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Krankengeld Anspruch?

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

habe da mal wieder eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich fang mal so an:
Arbeitsunfall 2005, Verletztengeld wurde gezahlt bis 11.02.2009 Wurde dann eingestellt wegen Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ( befristung bis 30.06.2009 ).Gleichzeitig somit Aussteuerung der KK zum 11.02.2009. Danach keine weiter Bewilligung von seiten der DRV ( z.Z. Klageverfahren).

Ab 1.07.2009 Arbeitslosengeld 1, erneute AU ab 4.12.2009, nach 6 Wochen der AU weigerte sich die BG wieder Verletztengeld zu zahlen, angeblich keine Unfallfolgen mehr.
Nun wiederbewilligung von Arbeitslosengeld 1 bis Ende Juli 2010.
Nun steht im Gesetzestext, das man nach einer Erkrankung ternach einer Blockfrist von 6 Monaten in den Bezug des Krankengeldes kommen kann, diese 6 Monate muss man einer Beschäftigung nachgekommen oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben. Diese 6 Monate müssen aber nicht an einem Stück gewesen sein.
Wenn mein Mann nun kurz vor Ende des Arbeitslosengel 1 wieder erneut AU ist, würde er dann auf die alte Erkrankung wiedr Krankengeld nach 6 Wochen beziehen? Oder müsste es dann eine neuerkrankung sein?
Oder funktioniert das so gar nicht und ich habe den Gesetzestext evtl nicht richtig verstanden?
Wäre euch sehr für eure Hilfe dankbar, denn wir möchten unbedingt Hartz 4 umgehen!
Gruß von stnababy
 
Hallo Stinababy,

man sagt das wen Jemand sechs Monate nicht wegen der alten Krankheit arbeitsunfähig war sondern wieder Erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand (in dem Zeitraum bezahlt die Arbeitsagentur KK-Beiträge) entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld!
Genaueres unter Punkt 4.4 > http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld-233.html
oder http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000833.htm

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif] [/FONT]Viele Grüße
Joachim

Allgemeines zum Thema
http://www.niederle-media.de/SozialR.pdf
 
Hallo Stinababy,
1. Die EMR scheint mir aber sehr kurz begrenzt zu sein
2. Bei voller EMR sind doch KK Beiträge zu entrichten, ich muß jedenfalls Beiträge an die KK abführen.
Die BG stäubt sich immer zu bezahlen, aber wenn es die gleiche Verletzng ist kommt sie damit nicht durch.
Die KK ist erstmal raus wegen der Frist.
Du solltest dir einen guten Fach Anwalt suchen denn so schnell wirst du deine Ansprüche gegen die BG nicht durchkriegen.
Aber wenn Du KK Beiträge entrichtet hast von der Rente, müßte man noch mal schauen ob dann die KK Krankengeld zahlen muß.
Aber schau mal unter Krankengeld24.de
LG Wolfgang
 
Hallo Joachim D. und bertel 01,

danke euch erst einmal für eure Hilfe. Hab schon gedacht, es meldet sich niemand mehr.
Das ist richtig, die VEMR war sehr kurz befristet, 9 Monate.
In der Zeit wurden natürlich auch für die KK Beoträge entrichtet, d.h. von der Rente abgeführt.
Die BG macht es sich leicht, aber das ist wohl fast immer der Fall und sagt eben einfach, die Geschichte wäre nicht mehr vom Unfall. Die KK sagt, bei Neuerkrankung würden sie ja zahlen, aber der beh. Arzt hat angegeben, das es sich weiterhin um Unfallfolgen handelt, daher zahlen die nicht.
Bei einer Anwältin sind wir mit der Sache, sie versucht nun erst einmal dort Ansprüche zu stellen, weil sie meint, das dies schneller durchzusetzen ist, hinterhersoll das Gericht klären wer hätte zahlen müssen.
Habt ihr denn eine Ahnung ob nach den 6 Monaten Speerfrist die KK wieder bei der alten sache zahlen müsste?
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy,
wenn der beh. Arzt angibt, dass es sich immer noch um die "alten" Unfallfolgen handelt, an wem schickt er denn die Rechnung. So müßte er ja die BG in Anspruch nehmen. Einer muß den Arzt bezahlen.
LG Wolfgang
 
Hallo Bertel,

die O.P. Anfang Januar wird die BG wohl auch noch bezahlen müssen. Aber der beh. Arzt hat Anfang Feb. ein Schreiben der BG bekommen, das er ab sofort keine Behandlungen mehr zu deren Lasten machen darf. Die letzte Beh. ging dann auch direkt zu Lasten der KK.
Wer letztendlich die Behandlungen bezahlt, soll mir auch ziemlich egal sein, denn ob es nun noch Unfallfolgen sind oder nicht, das soll dann das Sozialgericht klären. Wir selber kommen da nicht weiter.
Ich habe nur nicht vor, wegen diesem Debakel am Ende noch Hartz 4 beantragen zu müssen, nur weil sich auf einmal keiner mehr zuständig fühlt.
Deshalb suche ich nach einem Weg um wenigstens solange Krankengeld zu bekommen, ich gehe mal davon aus, das sich die KK das später sowieso von der BG wiederholt, denn es handelt sich eindeutig um Unfallfolgen, nur die BG möchte uns mit der Aktion jetzt so richtig das Leben schwer machen.
Gruß von stinababy
 
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