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Klinikum Günzburg (BKH - Klinken Schwaben) wo Haftpflicht versichert?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Truster83
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Truster83

Mitglied
Weiß zufällig jemand von euch wo das Klinikum Günzburg bzw. die Kliniken Schwaben Haftpflicht versichert sind? Bräuchte die Info für einen Befangenheitsantrag und Verstoß gegen §407a ZPO.
 
Hier dürfte u.U. ein Blick ins Impressum der Klinik weiterhelfen. Spätestens wenn Du Ansprüche anmeldest, wird sich der Versicherer ohnehin zu erkennen geben.
 
Hallo Truster,

Du brauchst Dich um die Klinik und deren Versicherung nicht zu kümmern. Prof. Widder ist längst Rentner und nicht mehr dort beschäftigt.

Deine Ansprüche musst Du gegen Widder oder den Auftraggeber des GA erheben.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Lieber @Truster83 , gerade Kliniken mit der Fachrichtung wie die Fachklinik sind anders abgesichert. Ohne anwaltliche Hilfe wirst Du hier nicht weiterkommen. In unserer Gegend gibt es eine Klinik mit Spezialisierung Neurologie und Psychiatrie, auf der Webseite nennen sie auch nicht ihren Haftpflichtversicherer, nur der Träger und die Aufsichtsbehörde sind genannt.

Viele Grüße,
 
Lieber @Truster83 ,
ob die Krankenhäuser auf ihren Webseiten Auskunft über den Namen und die Adresse der Haftpflichtversicherung geben müssen, ist mir nicht bekannt.

Wenn Du eine sichere Aussage dazu benötigst, müßtest Du bei der Hauptgeschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft nachfragen.
Hier ist die entsprechende Adresse: https://www.dkgev.de/kontakt

LG
 
Und due geben bzw müssen dazu auch schriftlich Auskunft darüber erteilen?
Lieber @Truster83,
die Krankenhausgesellschaft kann Dir sicherlich Auskunft geben, welche Bestimmungen es gibt, wo die Krankenhäuser den Namen ihrer Haftpflichtversicherung nennen müssen.

Ob sie zu den einzelnen Krankenhäusern eine Aussage treffen können, weiß ich nicht. Sicherlich setzt hier der Datenschutz enge Grenzen.
Bei einem, mir bekannten, niedergelassenen Arzt habe ich auf der Homepage geschaut, dort nennt er den Namen seiner Haftpflichtversicherung nicht.

LG KS 1973
 
Hallo Truster,


"Das blieb so bis 2015: Dann ging Prof. Dr. Dr. Bernhard Widder in den Ruhestand"

Demnach ist es Fakt, Dass Prof. Widder als "Rentner" noch GA durchführt und sich für die Räumlichkeiten sowie evtl. Apperative Diagnostik in die Klinik per Vertrag "eingemietet" hat!

Dies ist gängige Praxis von den "Rentnern".

Denn wo sollten Sie die GA durchführen? Bei sich im Wohnzimmer? In der Garage? Im Hotel?

Daher ist eine Anzeige gegen Prof. Widder in Person zu stellen und nicht gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, weil er als "Renter" allein privatwirtschaftlich arbeitet und seine Kosten (Raummiete, ärztl. Untersuchung, Schreiben des GA etc.) so in Rechnung an das Gericht stellt.

Dies ist auch gängige Praxis.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

scheint nur irgendwie halb so zu sein. Er leitet die Gutachtenstelle des BKH Günzburg. Rente bezieht er angeblich auch erst seit später. Er darf, aber ja wie jeder Rentner zur Rente noch relativ unbegrenzt hinzuverdienen.
 
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