• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Klageerhebung - wie läuft das ab?

Mankalita

Erfahrenes Mitglied
Hallo @all,

ich habe zwar nächste Woche bei meinem Anwalt einen Termin zum besprechen, hätte aber gern einfach nur ein paar Infos, wie so eine Verhandlung abläuft (ich war noch nie in meinem Leben bei einer Gerichtsverhandlung), einfach, was ich wissen sollte, auf was ich gefasst sein sollte, wie sowas abläuft usw.

Kurz zur Vorgeschichte:


  • Unfall, unverschuldet, ich wurde als Motorradfahrerin an einer T-Kreuzung (Wohngebiet, 30 km/h Begrenzung, ich war auf der Durchgangsstraße, Verkehrssituation dem Unfallgegner bekannt, er wohnt in dieser Straße) rechts-vor-links missachtend, umgefahren. Die Kreuzung ist wegen parkender Fahrzeuge und enger Straße unübersichtlich. Ich habe zwar nach links geschaut, war langsam, konnte den Unfallverursacher aber nicht sehen, eigentlich schon so gut wie im Kreuzungsbereich schoß er um die Ecke, war, wegen der parkenden Fahrzeuge voll auf meiner Spur (ich fuhr etwa einen Meter vom rechten Fahrbahnrand entfernd, so dass ich halt nicht jeden Kanaldeckel "mitnehme") und fuhr mich fast frontal, "Treffpunkt" war mein Bein, um. Zwischen "sehen da kommt einer" und "Einschlag" war kein Wimpernschlag mehr Zeit.
  • Die Polizei sieht ihn eindeutig als Unfallverursacher.
  • Komplizierte Versicherungssituation des Unfallverursachers:

    Das Fahrzeug wurde von einem jungen Mann bei einem Autohaus in Zahlung gegeben oder an ein Autohaus verkauft (was zutrifft weiß ich nicht), Fakt ist: Das Autohaus war zum Unfallzeitpunkt Eigentümer des Fahrzeugs. Der junge Mann hat das Fahrzeug aber nicht abgemeldet, seine Kennzeichen waren noch am Fahrzeug. Das Autohaus hat das Fahrzeug an den Unfallverursacher verkauft, dieser hat es jedoch noch nicht ganz bezahlt, so dass das Autohaus nach wie vor Eigentümer des Fahrzeugs war. Allerdings: Das Fahrzeug wurde mit den Kennzeichen des Vorbesitzers an den Unfallfahrer gegeben und dieser hat das Fahzeug noch nicht umgemeldet.
  • Der Unfallverursacher hat zwei Zeugen. Wo er die her hat, weiß niemand. Zum Unfallzeitpunkt war niemand auf der Straße. Einer der Zeugen wohnt genau an der Kreuzung und ist mit dem Unfallverursacher befreundet. Der Unfallverursacher hat umittelbar nach dem Unfall telefoniert. Mit wem? Weiß ich nicht, auf alle Fälle hat er NICHT die Polizei gerufen und auch keinen Krankenwagen. Der Krankenwagen wurde von meinem Sohn gerufen, die Polizei von jemamd anderem.
  • Ich habe zwei Zeugen. Meinen Sohn, der hinter mir fuhr und einen jungen Mann, der den Unfall vom Balkon aus gesehen hat, allerdings habe ich von dem jungen Mann, dem zweiten Zeugen, erst im Krankenhaus erfahren.
  • Der Unfallverursacher streitet seine Schuld ab. Er behauptet, dass ich in sein "schon längere Zeit stehendes" Fahrzeug gefahren sei.

    Er hat nach dem Unfall nicht einmal nach mir gesehen (auch seine Zeugen nicht), kam nicht her. Nichts, nothing, nada. Er besaß sogar die Frechheit, die Polizei war ca. 2 - 3 Minuten vor dem Notarzt da, zur Polizei, während ich noch auf der Straße lag, zu sagen: "Ich bin gestanden, die ist mir reingefahren!" Und bei dieser Behauptung bleibt er. Hätte mein Sohn nicht sofort reagiert, wäre der Notarzt auch nur wenige Minuten später gekommen, dann hätte mein Unterschenkel amputiert werden müssen. Neben den massiven Knochenverletzungen im Bein und Fuß, sind zwei der drei Beinarterien ab, konnten nicht wieder hergestellt werden (habe jetzt Gefäßprothesen im Bein) und ich wusste vor der Not-OP nicht, ob ich mit oder ohne Unterschenkel wieder aufwache, der Notarzt (mit dem ich nach dem Unfall ein Gespräch hatte) meinte, dass es verdammt knapp war, der Unterschenkel zu 95% verloren war. Hätte ich also warten müssen, bis der Unfallverursacher den Notarzt ruft, müsste ich mich wohl jetzt an eine Beinprothese gewöhnen.
  • Die Versicherung (die, bei der das Fahrzeug durch den jungen Mann, der das Auto an das Autohaus veräußert hat) beruft sich jetzt auf diese Aussage und... will nicht zahlen.
  • Was der Unfallgegner an Beweisen vorbringen kann, weiß ich nicht. Ich habe:

    Fotos der Unfallstelle (hat mein Anwalt) und meine beiden Zeugen (wobei einer der beiden, wie bereits gesagt, mein Sohn (erwachsen) ist.)

    Weiterhin steht im Krankenhausbericht: "Die Patientin wurde als Motorradfahrerin seitlich angefahren."

    Was ich noch weiß, es wurde ja Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher gestellt, dass er da "eine empfindliche Geldstrafe" bekommen hat und, wenn er diesen Betrag bezahlt, die Sache von strafrechtlicher Seite für ihn erledigt ist, bezahlt er es nicht, dann... geht es wohl weiter. Ich weiß aber nicht, ob er bezahlt hat oder nicht, hoffe das bei meinem Anwalt zu erfahren.
Was erwartet mich jetzt bei so einem Verfahren, wie läuft das ab? Die Frage mag vielleicht naiv klingen, aber.... ich hab echt keine Ahung...

Netten Gruß - Mankalita
 
Gerichtsverhandlung

Hallo Mankalita,

ich gehe mal davon aus, dass die Klage bereits erhoben und eine mündliche Verhandlung angesetzt wurde.

Hast Du selbst eine Ladung bekommen und wurde möglicherweise "persönliches Erscheinen" angeordnet?

Sollte es die erste mündliche Verhandlung sein in Deinem Verfahren, so erfolgt zunächst eine Güteverhandlung. Sollte diese scheitern, schließt sich anschließend gleich die Hauptverhandlung an.

Vor welcher Gerichtsebene wird denn verhandelt? Vor dem Amtsgericht oder vor dem Landgericht?

Hier mal ein Link zum Schnökern:

http://www.unfallreko.de/seite/105202/gerichtsbegleitung.html

Sollte persönliches Erscheinen angeordnet sein, will der zuständige Richter Dich zum Unfallablauf befragen. Dasselbe gilt natürlich auch für Deinen Unfallgegner und die Zeugin, falls diese geladen ist.

Das nennt man dann auch Beweisaufnahme.

Sollten, wie schon Deine bisherigen Schilderungen erwarten lassen, die Unfallschilderungen völlig gegensätzlich sein, wird der Richter mit aller Wahrscheinlichkeit einen Gutachter beauftragen den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Dazu wird es einen Beweisbeschluss geben.

Soweit erst einmal.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

zu allererst mal: herzlichen Dank!

Nein, ich habe noch keine Ladung bekommen. Dem Link nach zu urteilen, den du mir geschickt hast, wird es wohl beim Landgericht verhandelt werden, allein der Schaden an meinem Motorrad übersteigt schon diese 5000,- €-Grenze und "mein Schaden" (wie ich jetzt glaube mitbekommen zu haben, ist auch der Personenschaden, also das Schmerzensgeld ein "Sachschaden") dürfte das auch überschreiten.

Mein Anwalt hat mich in die Kanzlei gebeten um "die beabsichtigte Klageerhebung" mit mir zu besprechen. Es gibt also noch keinen Termin, doch scheint eine außergerichtliche Einigung leider nicht möglich, das versuchen wir, also besser gesagt, mein Anwalt, seit Ende August (Unfall). Da der Unfallgegner nach wie vor von seiner (falschen) Schilderung des Unfallhergangs nicht abweicht und in Folge dessen die gegnerische Versicherung keinen Grund zur Zahlung sieht.

Was bedeutet "Güteverhandlung"? Das soll aber jetzt nicht heißen, dass ich mich mit dem Unfallgegner auf Begleichung des Schadens durch eine Verteilung der Schuld auf X % er und X % ich einigen "muss"? Das habe ich nämlich nicht vor.

Und... du schreibst "Hast Du selbst eine Ladung bekommen und wurde möglicherweise "persönliches Erscheinen" angeordnet?"

Soll das heißen, dass so eine Verhandlung auch ohne mich, als geschädigte Person, stattfinden kann? Also... besteht diese Möglichkeit?

Wenn es denn dann zu einer Hauptverhandlung kommt und der Unfallgegner, ich und vermutlich auch die Zeugen geladen werden, sind dann auch die am Unfallort gemachten Fotos Teil der Beweise? Ich mein... kann es denn aussagekräftigeres als die Tatsachen auf Foto geben? Denn allein die Fotos belegen schon, dass er nicht gestanden sein kann (Austritts-Pfütze meines Kühlerwasser und der endgültige Standpunkt des Unfallfahrzeugs), und... der Krankenhausbericht in dem eindeutig steht, dass ich seitlich angefahren wurde, gilt der auch als Beweis?

Herzlichen Gruß und Dank für deine Erklärung - Mankalita
 
Klageerhebung ist erst beabsichtigt

Hallo Mankalita,

Dein Rechtsanwalt hat also zunächst die Absicht Klage zu erheben, was auch vernünftig ist, da die gegnerische Versicherung nicht zahlen will.

Güteverhandlung heißt eigentlich nur, dass beiden Parteien in der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit gegeben wird sich auf eine bestimmte Summe und Rahmenbedingungen zu einigen.

In Deinem Fall gehe ich aber eher davon aus, dass die gegnerische Versicherung sich nicht gütlich mit Dir einigen wird, sodass sich anschließend gleich die Hauptverhandlung anschließen wird.

Wenn Dein persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, würde es ausreichen, wenn Du durch Deinen Rechtsanwalt vertreten wirst. Das gilt übrigens für beide Parteien.

Das hat eine gute und eine weniger gute Seite.

Die gute Seite ist, Du musst Dir die durchaus menschenverachtende Einstellung des gegnerischen Anwaltes und unter Umständen die des Richters nicht antun.

Andererseit kannst Du aber auch nicht falsch dargestellte Sachverhalte richtig stellen.

Ist "persönliches Erscheinen" angeordnet, dann bist Du verpflichtet zu erscheinen, es sei denn, Du hast einen gewichtigen Grund, nicht erscheinen zu können.

Da die Beweislast bei Dir als Kläger liegt, solltest Dunatürlich auch alles, was einen entsprechenden Hinweis auf Deinen Unfall gibt, mit als Beweis einbringen, soweit es Dir nicht selbst schadet.


Ich hoffe, ich konnte Dir ein bischen weiter helfen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank!

Ganz ehrlich... ich bin kein "Geldgeier", aber in dem Fall, ist bei mir "Schluss mit Lustig"! Ich war ein "pumperlg'sunder" Mensch (wie man bei uns so schön sagt), hatte keinerlei gesundheitlichen Probleme, bis dieser Mensch meinen Weg kreuzte. Ich werde mein Bein, meinen Fuß nie wieder so nutzen können wie vorher, ich bin vor wenigen Jahren noch mit meinem jüngeren Sohn auf Bäume um die Wette geklettert und hatte das auch noch mit meinen Enkeln vor, von denen ich (älterer Sohn) nicht mehr soooo weit entfernt bin, werde wohl immer Probleme (vermutlich mal mehr und mal weniger) haben, werde mit Spätfolgen rechnen müssen. Kann seit drei Monaten weder meiner beruflichen Tätigkeit, noch meinen privaten Pflichten (Haushalt) nachkommen, paar Sachen gehen, aber.... von einem "Privatleben", also mal wo hin gehen, sich mit Freunden treffen, was unternehmen, will ich noch gar nicht reden! Ich kann nicht mal in ein Kino gehen, da ich den Fuß nicht länger als (mittlerweilen ja schon) 10 Minuten nach unten hängen/stellen kann. Ich gehe seit drei Monaten an Krücken, kein einziger Schritt ist mir ohne möglich! Ich muss gefahren werden wie ein kleines Kind, brauche für fast alles Hilfe und Unterstützung und ein Ende ist noch nicht in Sicht...

Ich will mich nicht auf ein "besseres Taschengeld" einigen! ich will das was mir zusteht, in voller Höhe! Dieser Mensch hat sich dreckig, mies und charakterlos benommen, nicht ein einziges Mal hat er nach mir gesehen, geschweige denn sich um mich gekümmert, als ich auf der Straße lag. Er hat mit "irgend jemandem" telefoniert anstatt sich um ärztliche Hilfe für mich zu bemühen und die Polizei noch wärhend ich da lag, angelogen!

Wird bei dieser Verhandlung denn auch festgelegt, wie viel ich Schmerzensgeld erhalten werde?

Herzlichen Gruß - Mankalita

Nachtrag:

Ich will in diese Verhandlung! Auf alle Fälle!

Die Beweise (KH-Berichte, Fotos usw.) liegen alle schon längst dem Anwalt vor, habe alles was ich bekam immer postwendend sofort an ihn geschickt. Schließlich soll er mich vertreten und braucht dazu alle Infos.

Ja, doch. Hast mir schon weiter geholfen, herzlichen Dank nochmal... kochte da oben (als ich das schrieb) nur gerade vor Wut auf diesen Menschen der mir das angetan hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestandteile der Klage

Hallo Mankalita,

auch, wenn Du Deinem Unfallgegner böse bist, solltest Du versuchen, Deinen Unfall nüchtern zu betrachten. Ich weiss, das wird Dir schwer fallen, hilft Dir aber definitv einen klaren Kopf während der Gerichtsverhandlung zu behalten.

Auch, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet ist, hast Du natürlich das Recht als Betroffene an der mündlichen Verhandlung teil zu nehmen.

Schmerzensgeld ist übrigens nicht das einzige, was Dein Rechtsanwalt in seiner Klageschrift haben wird bzw. haben sollte. Wenn er gut ist, wird er auch den sogenannten "Haushaltsführungsschaden" beziffern. Was diesen angeht, könnte Dir "Isländer" bestimmt weitere Tipps geben. Er ist auf diesem Gebiet Spezialist.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

ich weiß, dass ich bei der Verhandlung R U H I G bleiben muss, alles andere würde mir mehr schaden als nützen, aber jetzt, jetzt und hier darf ich noch schimpfen und meiner Wut Luft machen! Vielleicht hilft es mir ja, wenn ich vorher schon genug "Dampf" ablasse... naja, vielleicht. Nüchtern betrachten... nein, das kann ich nicht, aber ich kann mich beherrschen. Böse sein ist gar kein Ausdruck. Weißt du... Unfälle passieren, keine Frage. Aber er kennt die Verkehrssituation, schließlich wohnt er in Sichtweite dieser rechts-vor-links Kreuzung, er weiß, was passiert (nämlich dass er im Gegenverkehr "landet") wenn er da um die Ecke schießt! Und dann... dann nicht mal den A.... in der Hose zu haben, zuzugeben, dass man Sch.... gebaut hat, dem anderen (mir) noch die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen und sich einen feuchten Kehrricht um den Verletzten kümmern, das ist ein starkes Stück! Grundsätzlich sollte es, wenn jemand verletzt wurde, erst mal egal sein wer an was Schuld hatte, da liegt ein verletzter Mensch, ich lief unter "schwerstverletzt", der dringend ärztliche Hilfe braucht und er macht einfach.... nichts.

Das mit dem Haushaltsführungsschaden, das weiß ich schon, danke! Ich glaube es war Isländer der mir das schon geraten/geschrieben hat. Auch hat mir mein Anwalt dazu schon was zum ausfüllen gegeben, was ich noch auf der Rückseite ergänzt habe.

Herzlichen Gruß - Mankalita
 
Hallo Mankalita,

was ich auch erst habe lernen müssen über "schwerverletzt".

Ich war "schwerverletzt" über Monate in der Klinik.

Der Unfallverursacher lief auch unter "schwerverletzt". Was er hatte? NICHTS.

Aufgrund des massiven Unfallereignisses wurde er über Nacht stationär aufgenommen um genau zu prüfen, ob er was "abbekommen" hat.

Er hatte nichts, noch nicht mal einen geringfügigen Schock, aber die stationäre Aufnahme zur Kontrolle bringt schon den Status "schwerverletzt" ein.

Lies bitte mal hier:

http://www.dvr.de/dvr/vorstandsbeschluesse/vm_erweiterung_unfallstatistik.htm

Du siehst, wir zwei sind die Looser dieser Definition. Waren unendlich lang in Krankhäusern und Rehakliniken, haben schwere bleibende Schäden davon getragen und der Unfallverursacher, welcher keine Schäden hat und hatte - läuft auch unter "schwerverletzt" wegen der klinischen Überwachung.

Ich lag im Koma...... später, sehr viel später berichtete man mir aus der Klinik in der der Unfallverursacher war (ich war in einer anderen Klinik), er hatte sich pflegelhaft benommen, keine Einsicht was er angerichtet hat und ist froh und munter über die Station gesprungen.

Klar, blanker Hohn für uns -----> diese Definition tut weh!

Nutze es wenn Du kannst bei Dir in der Verhandlung, damit der Unfallverursacher nicht so als "armes Häschen" da steht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorher Gerichtstermine zuhören

Hallo ,
ein Tip den auch schon andere gegeben haben ist es evtl einen Gerichtstermin vorher zu besuchen( ODER MEHRERE ) mit dem gleichen Richter/ in
um schon einmal zu wissen wie die Anwälte und Richter recht unterschiedlich " ARBEITEN "
ebenso wenn dein Anwalt einen Gerichtstermin hat ,
kann zum Teil recht ernüchternd sein,
wenn es dann noch in dieselbe Richtung wie in deinem Fall geht ,
dann wäre es ja super --> Richter


Tschau

Tscharlie
 
Hallo ,
ein Tip den auch schon andere gegeben haben ist es evtl einen Gerichtstermin vorher zu besuchen( ODER MEHRERE ) mit dem gleichen Richter/ in
ebenso wenn dein Anwalt einen Gerichtstermin hat ,
kann zum Teil recht ernüchternd sein,

Hallo Tscharlie,
ich bin da etwas anderer Meinung
Zum einen ist es je nach Gerichts- und Wohnort durchaus schon einiges an Aufwand eine Verhandlung zu besuchen, aber das kann ja jeder für sich entscheiden.

Das große Problem sehe ich aber darin, dass man ja Richter und Anwalt normal nicht mehr wechseln kannst.
Läuft jetzt es jetzt in einer Verhandlung nicht so wie erhofft oder glaubt man dass, weil man oft gar nicht weis wie so eine Verhandlung vor dem LG wirklich funktioniert dann ist man Wochen vor der eigentlichen Verhandlung verunsichert und geht mit einem schlechten Gefühl oder unnötig voreingenommen in die Verhandlung!

Ich würde es definitiv nicht tun!

VG DH
 
Hallo an alle,


vielen Dank für eure Antworten!

@ Kasandra

Ok, also diese "Definition" war mir noch nicht bekannt. Es zählt also gleich, ob jemand "nur zur Beobachtung" für 24 Stunden aufgenommen wird oder ob tatsächlich etwas schlimmeres passiert ist, was jemanden u. U. den Rest seines Lebens begleiten wird - schon krass....

Ich dachte, ich hab diese Einstufung wegen der abgetrennten Arterien bekommen... die hätt ich also auch gehabt, hätte ich "nur" einen meiner Brüche gehabt hätte der operiert werden hätte müssen... gemessen an Koma und solchen Sachen, muss man aber nicht fragen was "schlimmer" ist.

Hab neulich lange mit einer Kollegin telefoniert, sie ist vor über einem Jahr vom Radl gestürzt und hat sich den Arm blöd gebrochen (Wegeunfall)... hat heute noch Probleme damit, aber sie meinte "dein Fuß ist schlimmer, kann man gar nicht vergleichen"... ich hab dann gemeint, dass man das wirklich nicht vergleichen kann, es kein "schlimmer" oder "weniger schlimm" gibt, man das nicht "aufwiegen" kann.... alles was nicht mehr wird, die Lebensqualität einschränkt, ist einfach "Mist".

@ Tscharlie & DieHard

Grundsätzlich, um mal den Ablauf solcher Verfahren kennen zu lernen, eine gute Idee.

Doch... ist nicht jedes Verfahren doch anders? Die Gegebenheiten unterscheiden sich und manchmal sind Kleinigkeiten das Zünglein an der Waage für einen Richterspruch. Kleinigkeiten die mir, als Laie, bei mir völlig fremden Sachverhalten entgehen, nicht auffallen könnten. Außerdem... ich kenne die Wahrheit bei diesen Verfahren nicht, ich höre nur das, was betreffende Anwälte vorbringen, die Zeugen aussagen. Muss und kann mir also nur aus dem was ich dort an Infos erhalte meine persönliche Meinung bilden... ähnlich wie es der Richter macht. Ob also wirklich Recht gesprochen wird, werde ich nie erfahren.

Selbst WENN ich mit den betroffenen Parteien sprechen können würde, was ja ein ein utopisches Szenario ist, würden die wohl den Teufel tun und mir vor dem Gerichtssaal sagen "Klar, ich war Schuld, ich hab nicht aufgepasst, aber ich geb das nicht zu, will mich meiner Strafe entziehen oder sie zumindest so gering wie möglich halten".

Also grundsätzlich, um solche Verfahren, den Ablauf, kennen zu lernen, eine gute Idee. Aber um auch nur annähernd "erraten" zu können, wie das eigene Verfahren entschieden wird, denke ich, ist es nicht gut.

Von all dem abgesehen... wer weiß wie lang so ein Verfahren dauert und ich kann den Fuß/das Bein nicht lange nach unten hängen lassen (geht mittlerweile so 10 Minuten gut), muss mir das nicht unnötig antun außerdem... ich bräuchte jemanden, der mich fährt und.... ich beanspruche meine Lieben (Familie und Freunde) eh schon sehr, müssen mich zum einkaufen fahren oder eben für mich einkaufen, zum Arzt, zur Krankengymnastik und und und... nein, das möchte ich ihnen nicht auch noch aufbürden.

Mir liegt halt nur ein Stein im Magen: Wäre ich auf dem Fahhrad gefahren, gäbe es wohl keine große "Diskussion" (ein halbwegs trainierter Radler hat, von da wo ich los gefahren bin bis zur Unfallstelle auch die 30 km/h "auf der Uhr"), das hätte ich zwar wohl nicht überlebt, denn ein "Fahrradhelmchen" hätte mich garantiert nicht so geschützt wie mein Integralhelm, aber, es gäbe keine Diskussion.

Bei Motorradfahrern wird ja gern die "Betriebsgefahr" herangezogen und laut vieler Meinungen sind wir ja eh alle "böse" und "wilde Heizer". Sicher gibt es die Verrrückten, aber nicht alle sind verrückt, es sind sogar die wenigsten, aber die drücken "uns" leider diesen Stempel auf. Auch bekommt man leider oft schon nen "Stempel" anhand der Maschine die man fuhr. Ich hatte zwar keinen Supersportler aber dennoch ein "großes" Motorrad (1200 ccm mit 120 PS) hätte ich ein "kleines" Motorrad gehabt, mit 600 ccm und 70 PS, sähen die Vorurteile wieder ein wenig anders aus. Dass ich mit dem einen wie mit dem anderen eine Beschleunigung von 0 auf 100 binnen weniger Sekunden habe, sieht fast niemand, dass ich auch mit einer Leistungsstarken Maschine nach der StVO fahre, wird oft leider außer Acht gelassen. Der Maserati Quattroporte (400 PS) der ab und an durch unsere Straße hier fährt, der fährt auch nach StVO die erlaubten 30 km/h hingegen der kleine Clio, der fegt hier oft mit über 50 km/h durch die Straße... wem würde man jetzt aber eher unterstellen, sich NICHT an die StVO gehalten zu haben....

Netten, aber nachdenklichen Gruß - Mankalita
 
Hallo nochmal....

gestern hatte ich das Gespräch mit meinem Anwalt. Soweit ist alles klar. Nur eines hat mich echt erschreckt:

Es wird, wie ich ja durch Rekobär schon wusste, vor dem Landgericht verhandelt.

Mit dem Verhandlungsbeginn kann ich in 2 - 3 Jahren rechnen! Ich mein, dass das nicht in 4 Wochen sein wird, war mir schon klar, aber **so** lang?

Mein Anwalt will ein Unfallgutachten erstellen lassen, ok, kein Problem. Allein das aber kann 9 Monate bis 1 Jahr dauern...

Ich muss ehrlich sagen, ich empfinde diese "Wartezeit" als Zumutung. Da hat man den Schaden (körperlich wie materiell), völlig unverschuldet und dann muss man auch noch jahrelang auf die Begleichung warten...

Netten Gruß - Mankalita
 
Back
Top