Hallo @all,
ich habe zwar nächste Woche bei meinem Anwalt einen Termin zum besprechen, hätte aber gern einfach nur ein paar Infos, wie so eine Verhandlung abläuft (ich war noch nie in meinem Leben bei einer Gerichtsverhandlung), einfach, was ich wissen sollte, auf was ich gefasst sein sollte, wie sowas abläuft usw.
Kurz zur Vorgeschichte:
Netten Gruß - Mankalita
ich habe zwar nächste Woche bei meinem Anwalt einen Termin zum besprechen, hätte aber gern einfach nur ein paar Infos, wie so eine Verhandlung abläuft (ich war noch nie in meinem Leben bei einer Gerichtsverhandlung), einfach, was ich wissen sollte, auf was ich gefasst sein sollte, wie sowas abläuft usw.
Kurz zur Vorgeschichte:
- Unfall, unverschuldet, ich wurde als Motorradfahrerin an einer T-Kreuzung (Wohngebiet, 30 km/h Begrenzung, ich war auf der Durchgangsstraße, Verkehrssituation dem Unfallgegner bekannt, er wohnt in dieser Straße) rechts-vor-links missachtend, umgefahren. Die Kreuzung ist wegen parkender Fahrzeuge und enger Straße unübersichtlich. Ich habe zwar nach links geschaut, war langsam, konnte den Unfallverursacher aber nicht sehen, eigentlich schon so gut wie im Kreuzungsbereich schoß er um die Ecke, war, wegen der parkenden Fahrzeuge voll auf meiner Spur (ich fuhr etwa einen Meter vom rechten Fahrbahnrand entfernd, so dass ich halt nicht jeden Kanaldeckel "mitnehme") und fuhr mich fast frontal, "Treffpunkt" war mein Bein, um. Zwischen "sehen da kommt einer" und "Einschlag" war kein Wimpernschlag mehr Zeit.
- Die Polizei sieht ihn eindeutig als Unfallverursacher.
- Komplizierte Versicherungssituation des Unfallverursachers:
Das Fahrzeug wurde von einem jungen Mann bei einem Autohaus in Zahlung gegeben oder an ein Autohaus verkauft (was zutrifft weiß ich nicht), Fakt ist: Das Autohaus war zum Unfallzeitpunkt Eigentümer des Fahrzeugs. Der junge Mann hat das Fahrzeug aber nicht abgemeldet, seine Kennzeichen waren noch am Fahrzeug. Das Autohaus hat das Fahrzeug an den Unfallverursacher verkauft, dieser hat es jedoch noch nicht ganz bezahlt, so dass das Autohaus nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs war. Allerdings: Das Fahrzeug wurde mit den Kennzeichen des Vorbesitzers an den Unfallfahrer gegeben und dieser hat das Fahzeug noch nicht umgemeldet. - Der Unfallverursacher hat zwei Zeugen. Wo er die her hat, weiß niemand. Zum Unfallzeitpunkt war niemand auf der Straße. Einer der Zeugen wohnt genau an der Kreuzung und ist mit dem Unfallverursacher befreundet. Der Unfallverursacher hat umittelbar nach dem Unfall telefoniert. Mit wem? Weiß ich nicht, auf alle Fälle hat er NICHT die Polizei gerufen und auch keinen Krankenwagen. Der Krankenwagen wurde von meinem Sohn gerufen, die Polizei von jemamd anderem.
- Ich habe zwei Zeugen. Meinen Sohn, der hinter mir fuhr und einen jungen Mann, der den Unfall vom Balkon aus gesehen hat, allerdings habe ich von dem jungen Mann, dem zweiten Zeugen, erst im Krankenhaus erfahren.
- Der Unfallverursacher streitet seine Schuld ab. Er behauptet, dass ich in sein "schon längere Zeit stehendes" Fahrzeug gefahren sei.
Er hat nach dem Unfall nicht einmal nach mir gesehen (auch seine Zeugen nicht), kam nicht her. Nichts, nothing, nada. Er besaß sogar die Frechheit, die Polizei war ca. 2 - 3 Minuten vor dem Notarzt da, zur Polizei, während ich noch auf der Straße lag, zu sagen: "Ich bin gestanden, die ist mir reingefahren!" Und bei dieser Behauptung bleibt er. Hätte mein Sohn nicht sofort reagiert, wäre der Notarzt auch nur wenige Minuten später gekommen, dann hätte mein Unterschenkel amputiert werden müssen. Neben den massiven Knochenverletzungen im Bein und Fuß, sind zwei der drei Beinarterien ab, konnten nicht wieder hergestellt werden (habe jetzt Gefäßprothesen im Bein) und ich wusste vor der Not-OP nicht, ob ich mit oder ohne Unterschenkel wieder aufwache, der Notarzt (mit dem ich nach dem Unfall ein Gespräch hatte) meinte, dass es verdammt knapp war, der Unterschenkel zu 95% verloren war. Hätte ich also warten müssen, bis der Unfallverursacher den Notarzt ruft, müsste ich mich wohl jetzt an eine Beinprothese gewöhnen. - Die Versicherung (die, bei der das Fahrzeug durch den jungen Mann, der das Auto an das Autohaus veräußert hat) beruft sich jetzt auf diese Aussage und... will nicht zahlen.
- Was der Unfallgegner an Beweisen vorbringen kann, weiß ich nicht. Ich habe:
Fotos der Unfallstelle (hat mein Anwalt) und meine beiden Zeugen (wobei einer der beiden, wie bereits gesagt, mein Sohn (erwachsen) ist.)
Weiterhin steht im Krankenhausbericht: "Die Patientin wurde als Motorradfahrerin seitlich angefahren."
Was ich noch weiß, es wurde ja Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher gestellt, dass er da "eine empfindliche Geldstrafe" bekommen hat und, wenn er diesen Betrag bezahlt, die Sache von strafrechtlicher Seite für ihn erledigt ist, bezahlt er es nicht, dann... geht es wohl weiter. Ich weiß aber nicht, ob er bezahlt hat oder nicht, hoffe das bei meinem Anwalt zu erfahren.
Netten Gruß - Mankalita