Hallo und guten Morgen an alle hier,
ich hätte da mal eine Frage.
In meinem Gutachten steht folgende Diagnose:
Verminderung der Hörschwelle um 10 db bei 2 kHz - beidseitig.
Ergibt das einen Teilverlust bzw. eine Invaliditätsleistung
Lt. meiner GLiedertaxe wird der Verlust des Gehörs auf 30% bemessen.
Vielen lieben dank für eure Auskünfte.
ich hätte da mal eine Frage.
In meinem Gutachten steht folgende Diagnose:
Verminderung der Hörschwelle um 10 db bei 2 kHz - beidseitig.
Ergibt das einen Teilverlust bzw. eine Invaliditätsleistung
Lt. meiner GLiedertaxe wird der Verlust des Gehörs auf 30% bemessen.
Vielen lieben dank für eure Auskünfte.