Hallo an Alle,
ja, meine Frage ist, kann eine Re-Evaluation, also eine Neubewertung des Gutachtens des gerichtlichen ärztlichen Sachverständigen beantragt werden?
Zu diesem Gutachten wurde eine Stellungnahme verfaßt, in der, wie ich nach mühevoller Verlgeichsarbeit mit den Original Arztberichten feststellte, wichtige Passagen aus den Arztberichten fehlten, teils anders wieder gegeben wurden und teils Untersuchungsbefunde gänzlich fehlten. Stilmittel waren auch vorhanden, das hatte ich schon hier im Forum von anderen gelernt darauf zu achten, Danke dafür!
Kann eine Neubewertung beantragt werden?
Bevor es zu einer mündlichen Verhandlung übergeht, wo der Sachverständige dann sein Gutachten erläutern darf? (Das ja fehlerhaft ist aus meiner Sicht)
Freue mich über Input,
viele Grüße von
Helios
ja, meine Frage ist, kann eine Re-Evaluation, also eine Neubewertung des Gutachtens des gerichtlichen ärztlichen Sachverständigen beantragt werden?
Zu diesem Gutachten wurde eine Stellungnahme verfaßt, in der, wie ich nach mühevoller Verlgeichsarbeit mit den Original Arztberichten feststellte, wichtige Passagen aus den Arztberichten fehlten, teils anders wieder gegeben wurden und teils Untersuchungsbefunde gänzlich fehlten. Stilmittel waren auch vorhanden, das hatte ich schon hier im Forum von anderen gelernt darauf zu achten, Danke dafür!
Kann eine Neubewertung beantragt werden?
Bevor es zu einer mündlichen Verhandlung übergeht, wo der Sachverständige dann sein Gutachten erläutern darf? (Das ja fehlerhaft ist aus meiner Sicht)
Freue mich über Input,
viele Grüße von
Helios