• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kann man gegen Unfallversicherung und deren % te und Zahlung noch vorgehen?

alex28nrw

Mitglied
Hallo,

die Unfallversicherung hat vor ca. 1 Jahr eine gewisse summe gezahlt.
Ohne Frage, ob man einverstanden ist und auch ohne Unterschrift des Versicherten, dass man das so annehmen möchte.
Laut Anwalt gibt es dort auch keine z.B. vierwöchige Frist zum Widerspruch, weil es den dabei nicht gebe.
Was kann man denn jetzt überhaupt noch machen?
Was ist mit folgeschäden? Dazu steht nichts in der police...

Danke euch und LG
 
Unfallversicherung (PUV)

Hallo alex28nrw,

wie ich in Deinen früheren Berichten nachgelesen habe war der Unfall
Frühjahr od. Sommer 2008.

Wenn für die PUV vor ca. 1 Jahr also (Winter/Frühjahr 2011) die
Invaliditätsentschädigung gezahlt hat wurde doch auch mitgeteilt wieviel
Prozent abgerechnet ist.

Diese Zahlung nimmt man an. Wenn man mit der Abrechnung nicht einver-
standen ist, teilt man das der Versicherung mit.

Eigentlich sind (Versicherungsbedingungen nachlesen) zum Ende des dritten
Unfalljahres alle Fristen abgelaufen.

Jetzt kann auch nur noch ein Fachanwalt für Versicherungs- und Medizin-
recht eine richtige Antwort hierzu geben.

Eigentlich kann ich nur noch sagen, dass in einem Gutachten (sofern eines
gemacht wurde) alle Folgeschäden berücksichtigt werden müssen.


Viel Glück

Meggy
 
Hallo alex28nrw,

alle paar Wochen schmeißt Du hier eine Frage ins Forum und meldest Dich dann oft zum Thema nicht mehr.

Was soll man nun zu Deiner Frage schreiben:confused:
Wenn Deine PUV vor einem Jahr den "Fall alex28nrw" abgeschlossen hat, Dir Geld überwiesen hat....dann ist es doch wohl logisch, dass man sofort Widerspruch einlegt....wenn man als UO mit der Abrechnung nicht zufrieden war.

Hast Du Deine Versicherungsbedingungen bis heute nicht gelesen:confused:

Natürlich kannst Du jetzt noch einen guten teuren RA aufsuchen und etwas von dem Geld zukommen lassen....aber ob's was bringt:confused:...ich glaube hier sind alle Fristen abgelaufen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Waren direkt danach bei einem Anwalt und der wurde als Fachmann für solche Sachen definiert. Kannte sich aber gar nicht aus. Seine Aussage war "wenn die bg 20% gibt und die Unfallversicherung auch, dann kann man ja gar keinen Unterschied in den Gutachten sehen und evtl. positive Dinge darin als Gegendarstellung nutzen"
Dass es zwei paar schuhe sind sollte er jawohl wissen!

Und es gibt keinen Widerspruch gegen den Bescheid.

LG
 
Hallo,

nein, Du wirst jetzt nichts mehr gegen die PUV unternehmen können. Bei der PUV ist einzig der Stichtag relevant. Folgeschäden müssen mit einbezogen werden, aber nur zum Stichtag, wie im Vertrag vereinbart.
Jetzt kannst Du nur noch gegen den "Super-Fachanwalt" vorgehen, wenn Du denn beweisen kannst, was Du schreibst. Ansonsten kannst Du zumindest diesen Bereich zu den Akten legen.

Gruß von der Seenixe
 
Back
Top