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Kann eine Re-Evaluation des Gutachtens vom Gericht beauftragten Sachverständigen beantragt werden?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Helios
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo an Alle,

ja, meine Frage ist, kann eine Re-Evaluation, also eine Neubewertung des Gutachtens des gerichtlichen ärztlichen Sachverständigen beantragt werden?

Zu diesem Gutachten wurde eine Stellungnahme verfaßt, in der, wie ich nach mühevoller Verlgeichsarbeit mit den Original Arztberichten feststellte, wichtige Passagen aus den Arztberichten fehlten, teils anders wieder gegeben wurden und teils Untersuchungsbefunde gänzlich fehlten. Stilmittel waren auch vorhanden, das hatte ich schon hier im Forum von anderen gelernt darauf zu achten, Danke dafür!

Kann eine Neubewertung beantragt werden?
Bevor es zu einer mündlichen Verhandlung übergeht, wo der Sachverständige dann sein Gutachten erläutern darf? (Das ja fehlerhaft ist aus meiner Sicht)

Freue mich über Input,

viele Grüße von

Helios
 
hallo Helios,

natürlich kann ein GA angegangen werden. wenn die gründe dafür ausreichen, dann wird es auch einer neuen beurteilung zugeführt (das verstehe ich unter deinem begriff "Re-Evaluation". du musst aber gründe dafür vorbringen, entweder durch ein eigenes GA oder (möglich) auch entsprechendes aufzeigen anhand von fachliteratur, leitlinien etc.
bei erhalten eines GA musst du grundsätzlich die möglichkeit haben, dieses zu bewerten und einwände vorzubringen.


gruss

Sekundant
 
Zu diesem Gutachten wurde eine Stellungnahme verfaßt, in der, wie ich nach mühevoller Verlgeichsarbeit mit den Original Arztberichten feststellte, wichtige Passagen aus den Arztberichten fehlten, teils anders wieder gegeben wurden und teils Untersuchungsbefunde gänzlich fehlten.

Zum Verständnis zu Deinem Post:

Es betrifft nicht das Gutachten an sich, sondern eine "Stellungnahme" zum Gutachten ?
Hab ich das so richtig verstanden ?

Das wäre dann eine Stellungnahme durch einen sogenannten "Beratenden Arzt"
 
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