stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
habe mal wieder eine Frage auf den Bezug von Krankengeld.
Seid Dez. 09 ist mein Mann wieder Arbeitsunfähig geschrieben, es folgte O.P. im Januar, immer noch Knieprobleme von dem Unfall von 2005.
Erst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt ( Arbeitslosengeld1 ),
dann dachten wir das die BG wieder Verletztengeld zahlen muss. Kurz nach der O.P. lehnte die BG aber sämtliche Behandlungen zu Lasten der BG ab, weil angeblich die Sache nicht mehr vom Unfall her rührt.
Natürlich wurde auch kein Verletztengeld gezahlt.
Ich dachte dann, es ist ja denn eine Neuerkrankung und die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld, die haben sich aber Auskunft beim beh. Arzt geholt, der bestätigte das die AU und die O.P. im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, also auch kein Krankengeld.
Nachdem wir beim Sozialverband mit der Sache waren, hat die Anwältin Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingereicht, sie ist der Meinung von der Seite schneller an Geld zu kommen, als bei der BG. da eine Klage gegen die BG sowieso vorliegt, meinte sie das wird eh das Gericht klären und dann kann die KK sich das Geld ja später von BG wiederholen.
Hat da einer Ahnung und Erfahrung mit der Sache, denn eigendlich kann es doch nicht sein, das sich jetzt so jeder vor einer Zahlung drücken will.
Im Moment hat das Arbeitsamt sich bereit erklärt in Vorkasse zu gehen, obwohl mein Mann ja AU nicht vermittelbar ist. Das ganze läuft aber auch nur noch bis Mitte Juli und ich möchte nicht unbedingt Hartz 4 beantragen müssen.
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß von stinababy
habe mal wieder eine Frage auf den Bezug von Krankengeld.
Seid Dez. 09 ist mein Mann wieder Arbeitsunfähig geschrieben, es folgte O.P. im Januar, immer noch Knieprobleme von dem Unfall von 2005.
Erst 6 Wochen Lohnfortzahlung durch das Arbeitsamt ( Arbeitslosengeld1 ),
dann dachten wir das die BG wieder Verletztengeld zahlen muss. Kurz nach der O.P. lehnte die BG aber sämtliche Behandlungen zu Lasten der BG ab, weil angeblich die Sache nicht mehr vom Unfall her rührt.
Natürlich wurde auch kein Verletztengeld gezahlt.
Ich dachte dann, es ist ja denn eine Neuerkrankung und die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld, die haben sich aber Auskunft beim beh. Arzt geholt, der bestätigte das die AU und die O.P. im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, also auch kein Krankengeld.
Nachdem wir beim Sozialverband mit der Sache waren, hat die Anwältin Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingereicht, sie ist der Meinung von der Seite schneller an Geld zu kommen, als bei der BG. da eine Klage gegen die BG sowieso vorliegt, meinte sie das wird eh das Gericht klären und dann kann die KK sich das Geld ja später von BG wiederholen.
Hat da einer Ahnung und Erfahrung mit der Sache, denn eigendlich kann es doch nicht sein, das sich jetzt so jeder vor einer Zahlung drücken will.
Im Moment hat das Arbeitsamt sich bereit erklärt in Vorkasse zu gehen, obwohl mein Mann ja AU nicht vermittelbar ist. Das ganze läuft aber auch nur noch bis Mitte Juli und ich möchte nicht unbedingt Hartz 4 beantragen müssen.
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruß von stinababy