stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
habe da mal wieder eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich fang mal so an:
Arbeitsunfall 2005, Verletztengeld wurde gezahlt bis 11.02.2009 Wurde dann eingestellt wegen Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ( befristung bis 30.06.2009 ).Gleichzeitig somit Aussteuerung der KK zum 11.02.2009. Danach keine weiter Bewilligung von seiten der DRV ( z.Z. Klageverfahren).
Ab 1.07.2009 Arbeitslosengeld 1, erneute AU ab 4.12.2009, nach 6 Wochen der AU weigerte sich die BG wieder Verletztengeld zu zahlen, angeblich keine Unfallfolgen mehr.
Nun wiederbewilligung von Arbeitslosengeld 1 bis Ende Juli 2010.
Nun steht im Gesetzestext, das man nach einer Erkrankung ternach einer Blockfrist von 6 Monaten in den Bezug des Krankengeldes kommen kann, diese 6 Monate muss man einer Beschäftigung nachgekommen oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben. Diese 6 Monate müssen aber nicht an einem Stück gewesen sein.
Wenn mein Mann nun kurz vor Ende des Arbeitslosengel 1 wieder erneut AU ist, würde er dann auf die alte Erkrankung wiedr Krankengeld nach 6 Wochen beziehen? Oder müsste es dann eine neuerkrankung sein?
Oder funktioniert das so gar nicht und ich habe den Gesetzestext evtl nicht richtig verstanden?
Wäre euch sehr für eure Hilfe dankbar, denn wir möchten unbedingt Hartz 4 umgehen!
Gruß von stnababy
habe da mal wieder eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich fang mal so an:
Arbeitsunfall 2005, Verletztengeld wurde gezahlt bis 11.02.2009 Wurde dann eingestellt wegen Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ( befristung bis 30.06.2009 ).Gleichzeitig somit Aussteuerung der KK zum 11.02.2009. Danach keine weiter Bewilligung von seiten der DRV ( z.Z. Klageverfahren).
Ab 1.07.2009 Arbeitslosengeld 1, erneute AU ab 4.12.2009, nach 6 Wochen der AU weigerte sich die BG wieder Verletztengeld zu zahlen, angeblich keine Unfallfolgen mehr.
Nun wiederbewilligung von Arbeitslosengeld 1 bis Ende Juli 2010.
Nun steht im Gesetzestext, das man nach einer Erkrankung ternach einer Blockfrist von 6 Monaten in den Bezug des Krankengeldes kommen kann, diese 6 Monate muss man einer Beschäftigung nachgekommen oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben. Diese 6 Monate müssen aber nicht an einem Stück gewesen sein.
Wenn mein Mann nun kurz vor Ende des Arbeitslosengel 1 wieder erneut AU ist, würde er dann auf die alte Erkrankung wiedr Krankengeld nach 6 Wochen beziehen? Oder müsste es dann eine neuerkrankung sein?
Oder funktioniert das so gar nicht und ich habe den Gesetzestext evtl nicht richtig verstanden?
Wäre euch sehr für eure Hilfe dankbar, denn wir möchten unbedingt Hartz 4 umgehen!
Gruß von stnababy