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Klage gegen DRV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas stinababy
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Hallo an alle,

in der Klage meines Mannes gegen die DRV auf volle Erwerbsminderungsrente ( die weiterzahlung der Rente wurde abgelehnt ), haben wir heute vom SoVD der uns vertritt, folgenden Brief erhalten.

Die Gerichtsgutachten auf internitischer Basis und auf Chirugischer Basis sind positiv für meinen Mann ausgefallen.
Die Gutachter haben ein untervollschichtiges Leistungsvermögen sowie aufgehobene Wegefähigkeit festgestellt, es wird davon ausgegangen das die DRV eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit anbieten wird.

Bin schon ein wenig happy, aber da wir in letzter Zeit soviel negatives in Bezug auf den Unfall erlebt haben, bin ich immer noch skeptisch.
Ich habe nun vorhin beim SoVD angerufen und die Dame vom Büro hat mir das folgendermaßen erklärt:
Die DRV hat auch die Gutachten vom Sozialgericht bekommen, nun würde die DRV sehr wahrscheinlich ein Angebot an das Sozialgericht machen und meinem Mann die volle Erwerbsminderungsrente zumindest auf Zeit erst einmal wieder gewähren.
Dieses Angebot würde dann an uns weitergeleitet und es liegt dann an uns ob wir das akzeptieren.
Sie sagte das es wohl wie es aussieht gar nicht zum Gerichtstermin kommen wird, eben auf Grund der eindeutigen Gutachten.

Meine Frage ist nun, hat jemand von euch schon mal so einen ähnlichen Fall erlebt
Wie lange kann sich die Sache jetzt wohl noch hinziehen
Können wir uns nun auf diesen Brief hin schon ein wenig freuen
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß stinababy
 
Hallo Stinababy,

also bei aufgehobener Wegefähigkeit denke ich, wird die DRV um eine Weitergewährung der Rente nicht drumrum kommen. Ich würde noch nicht mit einem vollen Sektglas anstoßen, aber mit einem halben;)...

VG Santafee
 
Hallo santafee,

danke dir für deine Antwort.
Mir ist auf jeden Fall schon al ein Stein vom Herzen gefallen, als ich das heute gelesen habe.
Hängt echt viel von der Sache ab für uns.
Wenn ich nur noch wüsste wie lange sich die Sache denn nun noch hinzieht!
Arbeitslosengeld 1 läuft im Juli aus, wenn dem Widerspruch auf Zahlung von KK nicht stattgegeben werden sollte.
Gruß von stinababy
 
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