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KFZ-Zeichen und Bundesland

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kai-Uwe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Hallo,
Hat nix mit Unfällen zu tun;)....aber
vielleicht kann mir jemand eine richtige Antwort gegen, denn selbst beim googeln habe ich verschiedene Antworten gefunden.

Wenn man von einem Bundesland (z.B. Hamburg ) in ein anderes Bundesland (z.B.Bayern ) zieht, kann man dann sein KFZ-Zeichen nach der Wohnortummeldung behalten? z.B. auch in Bayern HH-UW3?

Ich habe gehört zwischen Hessen und S.-Holstein soll dieses möglich sein.
Also man zieht von Frankfurt nach Kiel, Wohnort ist dann Kiel und beim ummelden des Fahrzeuges kann man die Frankfurter Auto-Nummer behalten:confused::confused:....stimmt das:confused:...geht das:confused:

Ich war immer der Meinung das der Wohnort des Halter des KFZ's für die KFZ-Zeichen zuständig ist, also wohnt der Halter in Dresden, dann steht auf dem KFZ eben DD-UW3.......ober

Bin mal gespannt wer bei uns hier Recht bekommt.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas ernst gemeint war.

in der FZV


§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung ... unverzüglich mitzuteilen:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter ...
(2) ...

(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

http://bundesrecht.juris.de/fzv_2011/__13.html
Die Ausnahme ist also nur eine kurzfristige Verlegung (Knast;)).
Sollte das alte Kennzeichen sonst beibehalten werden, wird wohl neben dem neuen Wohnsitz der alte beibehalten (1./2. WS). Wobei aber auch immer wieder mal "vergessen" wird, bei längerem oder fast ausschliesslichen Aufenthalt am neuen WS dies der Zulassungsstelle zumindest anzuzeigen.


Gruss

Sekundant
 
Amtliches Kennzeichen

Hallo Kai-Uwin,

in diesem Punkt kann ich Sekundant nur beipflichten. Eine Vereinbarung zwischen Hessen und S-Holstein ist mir persönlich nicht bekannt. Das dürfte auch Schwierigkeiten geben bei einer Halteranfrage und der Zuordnung der Kfz-Steuer. Insofern muss das Kennzeichen bei Wohnortwechsel ausgetauscht werden. Ich weiss, dass speziell in Berlin einige Zugereiste die Möglichkeit nutzen, den Wohnort ihrer Eltern als Fahrzeugstandort anzugeben.

Gruss der RekoBär:):):):)
 
Hallo Kai-Uwin,

das ist in Deutschland leider nicht möglich.

Mit dem Ummelden sollte man sich auch nicht allzu viel Zeit nehmen, denn sonst kann es teuer werden. Ich selber hatte mal einen riesigen Streit mit unserem Landkreis, weil ich unsere Autos nach einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt nicht sofort umgemeldet hatte.

Wenn man hier die Möglichkeit wittert, den Bürger abzuzocken, dann macht man das auch und wenn es nur die Gebühren fürs Ummelden sind.

Viele Grüße

Derosa
 
Danke für Eure Antworten,

so haben wir es auch gedacht.

Unsere Tochter fährt ein Auto auf meinem Namen, also in Hessen angemeldet und sie fährt in Kiel.....eben mit HG...

Wenn Sie jetzt den Wagen übernimmt und auch fest in Ostholstein wohnt, dann muß sie das KFZ-Zeichen ummelden.(Auto anmelden in Ostholstein)

Im Freundeskreis wurde dem wild widersprochen....ich konnte mir das auch nicht vorstellen....aber in den letzten Jahren hatte ich ja auch mehr mit Kai-Uwe zu tun;).

Danke und einen lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

also, ich kann Euch sagen, dass bei mir am Wohnort(Grafenau) seit Jahren ein Ehepaar mit 2 Kfz wohnt, welche die Kennzeichen M und FFB haben. Sie sind auch noch nie deswegen belangt worden.

VG pswolf
 
Hallo pswolf,

vielleicht sind das Firmenautos.

Lieben Gruß
und eine schmerzarme Nacht wünsche ich Dir
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-uwin und Alle,

seit 2009 ist tatsächlich in Hessen möglich das Kennzeichen beizubehalten, allerdings nur innerhalb Hessens, siehe hierzu:http://www.hessen.de/irj/HMdF_Internet?cid=76e408f259c75127c1ad3f2315440e8e

Für andere Bundesländer übergreifend gilt die Mitnahme nicht. Vielleicht gibt es aber auch in anderen Bundesländern diese Möglichkeit innerhalb des Bundeslandes wie in Hessen.

KFZ-Kennzeichen die jahrelang nicht umgemeldet wurden von einem Bundesland in das andere, lassen eigentlich nur ein Schluß zu: hier meldet jemand bewußt seinen Wohnsitz nicht um - eventuell Gläubiger?

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Kfz-Zeichen

Hallo an @,

in Berlin hat das einen anderen Grund. Da der Berliner Strassenverkehr bekanntlich etwas chaotisch ist und ausländische Kennzeichen mit Rücksicht behandelt werden, behalten Zugereiste mit Vorliebe ihr altes Kennzeichen in der Hoffnung besser voran zu kommen.

Gruss der RekoBär:):)
 
Hallo und vielen Dank :) für Eure Antworten,

das mit dem "nicht ummelden" kann ich in soweit nicht verstehen, dass man doch KFZ-Steuer bezahlen muß .... macht man sich nicht strafbar wenn man sich nach einem Umzug nicht ummeldet:confused:. Ich bin immer von der 3-Monatsfrist ausgegangen. Wohin geht dann der KFZ-Steuerbescheid?

Nur wenn das Auto einem nicht gehört, also man nicht der Halter ist....braucht man das Auto nicht ummelden.....da ja der Halter die KFZ-Steuer zahlen muß....wer auch immer es ist...Eltern, Kinder, Arbeitgeber.

Lieben Gruß
Kai-Uwin:)
 
Hallo Kai-Uwe,

solgange der Geldeinzug klappt, wird es von dieser Seite wohl nicht bemerkt

Nur wenn das Auto einem nicht gehört, also man nicht der Halter ist....braucht man das Auto nicht ummelden.....da ja der Halter die KFZ-Steuer zahlen muß....wer auch immer es ist...Eltern, Kinder, Arbeitgeber.

Es ist eigentlich alles geregelt wie ich hier www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=162068&postcount=2 eingestellt habe.

Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser.
Gruss

Sekundant
 
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