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Krankengeldzahlung

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas stinababy
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

habe mal wieder eine Frage auf den Bezug von Krankengeld.
Seid Dez. 09 ist mein Mann wieder Arbeitsunfähig geschrieben, es folgte O.P. im Januar, immer noch Knieprobleme von dem Unfall von 2005.
Erst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt ( Arbeitslosengeld1 ),
dann dachten wir das die BG wieder Verletztengeld zahlen muss. Kurz nach der O.P. lehnte die BG aber sämtliche Behandlungen zu Lasten der BG ab, weil angeblich die Sache nicht mehr vom Unfall her rührt.
Natürlich wurde auch kein Verletztengeld gezahlt.
Ich dachte dann, es ist ja denn eine Neuerkrankung und die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld, die haben sich aber Auskunft beim beh. Arzt geholt, der bestätigte das die AU und die O.P. im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, also auch kein Krankengeld.
Nachdem wir beim Sozialverband mit der Sache waren, hat die Anwältin Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingereicht, sie ist der Meinung von der Seite schneller an Geld zu kommen, als bei der BG. da eine Klage gegen die BG sowieso vorliegt, meinte sie das wird eh das Gericht klären und dann kann die KK sich das Geld ja später von BG wiederholen.
Hat da einer Ahnung und Erfahrung mit der Sache, denn eigendlich kann es doch nicht sein, das sich jetzt so jeder vor einer Zahlung drücken will.
Im Moment hat das Arbeitsamt sich bereit erklärt in Vorkasse zu gehen, obwohl mein Mann ja AU nicht vermittelbar ist. Das ganze läuft aber auch nur noch bis Mitte Juli und ich möchte nicht unbedingt Hartz 4 beantragen müssen.
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß von stinababy
 
Hallo Kenzo,

danke dir für deine Antwort und den passenden Link dazu.
Die BG hat ja den Antrag so gesehen an die KK weitergeleitet, die aber auch die Zahlung von Krankengeld erst einmal abgelehnt hatte. da läuft ja nun der Widerspruch.
Aber was ist nun rein rechtlich gesehen wenn dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte?
Gruß von stinababy
 
Komisch, meine KK zahlt ohne zu Mucken, obwohl sie genau wissen, daß ich eigentlich Verletztengeld hätte haben müssen ! Und das seit 1,5 Jahren !

O.k., ich hatte bei der KK aber auch angekündigt, daß ich klagen werde ! ;)
 
Hallo stinababy,

deine Frage:

Aber was ist nun rein rechtlich gesehen wenn dieser Widerspruch abgelehnt werden sollte?

Dann müsstest du gegen die KK klagen, da ja dort das Widerspruchsverfahren läuft.

Da der Arzt aber der KK mitteilte, dass die Arbeitsunfähigkeit mit dem Arbeitsunfall zusammenhängt, dürfte es ein Schlag ins Leere sein, die Klage könnte abgewiesen werden. Hier bleibt abzuwarten, wie die KK auf den Widerspruchsbescheid reagiert und bei Ablehnung, wie diese begründet wird.


Gruß Jens
 
Hallo Moni und Jens,

meine Anwältin sagte mir, die KK muss erst einmal zahlen, da würde sie sich schon durchsetzen. Das dumme wäre nur, das wir bei einer recht kleinen KK versichert sind, sie meinte bei einer der großen KK hätten die bessere Rechtsabteilungen und da wäre dann auch so bezahlt worden.
Ich lass mich überraschen wie die Geschichte ausgeht. Die KK hat sich nochmal die Begründung des beratenden Atztes der BG angefordert und das ist z.Z: zur Prüfung beim med. Diest der KK. Sie sagte mir aber das wir spätestens nächtste Woche mit dem Bescheid rechnen können.

Zu dir Jens,

denke mir bleibt im Moment echt nichts anderes übrig als abzuwarten wie der Widerspruch nun ausgeht.
Werde auf jeden Fall berichten.
Gruß von stinababy
 
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