Hallo,
Hat nix mit Unfällen zu tun
....aber
vielleicht kann mir jemand eine richtige Antwort gegen, denn selbst beim googeln habe ich verschiedene Antworten gefunden.
Wenn man von einem Bundesland (z.B. Hamburg ) in ein anderes Bundesland (z.B.Bayern ) zieht, kann man dann sein KFZ-Zeichen nach der Wohnortummeldung behalten? z.B. auch in Bayern HH-UW3?
Ich habe gehört zwischen Hessen und S.-Holstein soll dieses möglich sein.
Also man zieht von Frankfurt nach Kiel, Wohnort ist dann Kiel und beim ummelden des Fahrzeuges kann man die Frankfurter Auto-Nummer behalten
....stimmt das
...geht das
Ich war immer der Meinung das der Wohnort des Halter des KFZ's für die KFZ-Zeichen zuständig ist, also wohnt der Halter in Dresden, dann steht auf dem KFZ eben DD-UW3.......ober
Bin mal gespannt wer bei uns hier Recht bekommt.
Lieben Gruß
Kai-Uwin
Hat nix mit Unfällen zu tun
vielleicht kann mir jemand eine richtige Antwort gegen, denn selbst beim googeln habe ich verschiedene Antworten gefunden.
Wenn man von einem Bundesland (z.B. Hamburg ) in ein anderes Bundesland (z.B.Bayern ) zieht, kann man dann sein KFZ-Zeichen nach der Wohnortummeldung behalten? z.B. auch in Bayern HH-UW3?
Ich habe gehört zwischen Hessen und S.-Holstein soll dieses möglich sein.
Also man zieht von Frankfurt nach Kiel, Wohnort ist dann Kiel und beim ummelden des Fahrzeuges kann man die Frankfurter Auto-Nummer behalten
Ich war immer der Meinung das der Wohnort des Halter des KFZ's für die KFZ-Zeichen zuständig ist, also wohnt der Halter in Dresden, dann steht auf dem KFZ eben DD-UW3.......ober
Bin mal gespannt wer bei uns hier Recht bekommt.
Lieben Gruß
Kai-Uwin