft!

Ich konnte erst nach 3 Tagen operiert werden, weil mein Unterschenkel so angeschwollen war!
Ich habe so starke Schmerzmittel in der Zeit bekommen...hammer

Dann wurde dier Pilon Tibiafraktur mit Gelenkbeteiligung mit 17 Schrauben und 2 Platten gerichtet!
Nach der OP fing die Haut über der Platte im Innenknöchel an braun zu werden...das haben sie dann nach einer Woche und vielen Medikamenten wieder hinbekommen!

Ich lag 5 Wochen im Krankenhaus und konnte nicht aufstehen:mad:
in den ersten 5 Monaten konnte ich mich nicht länger als 10 Minuten senkrecht halten, weil mein Bein sofort dunkelrot wurde und pochende Schmezen eingesetzt haben!
Nach 7 Monaten bin ich dann angefangen auf Unterarmgehstützen langsam zu belasten!
Nach 1,5 Jahren konnte ich dann wieder humpelnd ohne Gehhilfe kürzere Strecken zurücklegen!
Das war für mich der größte Erfolg!:D

Der Witz war, der GA der Versicherunghat mich untersucht und 10/10 Fußwert festgestellt, da ich bis heute nicht abrollen kann und mein Gelenk stark eingeschränkt ist, ...siehe Überschrift....
Dann hat mir die Versichrung einen Vorschuss gezahlt von 20 000€!
obwohl der Fußwert 40% der Gliedertaxe bedeutet!

Rechnung:

Versicherungssumme 230 000
Progression 225%
40% nach Gliedertaxe

25% x 230 000 = 57 500
15% x 2 x 230 000 = 69 000
_________________________
40% = 126 500€


Zwiscitlich habe ich noch ein Schreiben aufgesetzt, dass sich nach der Metallentfernung nach 2 Jahren alles verschlimmert hat, da hat die PUV nochmals 5000 überwiesen.


in der letzten Untersuchung eines weiteren GA der PUV knapp vor Ende des 3-Jahres Zeitraumes hat dieser mir unterschwellig Aggravation unterstellt und den Schaden auf 1/5 Beinwert eingestuft.

Das bedeutet nochmal 7 200€ haben sie gezahlt-das wars dann!

Das letzte GA...das Neurologische erfolgte ausserhalb der 3 Jahres Frist...ich weiß nicht, ob man da vielleicht ansetzen könnte?
Keine Ahnung?

Das ist mir allerdings erst gestern aufgefallen

Gruß Lemom

Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=24017&page=4#ixzz1pdkcSlM4
 
Hallo,

wann genau wurde das Gutachten erstellt? Wer hat es veranlasst? Hast Du die PUV in Verzug gesetzt? Wie lange ist diese Begutachtung her?

Gruß von der Seenixe
 
Gütlich Einigung denkbar?

Hallo seenixe,

die 3-Jahresfrist endete am 08.09.2011, und ich wurde am 15.09.2011 untersucht!
Es war ein neurologisches Zusatzgutachten!
Wegen der Lähmung des N. peron. superficialis und Teilläsion des N. Tibialis!
Ich habe die PUV nicht in Verzug gesetzt, da ich erst durch dieses Forum darauf aufmerksam geworden bin , was ich hätte alles machen sollen!

Die Versicherung hat 1/5 Beinwert anerkannt und 32 200 ausbezahlt-allerdings hat der GA mir unterstellt ich würde simulieren...das ist aus dem Gutachten rauszulesen!

Privates Gutachten habe ich noch nicht erstellt!
Wir haben über meinen Schwager (Fachanwalt Versicherungsrecht) nochmals 30 000 gefordert!
Die PUV will jetzt nochmal gütlich die Unterlagen prüfen...
Ich hoffe ich muss nicht klagen
Gruß Lemom
 
Hallo Lemom2010,

willkommen im Forum.
Du schreibst, die Untersuchung fand außerhalb der 3-Jahresfrist statt, also liegt dein Unfall schon länger zurück. Von wann sind deine Versicherungs AUB`s? Hast du schon eine Abfindungserklärung unterschrieben?
Schaue die mal dies Urteil an: BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 , es hat mir auch ohne RA geholfen, um meine vollen Ansprüche geltend zu machen.

Viele Grüße
Wolfgang
 
Back
Top