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Keine Krankengeld - Weiterzahlung wegen Irrtum des Arztes

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Busch38
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Hallo, ich habe jetzt dieses Problem:

Krankengeld wegen LWS ( mehrfache Protrusion etc.) ,
dann ausgesteuert und ALG 1 .
BK 2108 Antrag läuft seit 3 Jahren.

Nach 15 Monaten akuter Prolaps an der HWS.
Hier bisher keine Behandlung oder AU wegen HWS.
BWS und HWS( bis auf 2 Segmente ) sonst in Ordnung.

AOK will nicht Krankengeld nicht zahlen, da angeblich dieselbe Krankheit.

Wem geht es ähnlich oder kann etwas dazu sagen?
 
Hallo,

Nun endlich Krankengeld bewilligt, HWS als neue Krankheit anerkannt, aber nur bis 31.08. danach wegen fehlender Nahtlosigkeit eingestellt.

Es war hier so :



Am 22.08.14 suchte ich die Arztpraxis wegen der Feststellung ' neue Krankheit ' auf.

Ich bat um weitere Klärung wegen der Feststellung ' neue Krankheit ' und Ausstellung einer neuen AU.
Bisher hatte die AUen Arzt1 ausgestellt, diese hatte aber nun Urlaub und war erst am 01.09.14 wieder in der Praxis.

Arzt2 teilte mir zur erneuten AU mit, dass ich zwar weiterhin krank sei , aber er wegen der Feststellung ' neue Krankheit ' seinem Kollegen nicht vorgreifen wolle und ich am 01.09. wiederkommen solle. Da die damalige AU bis zum 31.08. ( Sonntag) lief, wäre dies früh genug.

Aufgrund dieser Umstände hatte ich somit keine Möglichkeit eine erneute AU vor dem 01.09. zu bekommen. Es fällt nicht in mein Verschulden. Ich habe alles in meiner Macht stehende getan.


Wie seht ihr dass, könnte ich nach der der aktuellen Rechtsprechung der 'BSG-Krankengeldfalle ' entkommen ?


Gruss an Alle
 
BSG-Krankengeldfalle

Könnte hier nicht der Fall eines Verschulden der KK vorliegen ?

Dadurch dass ihr Vertragsarzt mich falsch informiert hat ( ab 01.09. ist ausreichend).

Der Arzt mich am 22.08. zwar für au hält, aber keine neue AU Bescheinigung ausstellt, obwohl ich danach fragte .

Es somit ein Irrtum des Vertragsarztes war.
 
Hallo Busch,

wieso ein Verschulden der Krankenkasse?

Vielleicht ein Verschulden des (Krankenkassen-Vertrags-) Arztes,
für das die Krankenkasse einstehen muss!

Aber nicht nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG, denn die
zielt in solchen Fällen eher auf Ansprüche gegen die Ärzte.

Willst du nicht offenbaren, wie die Sache inzwischen konkret steht,
evtl. unter treffender Überschrift?

Gruß!
Machts Sinn
 
Natürlich stimmt es so, wie du auch hier geschrieben hast.

Er habe dazu den Arzt aufzusuchen und ihm seine Beschwerden vorzutragen. Er könne aber den Arzt nicht zwingen, eine vollständige Befunderhebung durchzuführen und eine zutreffende Beurteilung abzugeben. Unterbleibe die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit allein aus Gründen, die den Verantwortungsbereich des Kassen- (jetzt: Vertrags-) Arztes oder der sonstigen zur Sicherstellung der kassen- (jetzt: vertrags-) ärztlichen berufenen Personen oder Einrichtungen zuzuordnen seien, so dürfe sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken.


Bis jetzt ist noch nichts passiert, werde aber weiter berichten.

Vielleicht kann der Admin den thread umbennen ?
 
Hallo Busch,

der Satz ist nicht von mir, sondern ein aus dem Zusammenhang gerissenes "Zitat".
Da musst du wohl etwas präziser werden, wenn du um Krankengeld ab 01.09.2014
streiten willst.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

es ist ein Zitat, dass du in einem anderen Forum gepostet hast.

Da ich nicht weiss, ob es hier erlaubt ist, habe ich nicht dazu verlinkt, sondern den Teil, der auf mich zutreffen könnte, hier hinein kopiert.

Der Ablauf war so, wie ich es in Beitrag 2 geschrieben habe.
Was soll ich da präzisieren ?

Ich war rechtzeitig wegen neuer Au beim Arzt.
Da die neue Krankheit von der KK nicht anerkannt war, gab es auch keine Auszahlscheine, sondern nur AUen.
Möglicherweise deswegen hat der Arzt die falsche Auskunft gegeben und an dem Tag keine neue AU ausgestellt.
Für eine Krankschreibung in einem Arbeitsverhältnis hätte es ja ausgereicht, aber nicht für die Nahtlosigkeit.

Einen Bescheid der KK wegen Krankengeld hatte ich nicht erhalten, somit auch keinen Hinweis auf die erforderliche Nahtlosigkeit.

Neben einem Fragebogen zum Bezug von Krankengeld hat die KK mir nun einen Auszahlschein zugeschickt, dass obwohl der Anspruch , nach Meinung der KK, nun nicht mehr besteht.

Du hast den Vorschlag gemacht, diese Beiträge unter einem neuen Thema noch einmal zu posten, der besseren Auffindbarkeit wegen.

Kann der Admin nicht das Thema ändern?
Welches Thema schlägst du vor ?

Gruss
 
Wie oben beschrieben wollte die KK kein Krankengeld zahlen, wegen gleicher Erkrankung in der Blockfrist.
KG wurde bezogen von Juni 2011 bis Dez 2013.
Anschließend ALG1 bis März 2014.
Dann neue Erkrankung, die vorerst von KK nicht als neu anerkannt wurde.
Daraufhin Widerspruch.

Vor einer Woche erhielt ich ein Schreiben der KK dass nun doch als neue Krankheit anerkannt und KG gezahlt wird.
Dies aber am 31.08.2014 endet, keine lückenlose Krankschreibung.
Darüber würde ich in den nächsten Tagen einen Bescheid bekommen.

Es wurden aber keine Auszahlscheine vom Arzt ausgefüllt, sondern normale AU Bescheinigungen.
Einen Auszahlschein habe ich erst jetzt bekommen, diesen soll ich ausgefüllt zurückschicken .

Bloß was soll de Arzt nun da rein schreiben ?



Den Admin will ich auch selbst anschreiben, ich hatte dich nur um einen Vorschlag für den Geänderten Titel gebeten, da du dies angeregt hast.

Gruss
 

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Auszahlschein

Hallo Busch,

die Frage ist jetzt nicht ganz ernst gemeint, nachdem es doch AU-
Bescheinigungen gibt? Im Übrigen hat der Arzt solche Formulare schon
öfters ausgefüllt.

Hast du bemerkt, dass die zitierte Formulierung aus der früheren
Rechtsprechung des BSG stammt? Trotzdem solltest du auch für die Zeit
ab 01.09.2014 am Ball bleiben. Wozu gibt es die Urteile aus Trier, Mainz,
Speyer und Essen? Außerdem sind in diesem Zusammenhang beim BSG
6 Revisionen anhängig.

Hast du seit der Krankengeld-Einstellung keine anderen Leistungen
bezogen?

Gruß!
Machts Sinn
 
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