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Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei stationärer Heilbehandlung, nach 20 Jahren

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas diwit
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

diwit

Nicht aktive Mitglieder
[FONT=&quot]Hallo zusammen,[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]ich habe ein Problem mit meiner privaten Unfallversicherung und auch aus meinem näheren Umfeld kann mir niemand raten. Daher möchte ich, bevor ich weitere Schritte unternehme, erst noch hier versuchen Hilfe zu finden.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]1993 habe ich einen Arbeitsunfall erlitten, der auch von der Berufsgenossenschaft (BG) anerkannt wurde. Eine stationäre Heilbehandlung ist damals nicht als notwendig erachtet worden. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Invalidität wurde mit 20 % anerkannt und die private Unfall-Versicherung hat seinerzeit auch unproblematisch gezahlt.
[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Nun hat sich über die Jahre der Zustand wieder sehr verschlechtert, die BG hat einer stationären dreiwöchigen Reha-Behandlung zugestimmt, die ich jetzt hinter mir habe.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Ich habe bei meiner privaten Unfallversicherung eine Neufeststellung der Invalidität beantragt sowie die Zahlung von Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Ersteres hat der Versicherer abgelehnt, was ich – nachdem ich mir die AUB 88 nochmals gründlich durchgelesen habe – auch nachvollziehen kann.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Beim Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld allerdings bin ich mir nicht sicher, wie folgender Text zu interpretieren ist:[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]„III. Krankenhaustagegeld
(1) Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. …[/FONT]
[FONT=&quot]V. Genesungsgeld [/FONT]
[FONT=&quot]Genesungsgeld wird in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage …“[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Wie ist „längstens jedoch für zwei Jahre“ zu verstehen? Für insgesamt zwei Jahre Krankenhausaufenthalt oder bis zwei Jahre nach dem Krankenhausaufenthalt?[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]

[FONT=&quot]Für eine Antwort bzw. einen Rat, an wen ich mich wenden kann, wäre ich sehr
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[FONT=&quot]dankbar.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Viele Grüße[/FONT]
[FONT=&quot]Dirk[/FONT]
 
Hallo Dirk,

ich denke nicht, dass Du da einen Anspruch hast.

Steht ja eigentlich so drin:

Krankenhaustagegeld:"...längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet..."
= also für jeden Kalendertag, den Du vollstationär in Behandlung bist in zwei Jahren ab dem Unfalldatum

Genesungsgeld:
"für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage..."
= synonym zum Krankenhaustagegeld, jedoch für maximal 100 Tage

Also meines Erachtens nach, hast Du da 20 Jahre nach dem Unfall keinen Anspruch mehr.

Gruß
Emma
 
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